PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

Registriert
6 Okt 2017
Beiträge
629
Die sind noch aweng stur und brauchen noch aweng Dampf.
AB, MIL, ja. WÜ soweit ich weiß auch.

Aktuelle Info:
Nachdem unser bisherige SB ebenso wie der SGL sich in den Krankenstand und wohl anschließend in die Pension verabschiedet haben, arbeitet das LRA MSP bzw. der Vertreter und vermutlich designierter Nachfolger der beiden an der Allgemeinverfügung zur Freigabe von Nachtsichttechnik.

MSP ist damit zwar wieder das letzte gallische Dorf in Unterfranken, nach dem Wechsel des Landrats von orange auf schwarz scheints jedoch auch dort voran zu gehen.
Mal sehen ob wir es diesmal wenigstens bayernweit schaffen, nicht einer der letzten zu sein...

Waidmannsheil
Ratatoskr
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Was für ein Irrsinn das können nur Bayern andere passen einfach ihr LJG an und gut ist.
Übrigens bleiben die IR`s am Part nach Waffengesetz trotzdem Verboten an der Waffe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.340
Übrigens bleiben die IR`s am Part nach Waffengesetz trotzdem Verboten an der Waffe.

Gilt das auch für die Beauftragung? Es muss doch auch im WaffG Ausnahmen geben, sonst dürften Polizeikräfte usw. ja auch nicht mit der Lampe an der Waffe eine Wohnung stürmen (mal als Beispiel). Oder hat nur der Bund die Befugnis, die entsprechenden Ausnahmen zu genehmigen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Gilt das auch für die Beauftragung? Es muss doch auch im WaffG Ausnahmen geben, sonst dürften Polizeikräfte usw. ja auch nicht mit der Lampe an der Waffe eine Wohnung stürmen (mal als Beispiel). Oder hat nur der Bund die Befugnis, die entsprechenden Ausnahmen zu genehmigen?
NEIN BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
unterliegen nicht dem Waffengesetz.
Wenn du eine Beauftragung hast gilt das Waffengesetz in dem Rahmen der Beauftragung nicht. Eine Beauftragung geht aber nur Persönlich und nicht per Allgemeinverfügung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
6 Okt 2017
Beiträge
629
... das wurde schon 1000x hier diskutiert
Fakt ist, daß in Bayern der IR-Aufheller sowie die Taschenlampe "in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe" von der Ausnahmegenehmigung sowie der Allgemeinverfügung umfasst sind.

Das ist definitiv ein wenig Wischi-Waschi formuliert. Vor Gericht zitiert oder gar verknackt worden ist seit Beginn der Freigaben noch nie jemand, weder ein Behördenmitarbeiter noch ein Nutzer.
Nutzer anderer Bundesländer können das also gerne die nächsten 1000 Beiträge hier diskutieren, die Umsetzung in Bayern ist nunmal praxisnäher als anderswo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Mrz 2019
Beiträge
85
Was für ein Irrsinn das können nur Bayern andere passen einfach ihr LJG an und gut ist.
Übrigens bleiben die IR`s am Part nach Waffengesetz trotzdem Verboten an der Waffe.

Also die Allgmeinverfügung erlaubt:
• künstliche Lichtquellen,
• Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und
• Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, wobei ausschließlich die waffenrechtlich gem. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG zulässigen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze erfasst sind,
sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe für die Bejagung von Schwarzwild einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdrevier
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Also die Allgmeinverfügung erlaubt:
• künstliche Lichtquellen,
• Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und
• Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, wobei ausschließlich die waffenrechtlich gem. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG zulässigen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze erfasst sind,
sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe für die Bejagung von Schwarzwild einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdrevier
ja und wo ist erlaubt das ich eine Künstliche Lichtquelle an die Waffe montieren darf? vielleicht hab ich ja was übersehen
 
Registriert
21 Mrz 2019
Beiträge
85
ja und wo ist erlaubt das ich eine Künstliche Lichtquelle an die Waffe montieren darf? vielleicht hab ich ja was übersehen

künstliche Lichtquellen,
• Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels

sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe

Reicht das nicht?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das hat man da erlaubt.
Steht auch so da.
Das Problem beginnt spätestens bei der Tachenlampe, denn den Beitz verbotener gegenstände kann Bayern nicht legitimieren.
Dual Use gibt bei den Lampen an waffen montiert auch nicht.
Klarer Fall.

Das keiner verknackt wurde, besagt nur eines: Niemand wurde erwischt.
So wie in den anderen Bundesländern, wo man sich agrnicht erst um solche Banalitäten wie Behördliche Beauftragung kümmert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
künstliche Lichtquellen,
• Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels
sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe


Reicht das nicht?
Nein Reicht leider nicht! definiere mal """in Verbindung"""
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
21 Mrz 2019
Beiträge
85
Das kann aus dem Kontext mit den nachfolgenden Worten nur als Gegenteil von "ohne Verbindung zu einer Langwaffe" verstanden werden. Sonst würde die Formulierung keinen Sinn ergeben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Lies dir doch einfach die Primaärquelle durch.
Du solltest es eigentlich besser wissen;)
schauen wir wenn es die ersten Urteile gibt und Mandant und Anwalt die Welt nicht mehr verstehen.
aber gut dem Anwalt Trift es weniger er verliert weder seinen Jagdschein noch Geld im Gegenteil Er ist der Gewinner;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Gar nichts wird passieren.
Wie bei der Beauftragung damals. Großes geblöke von den Neudhammeln und Reichsbedenkenträger. Passiert ist nichts. Gar nichts.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
143
Zurzeit aktive Gäste
660
Besucher gesamt
803
Oben