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Eine Ausnahme der Ausgangssperre zur "Aufrechterhaltung der Jagd" sei daher nicht zwingend erforderlich. "Revierinhaber und Jagdausübungsberechtige mit Wohnsitz Mitterteich dürfen bis einschließlich 02.04.2020 die Jagd nicht ausüben."
Ausnahmen von der Ausgangssperre sollen bei Wildunfällen für die zuständigen Jagdausübungsberechtigten jedoch erteilt werden. Gleiches gelte beispielsweise auch bei einem Ausbruch des ASP im Landkreis.
Ausnahmen von der Ausgangssperre sollen bei Wildunfällen für die zuständigen Jagdausübungsberechtigten jedoch erteilt werden. Gleiches gelte beispielsweise auch bei einem Ausbruch des ASP im Landkreis.
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