Deutschland „JAGDSCHEIN AUCH OHNE REGELABFRAGE VERLÄNGERN“

WUH-Mod

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WAFFENRECHTS-EXPERTE HENRICHMANN KRITISIERT VORGEHEN EINIGER JAGDBEHÖRDEN


Die Regelabfrage bezieht sich auf Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen. „Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis“, stellt der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann klar. Der CDU-Innenpolitiker kritisiert damit das Vorgehen einiger Unterer Jagdbehörden in Hessen und anderen Bundesländern, die Medienberichten zufolge aktuell keine Jagdscheine verlängern. Erklärt werde dies mit dem geänderten Waffenrecht. Dies hält der CDU-Innenpolitiker für unbegründet.

https://www.natuerlich-jagd.de/news/jagdschein-auch-ohne-regelabfrage-verlaengern.html#

https://wildundhund.de/jagdschein-s...O62jO-GsZYtR7UMnQ4OFP3i7y5QYWyd9NqHiDO7sw9Gvs
 
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Parabuteo

Guest
Ich war heute los. Mein LK stellt aus, und klebt nen Zettel rein das auf Wideruf ausgestellt wird. Prüfung erfolgt nachträglich.
 
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Ich war heute in Oberbayern in meinem Landratsamt um meinen Jagdschein verlängern zu lassen.
Da der zweite mittlerweile auch voll war, wurde ein neuer ausgestellt.
Um 11 Uhr betrat ich das Büro und um 11:17 Uhr saß ich wieder im Auto, mit einem nagelneuen Jagdschein ohne irgendwelche Einträge, Aufklebern oder Ähnlichem.

Bausaujäger
 
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WAFFENRECHTS-EXPERTE HENRICHMANN KRITISIERT VORGEHEN EINIGER JAGDBEHÖRDEN

.....
https://wildundhund.de/jagdschein-s...O62jO-GsZYtR7UMnQ4OFP3i7y5QYWyd9NqHiDO7sw9Gvs

Zitat hieraus: ... „Ein Jagdschein kann nach meiner Rechtsauffassung auch ohne Abfrage beim jeweiligen Landesamt Verfassungsschutz verlängert werden“, resümiert er.

Ja, der Meinung sind wir alle, aber schön, dass es uns Jägern nochmal gesagt wird :rolleyes: . Leider kann ich den Artikeln nicht entnehmen, ob er seine (Partei-)Kollegen in den betroffenen Bundesländern (oder anderswo) auch darüber informieren will... :unsure: ...

Gruss Wisent
 
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Ich war heute in Oberbayern in meinem Landratsamt um meinen Jagdschein verlängern zu lassen.
Da der zweite mittlerweile auch voll war, wurde ein neuer ausgestellt.
Um 11 Uhr betrat ich das Büro und um 11:17 Uhr saß ich wieder im Auto, mit einem nagelneuen Jagdschein ohne irgendwelche Einträge, Aufklebern oder Ähnlichem.

Bausaujäger
genauso war es bei mir auch, allerdings hatte ich meinen Drei-JJS schon ende Januar verlängert bekommen, keine Probleme, keine Einschränkung etc.!
MfG
D.T.
 
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Mhm.
Allein der Jagdschein befugt uns Jäger eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen.
Man könnte also auch der Ansicht sein, dass es eine waffenrechtliche Erlaubnis (zum Führen von Schusswaffen) ist...
 
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Mhm.
Allein der Jagdschein befugt uns Jäger eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen.
Man könnte also auch der Ansicht sein, dass es eine waffenrechtliche Erlaubnis (zum Führen von Schusswaffen) ist...
Nö? 🤔
Der Jagdschein erlaubt uns die Jagdausübung. Klar ist Waffenhandhabung Bestandteil der Jagd aber die waffenrechtliche Erlaubnis kommt von der für die für WBK zuständigen Behörde, jedes mal wenn Du eine Waffe eintragen lässt und Du dazu das Bedürfnis "Jagdausübung" ankreutzt/angibst.

Die Führerscheinstelle stellt dir ja auch kein Kennzeichen aus oder nimmt dir den TÜV ab 🤷🏼‍♂️
 
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Doch!? :unsure:

Ein gültiger Jagdschein berechtigt beispielsweise auch zum Kauf von Langwaffen OHNE dass man eine WBK besitzt!
Damit für mich eindeutig eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Die umgekehrte Schlussfolgerung Henrichmanns, dass ein Jagdscheininhaber üblicherweise eine WBK besitzt ist für mich auch nicht ganz richtig.

Äpfel mit Birnen vergleichen bringt hier leider nicht viel (Führerscheinstelle = untere Jagdbehörde), also bitte beim Thema bleiben.

Du kannst gerne anderer Meinung sein, ist im Rechtsbereich immer so, 2 Juristen 3 Meinungen... ;)
 
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Du bist der mit den Äpfeln und Birnen!

Eine "waffenrechtliche Erlaubnis" wird in Form einer WBK erteilt. Und sonst nichts.
Ein Jagdschein kann(!) eine waffenrechtliche Erlaubnis begründen. Muss aber nicht.
 
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Bei der JS-Verlängerung wird die Zuverlässigkeit überprüft. Die Zuverlässigkeitsprüfung richtet sich auch bei JS-Verlängerung nach den Anforderungen des WaffG.
Die muss neuerdings die Verfassungsschutzabfrage beinhalten.

Ich weiß nicht was es daran noch zu diskutieren gibt.

Behalte also deine Äpfel für dich ;)
 

z/7

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Der Jagdschein ist equivalent zum Waffenschein. So hab ich das noch gelernt.

Die WBK ist nur ein ergänzendes Dokument und begründet für sich keinerlei Berechtigung. Darum muß man die auch nicht mitführen. Viele tun's trotzdem, weil unseren Kontrollorganen der Unterschied leider auch nicht vertraut ist.
 

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