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Wildtierschützer wollte der LJV unbedingt haben, um den früheren Jagdaufsehern, die keiner brauchte, noch ein „Amt“ zu erhalten. Kann man gerne streichen.@OberförsterVS : Was ist denn am JWMG ein Schritt nach vorne? Der "Wildtierschützer", die Abschaffung der Baujagd (außer Kunstbau) oder die "neue Politik", umstrittene Punkte aus dem Gesetz raus zu halten um sie in letzter Sekunde in eine Durchführungsverordnung zu packen?
Oder gefällt Dir einfach, daß die Wildschadensregulierung erheblich verkompliziert und verteuert wurde? Ach, ich glaube zu verstehen: die UJB kann jetzt anordnen, daß unabhängig von Jagd- und Schonzeiten der Wildbestand in einem Revier durch Dritte reduziert werden kann, was der JAB zu dulden hat. Und daß die Fuchsjagd massiv weiter behindert wird (Änderung der Jagdruhezeiten).
Alles ganz toll. Und so modern.
P.S.: Natürlich hat kein Jäger seine Passion aufgegeben. Aber es dürfte nicht völlig aus der Luft gegriffen sein, wenn ein Jagdgesetz im Alltag selten so "leger" ausgelegt wurde, wie heute.
Die Abschaffung der Baujagd halte ich für einen deutlichen Gewinn an Tierschutz.
Was missfällt Dir an der DVO?
Was der JAB zu dulden hat ist neu nur in Bezug auf Tierseuchen, hier die ASP. Was ist schlecht daran?
Große Fortschritte sind die Verkürzung der Mindestpachtzeit (immer noch zu lang) oder die Regelung bei überjagenden Hunden. Auch ein Fortschritt ist die 80/20 Regelung beim Maiswahn.
Dass es teurer wird beim Wildschadensregulierung: warum soll eine Kommune als Gutachter zwischen zwei Parteien drauflegen? Gibts ja auch sonst nicht. Und kann den einen oder anderen Landwirt davon abhalten, Bagatellschäden anzumelden.
Schade ist, dass es nicht gelungen ist, die Obliegenheiten der Landwirte in die Novelle zu bekommen, vielleicht beim nächsten Mal.