Gewilderter Luchs - Anklage gegen Jäger;

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Gelöschtes Mitglied 22885

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:unsure:wuste nicht das die Gesetze geändert wurden und NZG nicht mehr zu den verbotenen Gegenständen gehören sondern zu den Kriegswaffen :unsure::unsure::rolleyes::oops:
Das kann alles heißen. Vom Vorsatz bis Nachsatz bis echtem Zielgerät. Schaffen nicht mal Jäger das sauber zu trennen, geschweige den Reporter...
 
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Schau mal in die Anlage die ich verlinkt habe.
(y)
Für die "Doppelrechtler" gilt ein VERMARKTUNGSverbot:
https://lau.sachsen-anhalt.de/natur...toter-geschuetzter-tiere/totfunde-von-tieren/

(Ver)Erben wird wohl kaum eine Form des Vermarktens sein. :sneaky:

Interessant wäre die Frage in wie weit die zuständige Behörde ein Vermarkten "unterstellen" könnte wenn der JAB einem Mitjäger im Revier einen Luchs überlässt (mal vorausgesetzt dass es nicht gegen eine Gegenleistung geschieht). Der Mitjäger kann ja jederzeit auch der Finder von Fallwild sein.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Bist du nicht in der Lage dich wie ein Erwachsener auszudrücken oder was soll der Blödsinn immer?
Man passt sich seinem Gegenüber halt an.
Was soll man zu jemanden sagen der aus einem verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz plötzlich eine Kriegswaffe macht? und das auch noch öffentlich komuniziert:unsure:
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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(y)
Für die "Doppelrechtler" gilt ein VERMARKTUNGSverbot:
https://lau.sachsen-anhalt.de/natur...toter-geschuetzter-tiere/totfunde-von-tieren/

(Ver)Erben wird wohl kaum eine Form des Vermarktens sein. :sneaky:

Interessant wäre die Frage in wie weit die zuständige Behörde ein Vermarkten "unterstellen" könnte wenn der JAB einem Mitjäger im Revier einen Luchs überlässt (mal vorausgesetzt dass es nicht gegen eine Gegenleistung geschieht). Der Mitjäger kann ja jederzeit auch der Finder von Fallwild sein.
Ich hatte das mit dem Überlassen eines Mäusebussard an die Rollende Waldschule es war kein Problem es wurden die nötigen Papiere ausgestellt und der Bussard darf offiziell in Schulen und Kindergärten auftreten.(y)
 
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:unsure:wuste nicht das die Gesetze geändert wurden und NZG nicht mehr zu den verbotenen Gegenständen gehören sondern zu den Kriegswaffen :unsure::unsure::rolleyes::oops:

Nachtzielgeräte (zur Montage auf einer Schußwaffe)

fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Verstoß dagegen, und Du wirst nach diesem Gesetz verurteilt.

Gruß,

Mbogo
 
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Wichtig: der JAB! Und die Vermarktungsverbote gelten trotzdem.

Auf die Problematik des Nachweises des legalen Besitzes im Falle der Änderung des Status als JAB gehen wir jetzt lieber nicht ein.

Nach CITES fällt auch die Weitergabe und die Verwendung unter die strafbaren Verbote; Ausnahmen können genehmigt werden. Das Aneignungsrecht des JAB ist davon unberührt - sofern er es beantragt, bekommt er es genehmigt.

Wenn ich beim nächsten Reviergang rein zufällig 4 Luchspfoten und die Ohren gleich dazu finde, werde ich das der Behörde melden, nachweisen das das aus meinem Revier stammt und sie dann in mein Raritätenkabinett einsortieren ...

Gruß,

Mbogo
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

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Nachtzielgeräte (zur Montage auf einer Schußwaffe)

fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Verstoß dagegen, und Du wirst nach diesem Gesetz verurteilt.

Gruß,

Mbogo
Blödsinn ;)

Dann dürften andere EU Bürger zB. Holländer, Österreicher,...…. in ihren Länder Kriegswaffen frei erwerben. Das währe mir NEU
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Nach CITES fällt auch die Weitergabe und die Verwendung unter die strafbaren Verbote; Ausnahmen können genehmigt werden. Das Aneignungsrecht des JAB ist davon unberührt - sofern er es beantragt, bekommt er es genehmigt.

Wenn ich beim nächsten Reviergang rein zufällig 4 Luchspfoten und die Ohren gleich dazu finde, werde ich das der Behörde melden, nachweisen das das aus meinem Revier stammt und sie dann in mein Raritätenkabinett einsortieren ...

Gruß,

Mbogo
Was muß er beantragen?
Was ist am Aneignungsrecht unberührt?
 
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Blödsinn ;)

Dann dürften andere EU Bürger zB. Holländer, Österreicher,...…. in ihren Länder Kriegswaffen frei erwerben. Das währe mir NEU
hallo.
Blödsinn, den du schreibst. Entscheidend is ja wohl das jeweils nationale WaffGes. .
Wenn NZT erlaubt, dann ists erlaubt. Aus, fertig !
 
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Blödsinn ;)

Dann dürften andere EU Bürger zB. Holländer, Österreicher,...…. in ihren Länder Kriegswaffen frei erwerben. Das währe mir NEU

Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz gilt nur in Deutschland.

Vergleichbare Gesetze anderer Länder können durchaus andere Regelungen beinhalten.


Gruß

HWL
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz gilt nur in Deutschland.

Vergleichbare Gesetze anderer Länder können durchaus andere Regelungen beinhalten.


Gruß

HWL
Also bei allem hier vorgetragenen finde ich keine Stelle im Kriegswaffenkontrollgesetz wo für den zivilen gebrauch produzierte Nachtsicht Zielgeräte drunter fallen. Du hast sicher den Passus mal für mich zur Hand aus dem Deutschen Kriegswaffen Kontrolle Gesetz.
 

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