Zu viele LW im gleichen Kaliber auf JJ

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Gibt es dazu wirklich schon eine konkrete Agenda oder Äußerungen?

Die gab es schon zur letzten EU-FWR. Dort war das bereits fest eingepreist.
Für dieses Mal wurde das mit viel Aufwand abgebogen.
Beim nächsten Mal (und das ist ja bereits dort terminiert worden) wird es getan werden.
Im Grunde kann man dass bereits im vorangegangenen Verfahren nachlesen.
Nimms mir nicht überl, dass ich nicht anfange 1000e von Seiten zu durchwühlen, um den Zitatbeleg zu erbringen.
Den gab es damals.

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und nicht persönlich.
Ich bin immer wieder entsetzt, welche Unkenntnis besteht, welche Verträge unterzeichnet wurden und wozu man sich verpflichtet hat.
Das wird auch knallhart umgesetzt.
Gern stellt man sich dabei hin und verkauft die strengstmögliche Auslegung als für Deutsche geringstemögliche Belastung. So nachweislich genug in der letzten Umsetzung der EU-FWR. Die natürlich auch von der Union im EU-Paralament durchgesetzt wurde.
Das Abtsimmungsverhalten ist einsehbar.
 
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Leider muß man hierzulande immer öfter begründen, weshalb man sein Recht in Anspruch nehmen will, anstelle daß der Staat begründen muß, weshalb er ein Recht beschneidet.
Das liegt ja an den Betroffenen selbst. Die lassen das zu ohne nennenswerte Gegenwehr.
Man kann hier viel bewegen. Sobald man sich eben mal bewegt.

Das Ende der Fahnenstange kann ich schon benennen. Wegen Jahrzehntelanger Praxis kann niemand behaupten, eine Doppelflinte wäre nicht vollkommen ausreichend für die Jagd.
...und die muss noch nichtmal Eigentum sein.

Das gilt aber nur solange, bis das staatliche Wildtiermanagement aus Steuergeldern komplett übernommen hat.
Es mag sein, dass manche das nicht wahrhaben wollen. Nur sind diese Ziele alle schon benannt.
Man darf die Herren und Damen ruhig beim Wort nehmen.

Die Eigenjagd bleibt natürlich. Da darf der solvente Besitzer noch selbst Hand anlegen, solange er staatliche Auflagen erfüllen kann (oder dafür zahlt). Das reicht schon noch für ein paar Jahre gesellschaftlicher Anlässe.
 
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Die gab es schon zur letzten EU-FWR. Dort war das bereits fest eingepreist.
Für dieses Mal wurde das mit viel Aufwand abgebogen.
Beim nächsten Mal (und das ist ja bereits dort terminiert worden) wird es getan werden.
Im Grunde kann man dass bereits im vorangegangenen Verfahren nachlesen.
Nimms mir nicht überl, dass ich nicht anfange 1000e von Seiten zu durchwühlen, um den Zitatbeleg zu erbringen.
Den gab es damals.

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und nicht persönlich.
Ich bin immer wieder entsetzt, welche Unkenntnis besteht, welche Verträge unterzeichnet wurden und wozu man sich verpflichtet hat.
Das wird auch knallhart umgesetzt.
Gern stellt man sich dabei hin und verkauft die strengstmögliche Auslegung als für Deutsche geringstemögliche Belastung. So nachweislich genug in der letzten Umsetzung der EU-FWR. Die natürlich auch von der Union im EU-Paralament durchgesetzt wurde.
Das Abtsimmungsverhalten ist einsehbar.


Mann müsste dem doch noch irgendwie entgegenwirken können oder nicht?
Sich ordentlich organisieren, eventuell in der German Rifle Association oder anderen Organisationen?
Die richtige Partei wählen...usw. oder meinst du es ist alles nutzlos?

Aber naja, wenn ich hier wieder lese, dass einJäger dem anderen Jäger nix göhnt und den Besitz von 6 Repetierbüchsen hinterfragt, sehe ich schwarz!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
@ Mantelträger:

Vielen, vielen Dank für Deinen Einsatz und die fundierten sowie weitsichtigen Beiträge in diesem Forum.

Alle Legalwaffenbesitzer sollten sich darüber im klaren sein das die politischen Ambitionen, Waffen komplett für Privatpersonen zu verbieten alle 5 Jahre erneut aufs Tapet kommen werden. Das war der Sinn dieses Konstruktes, die EU FWR alle 5 Jahre zu überprüfen. Wer glaubt, das irgendwann Lockerungen kommen werden, glaubt auch an Steuersenkungen....
Genug der Politik, somst mach der Admin hier - berechtigterweise - zu...
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Hallo,

Ist die sechste Repetierbüchse im gleichen Kaliber noch vom Bedürfnis gedeckt ? Richtig nachvollziehbar ist es in meinen Augen nicht, wozu ein Jäger sechs Repetierbüchse in .308 braucht....

Gibts da Erfahrung?

:unsure::unsure::unsure: Ich denke das man auch nicht mehr wie 3 Unterhosen braucht - eine zum Anziehen, eine in der Wäsche und eine im Schrank...
 
D

doghunter

Guest
Ich habe eine sehr nette und freundliche SB, musste aber schon bei der 2. Kugelwaffe im selben Kaliber das Bedürfnis begründen...was mir auch gelang!

Ihr Spruch lautete mit einem Grinsen "mein Großvater hat in der DDR mit einer Waffe alles gejagd was hier rumläuft und mein Schwiegervater jagd zeitlebens in USA nur mit einer .270 alles vom Hasen bis zum Bären...erzählen sie mir also nicht das es nicht geht"
 
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Ich habe eine sehr nette und freundliche SB, musste aber schon bei der 2. Kugelwaffe im selben Kaliber das Bedürfnis begründen...was mir auch gelang!

Einfache Antwort:
Nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage auf der Sie mir die Eintragung verweigern. Bitte gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen!
Vielen Dank!
 
D

doghunter

Guest
Einfache Antwort:
Nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage auf der Sie mir die Eintragung verweigern. Bitte gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen!
Vielen Dank!
Da ich eine sehr gute und sachliche SB habe, mit der man vieles sinnvoll machen kann, war das absolut unnötig! Man muss nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen, oder mit der .600NE auf Krähen schießen! Manchmal reicht ein sachliches Gespräch!
 
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Es gibt keine "rechtsmittelfähigen Bescheide". ;) Was sollte das sein? Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auf allen Vorgängen dabei und hat nichts damit zu tun, dass man Rechtsmittel einlegen oder nicht einlegen kann.
Und man bekommt in einem Antragsverfaren sowieso alles schriftlich.
Bei der 2 KW ist es tatsächlich etwas schwierig und mir ist auch kein solcher Fall bekannt.
Davon mal agesehen wäre die Rechtsgrundlage für alle diese Sachen immer die Gleiche: §8 Nr.2 WaffG.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
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Nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage auf der Sie mir die Eintragung verweigern. Bitte gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen!
Vielen Dank!
Fehlendes Bedürfniss denn auch beim Jagdschein muss dieses nachgewiesen werden wenn es seitens der Behörde daran berechtigte Zweifel gibt.
Das wurde auch im neuen Waffenrecht nochmal klargestellt.
Es gibt keinen unbegrenzten LW Erwerb auf JS.
Wenn dann der 4 Repetierter im Hochwildtauglichen Kaliber gekauft wird kann es passieren das der SB wissen will wofür der gebraucht wird (ob ein Bedürfnisse besteht).
 
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...manche Diskussionen finde ich nur toll:rolleyes:...ich mag keinen Urlaub auf Mallorca oder am Mittelmeer, darum bin ich der Ansicht, so einen Urlaub braucht auch sonst niemand:cool:...
paßt zwar nicht direkt zur Fragestellung, aber man stelle sich einfach die Frage: cui bono:cautious:
 

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