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Denk
Die Definition des Wortes "Jagdschutz"!
Ich kam in die Situation dass mehrere grosse Hunde in der grösse von Schäferhunden mich fast angegriffen hätten weil ihr Besitzer mich verbal extrem angegangen ist und mir drohte.
Nehmen wir an die Hunde hätten mich effektiv gebissen, so wäre mir wohl nichts anderes übrig geblieben als mich der Hunde zu erwehren indem ich sie erschossen hätte! Die Bisswunde hätte ja zur gemüge gereicht um meine Notwehrsituation zu bezeugen! Leider hatte ich erstens keine geladene / ungeladenen Kurzwaffe dabei ( was mir nie mehr vorkommt im Revier), zweitens war meine Langwaffe noch in ihrem Futteral hinter dem Sitz verstaut! Glücklicherweise konnte ich mich ins Auto retten und danach Anzeige bei der Polizei erstatten! Natürlich kam dabei nichts heraus weil es Aussage gegen Aussage war! Aber nehmen wir jetzt einmal den Fall an, ich wäre gebissen worden von den Hunden, da wäre die Notwehr gegeben gewesen ( ich betone nachdem ich von einem der Hunde gebissen worden wäre)! Niemand hätte mir den Ladezustand oder das Tragen am Mann im fertig geladenen Zustand der KW vorwerfen können! Übrigens, nehmen wir einmal an, ich gehe mit meinem Dackel im Revier ausserhalb der Wege eine Kirrung beschicken und so wie kürzlich erst einer Dame passiert, wird der Hund und danach auch ich von einer Bache angegriffen die ihre Frischlinge verteidigt. Wie soll ich mich da mit einer Langwaffe verteidigen wenn ich den Eimer in der einen und den Hund in der anderen Hand halte? Nehmt ihr da eure Langwaffe überhaupt mit? Ich nicht! Solche Notwehrsituationen können immer vorkommen. Wer kann mir also verwehren in meinem eigenen Revier eine fertig geladene KW zu tragen? Gerade dafür ist doch die KW gedacht, nämlich für Fangschüsse und Jagdschutz. Was soll ich da falsch verstanden haben?
Die Definition des Wortes "Jagdschutz"!