Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Bei meinen Söhnen wurde der Jagdschein einbehalten und gestern so zurückgeschickt:

Anhang anzeigen 108558
Was soll der Blödsinn? Ein erteilte Jagdschein kann nach geltendem Recht jederzeit widerrufen werden... Da braucht das so einen Aufkleber nicht.

Unsere UJB handhabt das so, dass aktuell verlängert wird und die VS Abfrage nachträglich erfolgt... Und entsprechend des Ergebnis gehandelt wird. Und ganz ehrlich... mit der Vorgehensweise machen die Behörden nichts falsch.
 
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Bei solchen durch die Behörde selbst gebastelten Aufklebern bzw. ehr eingeklebten Zetteln in amtlichen Dokumenten (gabs bei manchen Behörden auch für die gelbe WBK, als man noch die alten Vordrucke nutzen musste) frage ich mich immer "WIESO AUF DIESE ART???".
Auf Dauer halten diese "Bastelarbeiten" nämlich nicht gut.

Man könnte es auch einfach mit dem Dokumentendrucker eindrucken (wird bei uns z.B. zum Vermerken der Schulung zur "kundigen Person" oder "Fallenjagd" gemacht).

Aber immerhin nicht mit der persönlichen "Schönschrift" des SB reingekritzelt...
 
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Wow, das ist echt bürgerfreundlich und pragmatisch! (y)
Das meine ich ernst, ohne Ironie.
 
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Neues aus Sachsen zu dieser Problematik:

Wollte heute vormittag meinen Jagdschein verlängern - aber nix ist. Man teilte mir mit das zur Zeit keine Jagdscheine ohne vorherige Überprüfung durch den Verfassungsschutz verlängert werden dürfen. Anweisung von der Obersten Jagdbehörde!
Was dann wird, falls die Schlapphüte es nicht bis zum 1. April schaffen, konnte mir auch keiner sagen. Allgemeine Irritation und Ratlosigkeit im Amt.

Mit meinen beiden Pachtrevieren habe ich da kein Problem - die Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften habe ich bereits informiert.
Aber wie sieht das dann ab 1.4. Waffenrechtlich aus? Unerlaubter Munitionsbesitz? Fehlendes Bedürfnis für den Besitz von Jagdwaffen?
Probleme über Probleme und die zuständigen Stellen wissen keine Antwort dazu.
Für mich sehr bedenklich.



der olle pudlich
 
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Aber wie sieht das dann ab 1.4. Waffenrechtlich aus? Unerlaubter Munitionsbesitz? Fehlendes Bedürfnis für den Besitz von Jagdwaffen?
Probleme über Probleme und die zuständigen Stellen wissen keine Antwort dazu.
Für mich sehr bedenklich.

Wenn sie darauf keine Antwort wissen, sitzen sie an der falschen Stelle. Es ist nämlich ganz einfach:

1. Munition: Besitz ist an den Jagdschein gekoppelt, ergo Problem (solang kein Mun.-Erwerb gestempelt).

2. Waffen: Bedürfnis fällt weg, und? Berechtigung zum Besitz ist die WBK, und diese wird nicht ungültig. Sie kann allerdings ohne Bedürfnis widerrufen werden. Warum aber sollte sich die Behörde die Arbeit machen, wenn sie weiß: Bedürfnis ist kurzfrisitg weggefallen, weil sie mit einem anderen Vorgang nicht weiterkommen?
Einzige was schwer werden wird: Einkaufen...
 
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Deine WBK bleibt erstmal gültig, fristgerechter Antrag zur Jagdscheinverlängerung liegt auch vor.
Unsere Waffenbehörde hält deshalb die Füße erstmal still.

Probleme bekommt man natürlich wenn man Waffen oder Muntion kaufen möchte, falls man nicht auch Sportschütze etc. ist.
Bei uns schließt ab heute das Landratsamt für Besucher, bin mal gespannt ob man den JS dann zugeschickt bekommt, wurde bei Abgabe eigentlich kategorisch ausgeschlossen.
 
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Gibt es da was offizielles?
Wo steht das?

Meine Freundin hatte die Verlängerung bei unserem LK beantragt als noch nicht verlängert wurde. Danach hat Sie vom Amt nen Anruf bekommen, ist hingefahren und hat verlängert. Wo das steht weiss ich nicht, es ist auf jeden Fall so :)
 
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Meine Freundin hatte die Verlängerung bei unserem LK beantragt als noch nicht verlängert wurde. Danach hat Sie vom Amt nen Anruf bekommen, ist hingefahren und hat verlängert. Wo das steht weiss ich nicht, es ist auf jeden Fall so :)
Ok,danke dir. Kannst du sagen wann das war und wo?
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wer sich beim Flügxx wohlfühlt, steht bald ohne Plempen da. Das finde ich richtig.
wer sowas macht ist nicht besser wie die Typen vom Flüxxx!
Ich sehe das eher sehr kritisch!
Wo sind hier die Grenzen und die Rechtssicherheit es kann nicht sein das Menschen wegen ihrer Politischen Gesinnung sanktioniert werden das ist ein Unterlaufen unseres Rechtsstaat.
Es muss für Sanktionen ein Verstoß gegen geltendes Recht der von einem Gericht festgestellt wurde vorliegen. Alles andere geht in Richtung Willkür wie wir sie aus der Näheren Deutschen Geschichte kennen.
Man nennt sowas eine Diktatur und Unrechts Staat!!!!
 
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Mein Jagdschein ist noch über 2 Jahre gültig, aber eine meiner Wbk liegt zur Zeit wegen Erwerbsanzeigen einer Flinte bei der Behörde. Da steht aber alles still.

Mit Jagdschein kann ich ja lustig weitereinkaufen und brauche dann nur die nächste Erwerbsanzeige der Behörde zusenden, die Wbk liegt bei denen ja auf dem Tisch :LOL:

Ich seh´ schon, wenn ich die Wbk zurückbekomme, ist die auch wieder voll :ROFLMAO:
 

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