PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.321
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
7.623
Wer hier im Thread sucht kann 30€ sparen ;)

Und ja der Laser muss raus, da man ihn nur über die Software nicht komplett deaktivieren kann.
 
Registriert
2 Apr 2017
Beiträge
1.853
Die 30,- sehe ich nicht als Problem an. Es ist ja auch noch eine Dienstleistung dabei.
Nur mal die Zeit rechnen.
Es ist ein gewerblicher, also kassiert der Staat auch noch mit.
Frech wäre es NUR die Datei für 30,- an zu bieten.
Wenn er den Laser noch ausbauen würde wäre es den Preis auf alle Fälle wert.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.309
Den Laser kann man selbst ausbauen, wurde sogar irgendwan hier im Fred diskutiert. . . . Das, zusammen mit dem FW- Update. Und man wäre nachträglich auch mit einer Auslandsversion ansatzweise legal in DE unterwegs. Den immer noch aktiven, eingebauten Aufheller mal aussen vor. Ist auf alle Fälle günstiger wie einew Verurteilung wegen Verstoß gegen das Waffg mit all den daran hängenden Auswirkungen au den Jagdschein, denn auch de Aufheller ist ausbaubar.
 
Registriert
9 Dez 2018
Beiträge
408
Ich will ja nicht unken, aber ohne Aufheller taugen aber ALLE digitalen Restlichtverstärker kaum was....somit nach neuer Rechtslage leider nutzlos, da Aufheller verboten.
Das Gesetz wurde gegen das Pard gemacht!
 

Maximtac

Anzeige/Gewerblicher Anbieter
Registriert
7 Aug 2019
Beiträge
1.653
Ich will ja nicht unken, aber ohne Aufheller taugen aber ALLE digitalen Restlichtverstärker kaum was....somit nach neuer Rechtslage leider nutzlos, da Aufheller verboten.
Das Gesetz wurde gegen das Pard gemacht!
Besser ausgedrück: neue WaffG Änderungen hat für Pard keine Vorteile gebracht.

Es würde ja nicht was zusätzlich verschärft, was Anwendung von Pard betrifft.
 
Registriert
25 Dez 2012
Beiträge
1.239
Ich will ja nicht unken, aber ohne Aufheller taugen aber ALLE digitalen Restlichtverstärker kaum was....somit nach neuer Rechtslage leider nutzlos, da Aufheller verboten.
Das Gesetz wurde gegen das Pard gemacht!


Hi,

In Bayern mit der Allgemeinverfügung kein Problem. (In einem anderen Faden bereits diskutiert)

Gruß und wmh
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Den Laser kann man selbst ausbauen, wurde sogar irgendwan hier im Fred diskutiert. . . . Das, zusammen mit dem FW- Update. Und man wäre nachträglich auch mit einer Auslandsversion ansatzweise legal in DE unterwegs. Den immer noch aktiven, eingebauten Aufheller mal aussen vor. Ist auf alle Fälle günstiger wie einew Verurteilung wegen Verstoß gegen das Waffg mit all den daran hängenden Auswirkungen au den Jagdschein, denn auch de Aufheller ist ausbaubar.
in dem Moment wo an dem Pard ein Montageadapter vorhanden ist der zufällig an das Okular einer Waffe passt wird es zum verbotenen Gegenstand auch wenn es einige nicht wahr haben wollen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
72
Zurzeit aktive Gäste
438
Besucher gesamt
510
Oben