Frische Bratwurst aus gefrorenem Fleisch herstellen und wieder einfrieren

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Dank euch schon mal, ist mir wichtig, weil halt rohes eingefrorenes wieder roh eingefroren wird/würde.Da scheiden sich ja die Geister.🤔.


Für dich selber kannst du machen was du willst, aber rohe Bratwurst verkaufen ist nicht so einfach erlaubt.
Man möge mich korrigieren, aber da greifen Hygienevorschriften wie bei Hackfleisch.
 
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.., nach meiner Erfahrung ist bei Einhaltung der Kühlketten (kombiniert mit Frosten) der Umgang mit Hack kein Problem.
Das allerwichtigste ist der Umgang des Fleisches am Anfang der Wildbretverarbeitung.
Sauberer Schuss, wie schnell wird das Stück aufgebrochen und der Kühlung zugeführt, wie hygienisch und schnell wird zerwirkt. Passiert da ein Fehler, verdirbst du dir auch zu einem späteren Zeitpunkt die ganze Charge, egal wie du nachher würzt und frostest.
 
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Man möge mich korrigieren, aber da greifen Hygienevorschriften wie bei Hackfleisch.
.., da liegst du sicher richtig, da muss man eben mit dem Wolfen, und der Weiterverarbeitung bis kurz vor dem Verkauf warten.
Bin mir selbst nicht sicher ob man dann noch frosten darf. (geräuchert denke ich ja):rolleyes:
 
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ich finde es richtig, wie die Foristen hier mit Bedacht das Fleisch behandeln. Eine kurze Schilderung aus meiner Kindheit sei mir erlaubt:
In den 60ziger Jahren hatte mein Vater immer mindestens 2 Hasen vor der anstehenden Treibjagd bestellt. Diese wurden ( damals gab es noch Winter ) mind. eine Woche hoch am Giebel außen aufgehängt, um zu " reifen", erst dann wurden sie abgezogen und verarbeitet.
In Braunschweig gab es damals einen Wildhändler, der hatte alle möglichen Wildarten in seinem Laden zum Verkauf aufgehängt, da war nichts mit Kühlung, so weit ich weiß, ist daran nach dem Verzehr keiner gestorben!
D.T.
 
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Wird nix verkauft,nur mit Familie und Freunden vergrillt.Soll aber trotzdem ein einwandfreies Produkt sein.
 
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In Braunschweig gab es damals einen Wildhändler, der hatte alle möglichen Wildarten in seinem Laden zum Verkauf aufgehängt, da war nichts mit Kühlung, so weit ich weiß, ist daran nach dem Verzehr keiner gestorben!
.., bei den Franzmännern ist das oft heute noch so, auch Fasane :rolleyes:
 
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Guest
ich finde es richtig, wie die Foristen hier mit Bedacht das Fleisch behandeln. Eine kurze Schilderung aus meiner Kindheit sei mir erlaubt:
In den 60ziger Jahren hatte mein Vater immer mindestens 2 Hasen vor der anstehenden Treibjagd bestellt. Diese wurden ( damals gab es noch Winter ) mind. eine Woche hoch am Giebel außen aufgehängt, um zu " reifen", erst dann wurden sie abgezogen und verarbeitet.
In Braunschweig gab es damals einen Wildhändler, der hatte alle möglichen Wildarten in seinem Laden zum Verkauf aufgehängt, da war nichts mit Kühlung, so weit ich weiß, ist daran nach dem Verzehr keiner gestorben!
D.T.

Ja stimmt, der "haut goût" ist aber seit geraumer Zeit, vollkommen zurecht, aus der Mode gekommen.....:sick:
 
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Also wir machen Bratwurst ungebrüht nur aus zuvor eingefrorenem Wildbret, ebenso Schinken. Bisher nie ein Problem gehabt. Ich meinte sogar gelesen zu haben, dass es mikrobiologisch eher hilft, weil durch das tiefkühlen auch schon Keime getötet werden können. Wichtig ist denke ich die zügige Verarbeitung der Wurst nach dem (dann zweiten) Auftauen.
 
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.., da liegst du sicher richtig, da muss man eben mit dem Wolfen, und der Weiterverarbeitung bis kurz vor dem Verkauf warten.
Bin mir selbst nicht sicher ob man dann noch frosten darf. (geräuchert denke ich ja):rolleyes:


also bei solchen geschichten mit weiterverarbeitung (unterschiedliche verarbeitungsstufen, zweimal gefroren, etc.) würde ich mich vorher sicherheitshalber beim veterinäramt genauer erkundigen.

neben der registrierungspflicht als lebensmittelunternehmer mit abgabe von fleischerzeugnissen bestehen auch noch erhöhte hygieneanforderungen. wer über den endverbraucher hinaus an einen wirt liefert, braucht sogar ne eu-zulassung und nachweis für rückverfolgbarkeit. wer hack- und bradwürst produziert, ist lang über die "urproduktion" raus und muss neben der registrierung als gewerblicher vermarkter auch die "LMIV" beachten (lebensmittel-info-verordnung), d. h. sein produkt angemessen etikettieren.

die tierische lebensmittel-hygieneverordnung ist den wurstlern hoffentlich genau bekannt und ein kleingewerbeschein liegt auch irgendwo rum. liebhaberei ist das nämlich nur im rahmen der urproduktion, d.h. locker gesprochen "geschossen und grob zerwirkt halbiert oder geviertelt"
 
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