Waffe zugriffsbereit führen?

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Vorsicht: Als geladen gilt eine Waffe doch auch, wenn sie unterladen geführt wird

Ich weiß nicht was diese Unterstellungen hier dauernd sollen.

nochmal:
eine Waffe ist entweder "geladen" (sofern man es weiß das eine Patrone hingelegt wurde, wenn nicht geht man trotzdem davon aus das diese bei geschlossener Kammer diesen Zustand hat)
oder
unterladen (die gleiche Annahme wie oben), bei geschlossener Kammer und nicht gebrochener Waffe)
NICHT geladen (die Kammer ist offen bzw. die Waffe gebrochen, der Lauf ist leer, das Magazin ist leer oder entnommen.

Dazwischen gibt es nichts.
 
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13 Sep 2016
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Ich weiß nicht was diese Unterstellungen hier dauernd sollen.

nochmal:
eine Waffe ist entweder "geladen" (sofern man es weiß das eine Patrone hingelegt wurde, wenn nicht geht man trotzdem davon aus das diese bei geschlossener Kammer diesen Zustand hat)
oder
unterladen (die gleiche Annahme wie oben), bei geschlossener Kammer und nicht gebrochener Waffe)
NICHT geladen (die Kammer ist offen bzw. die Waffe gebrochen, der Lauf ist leer, das Magazin ist leer oder entnommen.

Dazwischen gibt es nichts.

kannst Deine Waffe gerne gebrochen/entladen oder entladen/offener Verschluß führen, aber notwendig ist das nicht. Muss nur Entladen sein, am Besten die Munition ist in der (Hosen)Tasche verstaut.
 
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27 Nov 2015
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Waffenrechtlich gibt es vielmehr den Begriff "Unterladen" nicht. Was wir als "Unterladen" verstehen nennt sich im Waffenrecht "Geladen".
jepp, deshalb mein Hinweis das man von den gleichen Voraussetzungen ausgehen muss wie bei "geladen".
Wobei das ja nur in die Richtung zielt, wenn jemand anderes sich eine Waffe nimmt von der er den Zustand nicht kennt...
 
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22 Sep 2015
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Ich weiß nicht was diese Unterstellungen hier dauernd sollen.

Dazwischen gibt es nichts.

Es lag mir fern, dir oder sonst jemanden etwas zu unterstellen. Ich wollte nur nochmal darauf hinweisen, weil viele die Ladezustände durcheinanderwerfen, wie man in einigen Diskussionen im Forum gesehen hat.
Sorry, falls das so rüberkam.
Sorry
 
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28 Nov 2014
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Gut angefangen. Viel richtiges geschrieben und dann geht es los, Unsinn zu verbreiten.
Warum hält man nicht einfach die finger will, bevor man falsches schreibt?

Man kann zum Beispiel aus dem Gesetz zitieren.
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
Schussbereit ist definiert und in diesem Zustand darf die Waffe nicht in Zusammenhang mit den in 13 (6) genannten Tätigkeiten ohne Erlaubnis geführt werden.
Kurz: Zur befugten Jagdausübung (u. ff.) ins (nahe) Revier keine Munition in der Waffe.

Unabhängig von der Rechtslage, kann man sich die Sache einfacher machen oder den STreit mit einem diesbezüglich nicht hinreichend ausgebildeten Streifenbeamten suchen.
Das bleibt jedem selbst überlassen.
Ich bevorzuge den gedeckten Transport und könnte vom Äußeren Eindruck genausogut Wanderer, Spaziergänger oder auch Handwerker sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
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21 Jan 2002
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Eben. Gewehr hinterm Fahrersitz stehend und dank dunkler Scheiben kaum zu sehen und die KW verdeckt, wer sollte da auf die Idee kommen danach zu fragen.
 
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6 Aug 2017
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Mache ich auch so. LW auf dem Rücksitz mit Decke drüber. Bestücktes Magazin dafür am Mann, bzw bei Einzelladern die Murmeln im Niggeloh. Rechtssicher und unauffällig. Ohnehin sollte man als Jäger die Waffe so unauffällig wie möglich führen, es fühlen sich doch einige Nichtjäger unwohl im Anblick einer Waffe.
 

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