Kurzwaffe im Revier

Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ich warte immer noch auf ein Argument, kommt da noch etwas???
Damit es fertig ist, indem Moment wo man es braucht ;)

Ich will wirklich nicht erst in der Situation anfangen irgendwas zusätzlich zu handhaben.
Da gilt alle Konzenttration dem wild und dem Umfeld (Stichwort Sicherheit).

Es muss eben manchmal alles sehr schnell gehen.
Selten, aber auch in seltenen Fällen möchte ich das Tierleid so kurz wie möglich halten.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
was für nen hype hier ... ich sehe das so :

ne kurzwaffe darf auf jagdschein erworben, zur jagdausübung geführt sowie in bestimmten situationen - zb fangschuss -auch jagdlich eingesetzt werden. damit ist das eine jagdwaffe .

da ich im revier jagdwaffen schussbereit führen darf ( im rahmen der uvv ) gilt das auch ganz klar für die kurzwaffe.

im grunde alles sonnenklar wie ich finde .
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
5.926
Damit es fertig ist, indem Moment wo man es braucht ;)

Ich will wirklich nicht erst in der Situation anfangen irgendwas zusätzlich zu handhaben.
Da gilt alle Konzenttration dem wild und dem Umfeld (Stichwort Sicherheit).

Es muss eben manchmal alles sehr schnell gehen.
Selten, aber auch in seltenen Fällen möchte ich das Tierleid so kurz wie möglich halten.

Du willst mir also sagen, dass, wenn Du jagenderweise so durchs Re4 lustwandelst und rein zufällig auf ein unverzüglich zu erlösendes Stück Wild triffst, Du keine Zeit dazu hast, die Kurzwaffe nach dem Ziehen aus dem Holster auch noch fertig zu laden???

Ich frug übrigens durchaus sehr bewusst nach der Situation zum und auf dem Hochsitz - und nicht nach der Situation z.B. des Verkehrsunfalls oder anderen ERWARTBAREN Vorkommnissen
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Mrz 2010
Beiträge
938
Zum Jagd- und Forstschutz ist bekannt oder? Und da meine ich keine jagd auf Katzen mit.
Das nicht jeder Jäger Jagd- und Forstschutzberechtigt ist , ist mir durchaus bewusst.
 
Registriert
19 Jun 2017
Beiträge
879
Nicht nur im gegebenen Fall orientiert sich der Rechtsrahmen am "schwächsten Glied" - und so lange es legale Optionen gibt, die potentiell unfallträchtiger sind als andere, müssen die eben die Grundlage der Vorgaben sein. Das gilt übrigens für Land- UND Kurzwaffe...
Abgesehen davon, wäre mir selbst das Gefummel zum Entladen der Pistole am Auto wieder angekommen zu lästig, deswegen reicht MIR (in den seltenen Fällen, in denen ich eine KW zur Jagd führe) bereits der (unjuristische) Zustand "teilge- oder unterladen" bei der Pistole - und aus diesem Grund bleibt der Revolver i.d.R. im Schrank.

Ich sehe einfach keinen SINN darin - und kann mir weder eine realistische Situation vorstellen, noch war ich je in einer solchen, in der ich nicht locker und bequem ausreichend Zeit gehabt hätte, den Schlitten der Pistole einmal nach hinten zu ziehen und damit durchzuladen.
Das mit dem schwächsten Glied (oder auch mal dreisten „Lücken-Ausnutzer“) stimmt leider.
Problem bei Deinem letzten Absatz ist aber dann immer noch die geladene Waffe i. S. d. WaffG...
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.408
Dabei verkennt er, daß die UVV keine unterladene Waffe kennt, genau wie das Gesetz, Magazin drin, geladen.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
5.926
Ich schrub, wenn Du bitte genau lesen möchtest, "wenn ich eine KW zur Jagd führe" und habe mit dem Klammerzusatz "(unjuristisch)" wohl jedem klar Denkenden deutlich gemacht, dass mir der praktische, wie auch juristische Unterschied der div. Ladezustände namentlich einer Pistole ausreichend bewusst ist, DU jedoch den Kern meiner Ausführungen nicht erfasst hast!

Nach wie vor steht jedoch jegliches sachliche Argument auf meine Frage aus, weshalb man im Rahmen der normalen Jagdausübung unbedingt eine FERTIG geladene KW führen muss???
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.408
Es ist mir gelinde gesagt schxxegal was sich dir nicht erschließt.
 
Registriert
19 Jun 2017
Beiträge
879
...
Nach wie vor steht jedoch jegliches sachliche Argument auf meine Frage aus, weshalb man im Rahmen der normalen Jagdausübung unbedingt eine FERTIG geladene KW führen muss???
Du hast mich inspiriert - ich mach‘ das jetzt dann: werde neben dem Rapsfeld anliegen, in der Hoffnung, dass die ÜL über die Freifläche daneben anwechseln. Da die Bache mit den Kleinen aber schon im Raps ist und Schmatzen 3m neben einem irgendwie beunruhigend ist, werde ich die Glock rechterhand meiner LW ablegen um mich ggf. gegen eine Sauenoffensive zur Wehr setzen zu können. Sinnvoll? Man weiß es nicht. Zulässig? Ich denke doch...
Waidmannsheil!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Ich finde es interessant, wie sich so mancher Jäger hier anscheinend selbst als nicht fähig ansieht, eine KW geladen zu führen.
Eine ungeladene LW auf der Pirsch zu führen, würde niemandem einfallen. Vielleicht erfindet ja mal einer eine automatische Ladevortichtung für Kipplaufbüchsen unmittelbar vor dem Schuss, das ja nichts passiert...
 
Registriert
30 Nov 2011
Beiträge
2.218
Ich kam in die Situation dass mehrere grosse Hunde in der grösse von Schäferhunden mich fast angegriffen hätten weil ihr Besitzer mich verbal extrem angegangen ist und mir drohte.
Nehmen wir an die Hunde hätten mich effektiv gebissen, so wäre mir wohl nichts anderes übrig geblieben als mich der Hunde zu erwehren indem ich sie erschossen hätte! Die Bisswunde hätte ja zur gemüge gereicht um meine Notwehrsituation zu bezeugen! Leider hatte ich erstens keine geladene / ungeladenen Kurzwaffe dabei ( was mir nie mehr vorkommt im Revier), zweitens war meine Langwaffe noch in ihrem Futteral hinter dem Sitz verstaut! Glücklicherweise konnte ich mich ins Auto retten und danach Anzeige bei der Polizei erstatten! Natürlich kam dabei nichts heraus weil es Aussage gegen Aussage war! Aber nehmen wir jetzt einmal den Fall an, ich wäre gebissen worden von den Hunden, da wäre die Notwehr gegeben gewesen ( ich betone nachdem ich von einem der Hunde gebissen worden wäre)! Niemand hätte mir den Ladezustand oder das Tragen am Mann im fertig geladenen Zustand der KW vorwerfen können! Übrigens, nehmen wir einmal an, ich gehe mit meinem Dackel im Revier ausserhalb der Wege eine Kirrung beschicken und so wie kürzlich erst einer Dame passiert, wird der Hund und danach auch ich von einer Bache angegriffen die ihre Frischlinge verteidigt. Wie soll ich mich da mit einer Langwaffe verteidigen wenn ich den Eimer in der einen und den Hund in der anderen Hand halte? Nehmt ihr da eure Langwaffe überhaupt mit? Ich nicht! Solche Notwehrsituationen können immer vorkommen. Wer kann mir also verwehren in meinem eigenen Revier eine fertig geladene KW zu tragen? Gerade dafür ist doch die KW gedacht, nämlich für Fangschüsse und Jagdschutz. Was soll ich da falsch verstanden haben?
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
5.926
Ich finde es interessant, wie sich so mancher Jäger hier anscheinend selbst als nicht fähig ansieht, eine KW geladen zu führen.
Eine ungeladene LW auf der Pirsch zu führen, würde niemandem einfallen. Vielleicht erfindet ja mal einer eine automatische Ladevortichtung für Kipplaufbüchsen unmittelbar vor dem Schuss, das ja nichts passiert...

Es ist noch viel interessanter zu sehen, wie so mancher Jäger aus schierer Argumentationslosigkeit ins Persönliche abgleitet - und es ihnen offenbar nicht einmal peinlich ist...

Das Jagdgesetz benennt sehr deutlich die Situationen, in denen der Jäger mit seiner KW auf Wild schießen darf und wann nicht. Darüber hinaus gibt es maximal den bösen schwarzen Mann, der aus dem Gebüsch hüpft und ihm im Rahmen eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs an Leib und oder Leben will; Ende der feuchtwarmen Träume.
Also, Butter bei die Fische, wann und wie oft musstest DU DICH bereits des schwarzen Mannes erwehren? Die anderen Situationen sind ja wohl ausreichend ab- und vorhersehbar...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
134
Zurzeit aktive Gäste
504
Besucher gesamt
638
Oben