Landkreis sieht Wolfsschutz vor Weidetierhaltung

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Langsam fallen die Masken
Landkreis sieht Wolfsschutz vor Weidetierhaltung
"Im Entwurf zur Begründung für die neu zu fassende Verordnung für das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide ist auf Bestreben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg unter Paragraph 3 'Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf' folgender Passus eingefügt worden: 'Sofern es zu Zielkonflikten zwischen der Weidetierhaltung und anderen Zielen des Naturschutzes oder Gesetzesgrundlagen wie beispielsweise dem Artenschutzrecht kommen sollte, müsste das Ziel der Nachahmung der Heidebauernwirtschaft gegebenenfalls zurückstehen. Beispielsweise ist es nicht Zweck der Verordnung, eine Wolfsentnahme durch die Erhaltung der Heidebauernwirtschaft zu rechtfertigen'."
https://www.kreiszeitung-wochenblat...ieht-wolfsschutz-vor-weidetierhaltung_a169649
 
G

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Langsam fallen die Masken
Landkreis sieht Wolfsschutz vor Weidetierhaltung
"Im Entwurf zur Begründung für die neu zu fassende Verordnung für das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide ist auf Bestreben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg unter Paragraph 3 'Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf' folgender Passus eingefügt worden: 'Sofern es zu Zielkonflikten zwischen der Weidetierhaltung und anderen Zielen des Naturschutzes oder Gesetzesgrundlagen wie beispielsweise dem Artenschutzrecht kommen sollte, müsste das Ziel der Nachahmung der Heidebauernwirtschaft gegebenenfalls zurückstehen. Beispielsweise ist es nicht Zweck der Verordnung, eine Wolfsentnahme durch die Erhaltung der Heidebauernwirtschaft zu rechtfertigen'."
https://www.kreiszeitung-wochenblat...ieht-wolfsschutz-vor-weidetierhaltung_a169649

Jeder bekommt das was andere bei der Wahl verbockt haben.
 
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Die Entnahme von Wölfen ist doch an anderer Stelle geregelt, da muss die VO schlicht garnichts zu sagen. :rolleyes:
 

FTB

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Die Entnahme von Wölfen ist doch an anderer Stelle geregelt, da muss die VO schlicht garnichts zu sagen. :rolleyes:

Stimmt, aber man fragt sich, warum dann überhaupt etwas dazu in die Verordnung aufgenommen werden musste.

Naja, soweit ich gehört habe, wird es insbesondere zur Lüneburger Heide Regelungen in der geplanten Wolfsverordnung geben. Ich glaube, in Niedersachsen ist man da nicht nur unvernünftig.
 
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Ich kenne den Verordnungstext nicht. Die Heidebauernwirtschaft an sich ist Mittel zum Zweck, aber kein Naturschutzziel (man könnte da auch als "Denkmalpflege" sehen) und steht damit unter / neben den Naturschutzzielen i.e.S. Man kann den Passus dann so interpretieren, dass es eben keine Abwägung innerhalb des Naturschutz ist, wenn ein Wolf zu Gunsten der Heidebauern entnommen werden soll, sondern diese Abwägung in einem anderen Rahmen getroffen werden muss.
 
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„Heidebauernwirtschaft“ heisst ja nicht, dass da Rinder und Kühe weiden, nein, es geht um die Beweidung von Heideflächen mit Schafen, in der Lüneburger Heide mit den genügsamen Heidschnucken.

Die Aufgabe bestand und besteht auch heute noch darin, einen Baumaufwuchs quasi im Keim zu ersticken, will sagen, dass junges Pioniergehölz sehr schnell abgefressen werden soll, um das ursprüngliche Landschaftsbild zu erhalten.

Als Sylturlauber wird man wissen, dass dort in der Heide (z.B. Barderup) "geplaggt" wird, wobei die verholzten, alten Heidebuschflächen gehobelt und abgetragen werden. Die Flächen besamen sich wieder und neue Heide wächst.

Andernorts haben die Behörden lange das Beweiden in Heide ähnlichen Flächen, genannt Venn, verboten, bis auch sie drauf gekommen sind, dass sich das Landschaftsbild komplett verändert. Inzwischen wird das mit Mann- und Maschinenpower gemacht, kostet ein wenig mehr, aber was nix kost’ is auch nix.

Und die Wolfansiedlung ist ja ziemlich teuer, da macht es dann sicher nichts aus, wenn man nachher drauf kommt, dass man mit Maschinen die Heidelandschaft erhalten muss, wenn man will.

Im Grund genommen ist die „Heidebauernwirtschaft“ nichts anderes als der Erhalt eines ursprünglichen Landschaftsbildes.

Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Die Aufgabe bestand und besteht auch heute noch darin, einen Baumaufwuchs quasi im Keim zu ersticken, will sagen, dass junges Pioniergehölz sehr schnell abgefressen werden soll, um das ursprüngliche Landschaftsbild zu erhalten.
Aber vorher wäscht die Heide wieder zu.

Das ist der springende Punkt, da sollte mal der Einblick in die Schutzgebietsverordnung genommen werden, meist sind "Eigenheiten und Charakter" wenigstens Teil des Schutzzieles, welches dadurch in Frage gestellt wird. Die Kosten für den steigenden Auffwand sollte man den Schwachköppen in Rechnung stellen. Vielleicht denken die dann mal darüber nach welches der sinnvollere Weg zum "Miteinander" wäre.


CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Die Aufgabe bestand und besteht auch heute noch darin, einen Baumaufwuchs quasi im Keim zu ersticken, will sagen, dass junges Pioniergehölz sehr schnell abgefressen werden soll, um das ursprüngliche Landschaftsbild zu erhalten.

Ist ein ursprüngliches Landschaftsbild ursprünglich, wenn es Nutzvieh bedarf um dieses Landschaftsbild aufrecht zu erhalten ?
Denn ursprünglich war da ja auch Wald.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Damit stellst du den Status jedes Offenlandbiotops in Frage, auch Hutewälder+++

Ist aber nicht der Knackpunkt. Die Erhaltung der Heidelandschaft, auch zum Artenschutz dürfte Ziel des Schutzgebietes sein. Ansonsten hätte der "Prozeßschutz", sprich, wir- haben- kein- Geld- und- keine- Lust- mehr -zu -arbeiten- aber- Hauptsache- das- Land- wird- dem -Bauern- und -Förster- entzogen mal wieder gewonnen.


CdB
 
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man könnte da auch als "Denkmalpflege" sehen)

Genau wie das Jagen von Wölfen, hat in der Heide eine lange Tradition, kann man nachlesen und wenn wieder etwas Verstand einzieht, wird nicht mehr vom letzten geschossenen Wolf, sondern vom damals letzten die Rede sein. Nur der Geldhahn muß aufhören zu tropfen, dann wird das schon;)
 

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