Es gibt einen 8-seitigen Bescheid und ein 4-seitiges Schulungsschreiben des LRA dazu.Moin,
das ist aber auch schon etwas gewagt, aus der Formulierung "in Verbindung mit" ein "Dual-Use-Nachtsichtgerät mit integriertem IR-Strahler" zu machen. Das könnte ein entsprechend geneigter Staatsanwalt durchaus auch anders interpretieren (nämlich als "zusammen wirken") und einen Strick draus drehen.
Gibt es neben diesen "Beauftragungen" auch noch weiteres Papier, z.B. einen Erlass des Ministeriums?
Cheers und Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
Da steht drin, was erlaubt und verboten ist.
Von einem kombinierten Gerät ist nicht die Rede, aber auch nicht bei den Verboten.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Zumal es rechtlich dasselbe sein dürfte, ein Kombigerät oder NS+IR nebeneinander an der Waffe zu montieren... und das ist erlaubt: