Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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Im Grund eist es doch einfach:

Wenn eine Kontrolle kommt, und man hat eine Modulare Waffe in der WBK, darf nur eine im Schrank stehen, sind es 2 dann eben 2, usw. EGAL wie viele Moduleteile man hat . . .

Hat man mehr Waffen als Modulare Waffen in der WBK, hat man eine weitere Waffe hergestellt . . . Wenn dann der Kontrolleur fitt ist, kann es ein Problem geben, ansonsten nicht.
Genau. So einfach ist das. Und auch mit 3, 4 od. 5 Austauschläufen kann es immer nur die eine existente Waffe -in den möglichen Kombinationen- geben.
Müsste jedem auffallen, dass Waffen nicht von alleine wachsen, sondern hergestellt werden.
 
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Naja, rein theoretisch klar und halt jetzt Gesetz.

Ich stelle mir das mal ganz einfach so vor:
Wenn ein Jurist und ein Informatiker vom NWR zusammen definieren, was die Herstellung einer Waffe ist, nämlich für den einen ein neues funktionsfähiges „Ding“ und für den anderen das Zusammenfügen mehrerer Datensätze zu einem neuen Objekt in einer Baumstruktur, dann ist das sicher etwas anderes als viele andere Berufe unter „Herstellung“ verstehen. ;-)
 
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Die haben dazu eigentlich keine Fragen.
Das ist alles recht gut geklärt und im Grunde ganz einfach verständlich.
Es kann keine waffenmehrung geben.
Die ganze Thematik ist vor Jahren bereits am viel markanteren Beispiel AR15 diskutiert worden.
Da braucht man im Grunde nur einen freien Lower unter jedes Wechselsystem setzen. 2 Pins sind dazu reinzudrücken.
Vereinzelt gab es auch da bereits falsche "Bescheide" von einzelnen SBn.
Dann ist dazu die Umkehrsache klar aufgeschrieben. MAn darf putzen, Austauschläufe austauschen und kleinere Veränderungen/Verzierungen bspw. an Schaft oder Visiserung selbst vornehmen.
Man muss schon sehr eingeschränkt sein, zu meinen einfach selbst weitere Waffen zusammensetzen zu dürfen. Das fällt einem im jagdlichen Bedürfnis (das sich rein auf JAgdlangwaffen bezieht) nicht so sehr, wie mit sportlichem Bedürfnis, wo eine waffe eben auch immer einen Voreintrag benötigt.
Es ist aber exakt das selbe Recht. Man sollte Wechselsystem/Austaischläufe erleichtert bekommen dürfen, da dadurch eben gerade keine Waffenmehrung stattfindet.

Im Register ist das auch ganz klar unterschieden. Anhand der ID. Es gibt keine Waffe ohne ID.
In der Baumstruktur würde das bedeuten:
-Ganz oben: Waffe (W-ID),
-darunter: fürhrendes wesentliches Teil (T-ID),
-darunter: aller weiteren wesentlichen Teile (T-ID)
Wer Einblick in die "Geschäftsprozesse" im NWR hat, kann sich da auch gern noch tiefer einlesen.
Da erkennt man schnell was alles Meldepflichtig wird.
Eine Summe T-IDs können am Ende nicht aus sich selbst heraus eine W-ID ergeben. Das wäre eine Herstellungsprozess.
Es ist also schon klar unterscheidbar.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Es ist die Meinung eines Laien, der glaubt Jurist und Richter in einem zu sein.
Am Beispiel R8.
Wie soll sich eine Waffe von allein mehren?
Wenn ich zwei Wechselläufe und zwei Verschlüsse habe, habe ich 2 Waffen.
Einen 3. Lauf dazu, habe ich immer noch 2 Waffen.
Einen 3. Verschluss dazu, habe ich 3, den Verschluss muss ich aber auch eintragen, also habe ich dann legal wieder 3 Waffen.
Schäfte können dazu 10 rumliegen.
Es können nie mehr als 3 Waffen werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Doch. Natürlich gehört ein Schaft usw. auch dazu. Aber der ist nicht relevant.
 
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...und, wenn man einen SD (Schusswaffen gleichgestellt) an seine Büchse schraubt, hätte man wiederum eine Waffe hergestellt. Das Abnehmen des SD würde einer erlaubnispflichtigen Schusswaffenzerlegung entstrechen. Einfach irre. Da würde ich täglich mehrfach zum Waffenhersteller werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Typisch deutsche Diskussion um ein Irrsinnsgesetz, wo es an jeder Ecke einen Haken gibt, um möglichst viele LWB dran aufzuhängen.


CdB
 
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...und, wenn man einen SD (Schusswaffen gleichgestellt) an seine Büchse schraubt, hätte man wiederum eine Waffe hergestellt. Das Abnehmen des SD würde einer erlaubnispflichtigen Schusswaffenzerlegung entstrechen. Einfach irre. Da würde ich täglich mehrfach zum Waffenhersteller werden.
Wie kommst du denn auf diese besondere Idee?
 
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Im Grund eist es doch einfach:

Wenn eine Kontrolle kommt, und man hat eine Modulare Waffe in der WBK, darf nur eine im Schrank stehen, sind es 2 dann eben 2, usw. EGAL wie viele Moduleteile man hat . . .

Hat man mehr Waffen als Modulare Waffen in der WBK, hat man eine weitere Waffe hergestellt . . . Wenn dann der Kontrolleur fitt ist, kann es ein Problem geben, ansonsten nicht.

Nur um das richtig zu verstehen, am Beispiel der R8.
Ich habe keine ganze Waffe in der WBK eingetragen, sondern nur die relevanten Teile.
Es steht aber eine ganze Waffe im Schrank, dann ist das völlig ok.

Wenn ich jetzt aber weitere Teile einer R8 kaufe und somit eine 2. Waffe im Schrank stehen
hätte, dann wird es auf einmal Böse?

Was soll daran bitte logisch sein?
Dann dürfte ich auch nicht erste "Waffe" (die ja nicht als solche eingetragen ist) im Waffenschrank stehen, sondern immer nur die Teile...und ich dürfte diese nie als Waffe zusammenführen.

hätte man mehr Waffen (Waffenteile) als eingetragen in der WBK im Waffenschrank stehen, dann hast du eh noch ein ganz anderes Problem.
 

Wheelgunner_45ACP

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Nur um das richtig zu verstehen, am Beispiel der R8.
Ich habe keine ganze Waffe in der WBK eingetragen, sondern nur die relevanten Teile.
Es steht aber eine ganze Waffe im Schrank, dann ist das völlig ok.

Wenn ich jetzt aber weitere Teile einer R8 kaufe und somit eine 2. Waffe im Schrank stehen
hätte, dann wird es auf einmal Böse?

Was soll daran bitte logisch sein?
Dann dürfte ich auch nicht erste "Waffe" (die ja nicht als solche eingetragen ist) im Waffenschrank stehen, sondern immer nur die Teile...und ich dürfte diese nie als Waffe zusammenführen.

hätte man mehr Waffen (Waffenteile) als eingetragen in der WBK im Waffenschrank stehen, dann hast du eh noch ein ganz anderes Problem.[/QUOTE
Ich hab nie behauptete, dass das für uns Betroffene logisch erscheinen muss.

Zum Andern hast du alles gelesen? Gerade die Beiträge von @Mantelträger in diesem Fred sind da sehr erhellend.
 
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Ja gelesen, aber gerade deshalb klingt das alles sehr unlogisch. Man kann nur hoffen das es im September nicht den ein oder anderen damit vor ernsthafte Probleme stellt.
 
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Ja gelesen, aber gerade deshalb klingt das alles sehr unlogisch. Man kann nur hoffen das es im September nicht den ein oder anderen damit vor ernsthafte Probleme stellt.

Du hast natürlich eine eingetragene Waffe in deiner WBK ;) Die ist dort nur zerlegt eingetragen. Sie hat auch eine entsprechende ID (W-ID) während alle Teile nur eine andere (T-ID) haben.
Das du keine weitere Waffe selbst herstellen darfst, dürfte doch wirklich ganz einfach verständlich sein.
Die Berechtigung eine Waffe herzustellen ist ausschließlich eine Waffenherstellungserlaubnis.
Ohne Waffenherstellungserlaubnis darf man keine Waffen herstellen. Teile kaufen und zu einer Waffe zusammenbauen ist Herstellung. (Die Herstellung ist darüberhinaus unverzüglich meldepflichtig)
21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen.
Eine Waffe kaufen, zerlegen und zusammenbauen ist erlaubt. Auch der Tausch des Austauschlaufes usw. Steht explizit im WaffG.
Einfach, oder?
Probleme kann eigentlich niemand bekommen, der nicht mehr Waffen hat, als er erworben hat.
Waffenteile sind keine Waffen. Das ist im September nicht anders als jetzt schon.
Ab September bekommt man eben weniger Teile frei zu kaufen, was das dann allein die theoretische Möglichkeit schon einschränkt.

Nochmal kurz zum Nachdenken: Was soll das Zusammenfügen von Teilen zu einer grundsätzlich erlaubnispflichtigen (noch nicht vorhandenen) Waffe denn sein, wenn nicht Herstellung?
Zu jeder Waffe bedarf es einer Erlaubnis für Erwerb und Besitz.
Jede Waffe (illegales lassen wir der Einfachheit mal weg) ist in ihrem Lebenszyklus registriert.
Von der Herstellung bis zur Vernichtung.
Wo kommt nun eine bislang nicht vorhandene, nirgends registrierte Waffe her?

Im Register steht sie nicht. Aber im Schrank? Interessant.

Im Schrank kann die (registrierte) Grundwaffe stehen. Diese kann in verschiedenen Teilen ausgetauscht oder in alle Einzelteile zerlegt sein. Sie kann aber nicht 2 oder noch mehr Waffen werden. Es gibt immer nur diese eine Waffe in ihren Spielarten.
 
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Nur um das richtig zu verstehen, am Beispiel der R8.
Ich habe keine ganze Waffe in der WBK eingetragen, sondern nur die relevanten Teile.
Es steht aber eine ganze Waffe im Schrank, dann ist das völlig ok.

Wenn ich jetzt aber weitere Teile einer R8 kaufe und somit eine 2. Waffe im Schrank stehen
hätte, dann wird es auf einmal Böse?

Was soll daran bitte logisch sein?
Dann dürfte ich auch nicht erste "Waffe" (die ja nicht als solche eingetragen ist) im Waffenschrank stehen, sondern immer nur die Teile...und ich dürfte diese nie als Waffe zusammenführen.

hätte man mehr Waffen (Waffenteile) als eingetragen in der WBK im Waffenschrank stehen, dann hast du eh noch ein ganz anderes Problem.

dito ... genau so ist es bei mir auch ... keine ganze R93 eingetragen, sondern Lauf und Verschluss.

somit habe ich keine ganze Waffe und dürfte die aus den beiden Teile auch nie zusammenbauen.

und es wird einfach schon damit klar ... kaufe ich eine ganze R93, wird diese sowieso nicht mehr als ganze Waffe eingetragen, sondern immer als Lauf dazu die Kammer. Anders trägt es die Behörde nicht mehr ein.

geht man nach der Interpretation der Anderen hier, dürftest weder Du noch ich den Lauf und den Verschluss mit einem Schaft u.s.w. zusammensetzten, was lächerlich ist, denn wozu habe ich die Teile dann, wenn ich sie zwar als ganze Waffe ursprünglich kaufe, doch die Behörde sie dann zerlegt einträgt.
 

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