Dann frag mal nach, wie diese im Vorfeld ohne Rechtsgrundlage eine Abfrage beim VS gemacht haben wollen.
Man kann den JS auch nicht auf Wideruf ausstellen. Er wird ganz normal ausgestellt.
Alles andere steht dann in §45 WaffG, nämlich der Widerruf wenn die Bescheinigung mangels Vorraussetzungen nicht erteilt hätte werden können.
Auf den Punkt gebracht, da wird einfach was erzählt, um Ruhe zu haben.
Sicher kann man sich auf eine fehlende Diesntanweisung zurückziehen. Andere Behörden Willkür bei Einhaltung des geltenden Rechts (mit ev. bereits vorhandener Dienstanweisung) zu unterstellen, wäre allerdings dreist.
Andersherum kann hinterfragt werden, warum es keine Dienstanweisung gibt. Das Gesetz kam nicht überraschend. Hier hat jemand seine Arbeit nicht pflichtgemäß gemacht. Das kann auf Ministeriumsebene, aber auch bei der Behörde selbst liegen.