Ausgangssperre wegen Corona gilt für Jäger in Mitterteich

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Guest
Eine Ausnahme der Ausgangssperre zur "Aufrechterhaltung der Jagd" sei daher nicht zwingend erforderlich. "Revierinhaber und Jagdausübungsberechtige mit Wohnsitz Mitterteich dürfen bis einschließlich 02.04.2020 die Jagd nicht ausüben."
Ausnahmen von der Ausgangssperre sollen bei Wildunfällen für die zuständigen Jagdausübungsberechtigten jedoch erteilt werden. Gleiches gelte beispielsweise auch bei einem Ausbruch des ASP im Landkreis.
 
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ASP ist eine andere Hausnummer. Da dürfte doch jetzt alles geklärt sein. Aber bei einer allgemeinen Ausgangssperre?
 
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Wieso? Da steht nix von Jagd. Da steht Ausnahme von der Ausgangssperre. Kadaver suchen und entsorgen, Zäune ziehen und ähnliches sollen die JABs wohl dann machen...
 
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Da es sich hierbei um eine lokal recht eingegrenzte Ausgangssperre handelt, wo man ja zur gehäuften Infizierung so einen Verdacht hat, kann ich das fast nachvollziehen - und denke gleichzeitig nicht, dass es bei einem landes-/bundesweiten Verbot auch ein „Jagdverbot“ gäbe.
 
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Ein explizites Jagdverbot nicht, nur die Jäger müssten von der Ausgangssperre ausgenommen werden, wenn sie denn kommt!
 

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