Dann muss die notwendige Reduktion bei ausufernder Population eben über die subadulten Tiere erfolgen.
Ich sehe hier immer Parallelen zum Schwarzwild. Klar ist das kein Neozon, aber die Fortpflanzungsdynamik und die Schäden dürften ähnlich sein. Und da wird (mit Recht) in der Jägerschaft rumgeheult bis zum Geht-Nicht-Mehr, wenn irgendwo mal eine laktierende Bache umgehauen wird.
Das kenne ich.
Und hier extra für Dich:
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/FB-Hinweise-Bajagung-Bisam-Nutria.pdf
Das kommt direkt vom Ministerium. Frisch von Anfang Februar. Da steht nix mehr von aufgehobenem Eltertierschutz. Auf meinem aktuellen Jagdschein auch nicht. Da steht: Bejagung mit Einschränkung durch §22 Abs.4.
Und davon mal abgesehen: mir wird schlecht, wenn ich so Leuten wie Dir begegne, die jedes noch so kranke Gesetz als Feigenblatt für ihre Welt verwenden müssen. Ich bin mir sicher, Du schießt auch ohne Grund den Frischlingen die Bache weg und dem Kitz die Ricke, wenn irgend ein Gesetzgeber Dir das ermöglicht.
Habe fertig und bin raus hier.
Gruß-Spitz