Kurzwaffe im Revier

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Ich kam in die Situation dass mehrere grosse Hunde in der grösse von Schäferhunden mich fast angegriffen hätten weil ihr Besitzer mich verbal extrem angegangen ist und mir drohte.
Nehmen wir an die Hunde hätten mich effektiv gebissen, so wäre mir wohl nichts anderes übrig geblieben als mich der Hunde zu erwehren indem ich sie erschossen hätte! Die Bisswunde hätte ja zur gemüge gereicht um meine Notwehrsituation zu bezeugen! Leider hatte ich erstens keine geladene / ungeladenen Kurzwaffe dabei ( was mir nie mehr vorkommt im Revier), zweitens war meine Langwaffe noch in ihrem Futteral hinter dem Sitz verstaut! Glücklicherweise konnte ich mich ins Auto retten und danach Anzeige bei der Polizei erstatten! Natürlich kam dabei nichts heraus weil es Aussage gegen Aussage war! Aber nehmen wir jetzt einmal den Fall an, ich wäre gebissen worden von den Hunden, da wäre die Notwehr gegeben gewesen ( ich betone nachdem ich von einem der Hunde gebissen worden wäre)! Niemand hätte mir den Ladezustand oder das Tragen am Mann im fertig geladenen Zustand der KW vorwerfen können! Übrigens, nehmen wir einmal an, ich gehe mit meinem Dackel im Revier ausserhalb der Wege eine Kirrung beschicken und so wie kürzlich erst einer Dame passiert, wird der Hund und danach auch ich von einer Bache angegriffen die ihre Frischlinge verteidigt. Wie soll ich mich da mit einer Langwaffe verteidigen wenn ich den Eimer in der einen und den Hund in der anderen Hand halte? Nehmt ihr da eure Langwaffe überhaupt mit? Ich nicht! Solche Notwehrsituationen können immer vorkommen. Wer kann mir also verwehren in meinem eigenen Revier eine fertig geladene KW zu tragen? Gerade dafür ist doch die KW gedacht, nämlich für Fangschüsse und Jagdschutz. Was soll ich da falsch verstanden haben?

Die Definition des Wortes "Jagdschutz"!
 
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Du willst mir also sagen, dass, wenn Du jagenderweise so durchs Re4 lustwandelst und rein zufällig auf ein unverzüglich zu erlösendes Stück Wild triffst, Du keine Zeit dazu hast, die Kurzwaffe nach dem Ziehen aus dem Holster auch noch fertig zu laden???

Ich frug übrigens durchaus sehr bewusst nach der Situation zum und auf dem Hochsitz - und nicht nach der Situation z.B. des Verkehrsunfalls oder anderen ERWARTBAREN Vorkommnissen
Das will ich explizit nicht sagen.
Ich sage, dass man nie weiss wann was genau passiert.
 
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Es ist noch viel interessanter zu sehen, wie so mancher Jäger aus schierer Argumentationslosigkeit ins Persönliche abgleitet - und es ihnen offenbar nicht einmal peinlich ist...

Das Jagdgesetz benennt sehr deutlich die Situationen, in denen der Jäger mit seiner KW auf Wild schießen darf und wann nicht. Darüber hinaus....
Das tut er und er benennt darüberhinaus auch die Erlaubnis Jagdwaffen zu führen und zwar schussbereit. waffG 13(6)
Dabei hat er explizit keine weiteren Einschränkung gemacht. Er hat sogar alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der befugten jagdausübung freigestellt.
Es steht also eindeutig zur befugten Jagdausübung. Das umfasst den gesamten Komplex und nicht nur Teilbereiche, welche Sonderfallregelungen sind.
Diese wiederum sind weder abschließend noch allgemeingültug ;)
Was befugte Jagdausübung ist, müssen wir hoffentlich nicht noch ausarbeiten.
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen
 
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Es ist noch viel interessanter zu sehen, wie so mancher Jäger aus schierer Argumentationslosigkeit ins Persönliche abgleitet - und es ihnen offenbar nicht einmal peinlich ist...

Das Jagdgesetz benennt sehr deutlich die Situationen, in denen der Jäger mit seiner KW auf Wild schießen darf und wann nicht. Darüber hinaus gibt es maximal den bösen schwarzen Mann, der aus dem Gebüsch hüpft und ihm im Rahmen eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs an Leib und oder Leben will; Ende der feuchtwarmen Träume.
Also, Butter bei die Fische, wann und wie oft musstest DU DICH bereits des schwarzen Mannes erwehren? Die anderen Situationen sind ja wohl ausreichend ab- und vorhersehbar...

Was machst du denn?unter dem Deckmäntelchen einer vermeintlich gesuchten Argumentation möchtest du provozieren. Müssen bei dir feuchtwarme Träume sein.
Du hast überhaupt keine Ahnung von Verhältnissen in anderen Revieren und es interessiert dich auch überhaupt nicht, Hauptsache provozieren.
Und nachdem es nicht klappt, folgen Unterstellungen. Sehr armselig, oder einfach nur dumm.

Im übrigen passt das zur Interpretation eines Gesetzes über dessen Auslegung Juristen streiten.
 
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Die Definition des Wortes "Jagdschutz"!


Es geht darum unvorhersehbare Situationen zu meistern und sein eigenes Leben und Gesundheit zu schützen! Solche Situationen können vorkommen, ich war schon fast in einer solchen, hatte keine KW dabei, und habe es dann ehrlich bereut sie im Waffenschrank liegen gelassen zu haben! Natürlich kommen die wenigsten in solche Situationen und können dadurch die Leute verblöden die ständig im Revier mit einer umgeschnallten Kurzwaffe herum laufen. Ich gehörte auch zu denen die lachten. Nur heute lache ich nicht mehr, weil selbst betroffen! Wären die Hunde über mich hergefallen, so hätte ich null Chancen gehabt. Und nur mit viel Glück konnte ich mich in mein Auto retten! Alle die hier als Besserwisser auftreten würden sich wahrscheinlich in die Hosen scheissen wenn sie in eine solche Situation geraten. Und ich gebe es ehrlich zu, auch ich habe mir fast in die Hosen geschissen! Und alle die jetzt meinen sie könnten sich mit einem Jagdmesser effektiv gegen 4 grosse Hunde wehren die als Meute angreifen weil ihr Herrchen diese Situation herbei geführt hat, können gerne weiter tönen. Zumindest bis sie einmal selbst in diese oder ähnliche Situation geraten!
Ich bin der Meinung dass ich das Recht habe in meinem Revier mit einer geladenen KW meine Jagd auszuüben. Natürlich nicht mit der KW auf unverletztes Wild zu schiessen (man drehe mir bitte nicht die Wörter im Mund herum), aber um auf Situationen zu reagieren die entweder der Fangschussgebung dienen oder aber Schaden von meinem Leib und Leben fern halten!
 
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Ich möchte übrigens noch etwas hinzufügen. Während der Jagd ein zusätzliches Schiesseisen mit sich herum zu schleppen ist nicht angenehm oder dient auch nicht dem Testosteronhaushalt um sich gut zu fühlen. Es geht bei mir einfach nur um die Einsicht dass ich dieses Übel eben in kauf nehmen muss weil es eben von Nöten ist!
 
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falsch ... er trägt die Waffe im verschlossenen Futteral auf den Hochsitz und dort wird sie auch erst aufgeschlossen und aus dem Futteral genommen und geladen, wenn das Stück korrekt angesprochen wurde und breit steht ... :p:geek::sneaky:

Bist Du denn des Wahnsinns fette Beute?
Das ist viel zu gefährlich, und unnötig dazu noch! (sog. "Praxisargumentation")
Ausserdem gibt es kein deutsches Gesetz, was dies so vorschreibt. Da zahlt nachher keine Versicherung! (sog. "Legalistische Argumentation")

Und nun beide vereint:
"Es genügt, wenn nach dem erfolgten Ansprechen das Futteral aufgeschlossen wird. Vorher braucht das kein Mensch™, und vor allem damit ist man auf der sicheren Seite!"
 
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Ich möchte übrigens noch etwas hinzufügen. Während der Jagd ein zusätzliches Schiesseisen mit sich herum zu schleppen ist nicht angenehm oder dient auch nicht dem Testosteronhaushalt um sich gut zu fühlen. Es geht bei mir einfach nur um die Einsicht dass ich dieses Übel eben in kauf nehmen muss weil es eben von Nöten ist!

ganz ehrlich ... die ganze Jagd ist eine Schlepperei und fast nie locker flockig ...

was das "unangenehme herum zu schleppende Schießeisen" angeht, so kommt das extrem auf die Waffe und das Holster an. Wenn ich im Winter auf Drückjagden unterwegs bin, dann geht die KW komplett unter bei dem ganzen Krempel, den ich da mitschleppe. Ich habe in diesem Jahr auch mal probiert auf die KW zu verzichten und habe es direkt bereut, da ich sie schon auf einer der ersten Jagden wieder gebraucht hätte.
 
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Das will ich explizit nicht sagen.
Ich sage, dass man nie weiss wann was genau passiert.

Das heißt letzten Endes, dass Du die alleinige potentielle Möglichkeit (so unwahrscheinlich sie auch sein mag), dass jederzeit etwas Unvorhergesehenes geschehen KÖNNTE, was ein so blitzschnelles Ziehen und Schießen so zwingend notwendig machte, dass absolut keine Zeit verbliebe, einmal den Schlitten der Pistole zurück zu ziehen und fertig zu laden, "rechtfertigt" für Dich die ganze Fummelei des Ent- und wieder Ladens vor jedem Hochsitzbesteigen, Grabenüberqueren, bei jedem Gang zur Kirrung usw. usw.
Ich stelle mir das gerade praktisch vor und kann's irgendwie gar nicht glauben...

Übrigens magst Du oder irgendeiner der verblendeten anderen "Diskutanten" mir einmal auch nur eine Stelle in meinen Aussagen aufzeigen, in denen ich das grundsätzliche Recht des Führens einer KW bei der befugten Jagdausübung in Zweifel oder Abrede gestellt habe!
 
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Das ganze kann nicht verallgemeinert werden, jedes Revier ist anders.

Wenn ich auf dem Friedhof Kaninchen bejage, da brauch ich sicher keine KW, weder geladen noch ungeladen.

Wenn ich aber in einem Revier jage, mit einem guten Schwarzwild bestand als Standwild, wo es mich beim kirren oder auch nur bei einem Rundgang oder sonst wo überraschen und annehmen kann, oder ich Wölfe, verwilderte Hunde oder sonst was im Revier habe, oder mehrere Strassen dabei sind wo häufig Wildunfälle zu beobachten sind, oder häufig auch Verbrechen, Überfälle oder ähnliches vorkommen, natürlich habe ich da die KW immer dabei, und ja, unterladen oder geladen.
 
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Das heißt letzten Endes, dass Du die alleinige potentielle Möglichkeit (so unwahrscheinlich sie auch sein mag), dass jederzeit etwas Unvorhergesehenes geschehen KÖNNTE, was ein so blitzschnelles Ziehen und Schießen so zwingend notwendig machte, dass absolut keine Zeit verbliebe, einmal den Schlitten der Pistole zurück zu ziehen und fertig zu laden, "rechtfertigt" für Dich die ganze Fummelei des Ent- und wieder Ladens vor jedem Hochsitzbesteigen, Grabenüberqueren, bei jedem Gang zur Kirrung usw. usw.
Ich stelle mir das gerade praktisch vor und kann's irgendwie gar nicht glauben...

Übrigens magst Du oder irgendeiner der verblendeten anderen "Diskutanten" mir einmal auch nur eine Stelle in meinen Aussagen aufzeigen, in denen ich das grundsätzliche Recht des Führens einer KW bei der befugten Jagdausübung in Zweifel oder Abrede gestellt habe!
Das Gefummel und anderes Ungemach spielt für die Bewwertung, ob man etwas rechtlich darf oder nicht keine Rolle.
Das ist eine rein persönliche Entscheidung. Nebenbei ist das Ziehen, fertigladen und dann gezielte Anwenden einer Schusswaffe in einer akuten Situation eine höhere Anforderung als das laden/entladen nach UVV.

Da man auf der befugten Jagdausübung ist, hat 13(6) die Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zu führen jedenfalls geregelt.
Das Tierleid ist natürlich auch ein gewichtiger Grund. Er hat mithin Verfassungsrang.

Meine persönliche Vorgehensweise habe ich weder beschrieben, noch ist diese Gegenstand der Diskussion.
Ich versuche nur verschiedene Standpunkte einzubringen.
Das kann jeder für sich dann bewerten und eigene Schlussfolgerungen ziehen.
 
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