Drohne über Privatgelände, eben grad

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Also ich kann @Bromisch schon verstehen....

Hatte auch schon 2 x beim Sauenansitz im Feld damit zu tun. Februar nach 22 Uhr, also "dunkel"
Mir war das Ding unheimlich so 15 Meter vorm Sitz in meiner Kopfhöhe.....
Keine Ahnung ob da gefilmt wurde.

Vom Schußwaffengebrauch würde ich abraten.
Das wäre mir wegen Jagdschein zu heikel.....
Selbst wenn ich nach 12 Monaten Recht bekomme, kann er zwischendurch ja evtl eingezogen werden.

Zum runterholen wurden ja schon ein paar Tipp`s gegeben, in dieser Richtung würde ich mir dann weiter Gedanken machen.

Gruß Weichei
 
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Ja und? Wie genau willst Du jetzt belegen, dass Du gefilmt wurdest? Der Pilot gibt an, mit der Kamera, welche ja nur Echtzeitbilder auf sein Tablett übermittelt, ohne diese zu speichern, euch gesehen zu haben. Und? Er hat geschaut, was ihr da macht. Und? Plötzlich zielst Du mit der Schrotflinte und schießt die Drohne ab. Warum genau?

Wo waren hier irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" gefährdet, welche man nur noch mit Waffengewalt hätte schützen können?

War das darüberhinaus Dein Privatgelände? Es war ja noch nicht mal Deine Flinte! Viel Spaß auch demjenigen, der sie Dir für diese Aktion geliehen hat.

Ich denke, eine Verhandlung vor Gericht nebst Verurteilung hätte bei Hitzköpfen manchmal einen nicht zu unterschätzenden Lerneffekt.

Gruß,

Bernhard
Du verteidigst hier allen Ernstes jemanden, dem es ganz offenbar scheißegal ist, ob er die Persönlichkeitsrechte Dritter ankratzt oder ob das Ding möglicherweise irgendwen physisch verletzten könnte?
Lass mich raten.....
Selber Drohnenpilot??
Hast Du Dir das Urteil aus 2019 durchgelesen und auch verstanden?

Aber eigentlich hab ich keine Fragen mehr.
Ach Deine Adresse vllt noch. Dann können sie bei Dir zuhause rumfliegen. Du findest das ja völlig unproblematisch.
 
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Hallo,

wenn er einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht als Rechtfertigungsgrund für den Einsatz einer Schußwaffe geltend machen will, dann wäre dies sehr wohl notwendig.

Weiter müsste er konkret darlegen, inwieweit sein Persönlichkeitsrecht eigentlich gestört worden sei. Nach eigener Aussage hat er sich ja in erster Linie geärgert, weil die Hunde abgelenkt wurden.

War dies vom Piloten beabsichtigt? Konnte er dies erkennen? Und selbst wenn: Rechtfertigt dies den Einsatz einer Waffe?

Also letztlich ist es mir egal, soll jeder selbst die Erfahrung einer Verhandlung vor Gericht machen, weil er sich nicht beherrschen kann.

Gruß,

Bernhard
 
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Guest
War dies vom Piloten beabsichtigt? Konnte er dies erkennen? Und selbst wenn: Rechtfertigt dies den Einsatz einer Waffe?
das ist irrelevant er hat dort nicht zu fliegen und das muß er wissen.
Die Drohne stellte einer Gefahr dar für leib und Leben der Anwesenden von daher währe der Einsatz eine Waffe um keine Gefahrensituation kontrolliert zu beenden durchaus im durch Gesetzliche Normen gedeckt.
Übrigens hatten wir das schon mal das eine Drohne abgeschossen wurde ob die Gerichte da unterscheiden zwischen erwerbsberechtigungsfreie und Pflichtige Waffe sehe ich nicht Waffe ist Waffe da eine EWB vorliegt und das Schießen auch erlaubt war. Im befriedeten Bereich könnte es anders aussehen aber auch hier denke ich wird die berechtigte Gefahrenabwehr überwiegen somit stehen die Möglichkeiten doch eher gut das es legitim ist zu Schießen.

Ich möchte hier ausdrücklich niemanden ermutigen aber ich teile auch nicht die Meinung derer die einen gebrauch der Waffe zur Gefahrenabwehr vehement ablehnen.
 
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Hallo,

in Deutschland gibt es kein "case-law", d.h. wenn einmal so entschieden wurde so heißt das noch lange nicht, dass in einem anderen Fall ebenso entschieden werden muss.

Eine "Gefahr für Leib und Leben" sehe ich jetzt nicht. Nach Angabe von Bromisch befand sich die Drohne doch über Wasser? Daraus eine "Gefahrensituation" zu konstruieren erachte ich als sehr weit hergeholt.

Der werte Herr Thread-Ersteller könnte durchaus auf einen Richter treffen, der im Abschuß dieser Drohne in dieser konkreten Situation lediglich das unbeherrschte Verhalten eines verärgerten Hundebesitzers sieht, welcher sich nicht scheut, mit einer Schußwaffe das Eigentum anderer zu zerstören, wenn es seine offenbar geringe Frustrationstoleranz übersteigt.

Ein wie auch immer beeinträchtigtes "Persönlichkeitsrecht" kann er nämlich gar nicht nicht geltend machen. Welches sollte das denn sein?

Ein in diesem Zusammenhang schönes Zitat des Richters wäre:

"Wo kommen wir denn da hin, wenn hier jeder mit der Flinte rumballert, wenn im etwas nicht gefällt? Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen!"

Wie gesagt, soll ein jeder seine Erfahrungen vor Gericht machen. Ist ja nicht mein Jagdschein.

Gruß,

Bernhard
 
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Könnte auch ein Unterschied sein ob Wohngrundstück oder Pampa...
 
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Und schon hast du ein Problem. Besitz der Drohne in Deutschland verboten, Besitz von illegalen Laserpointern nicht . Dann will ich sehen wie du damit das Kamerabjektiv einer fliegenden Drohnen treffen willst . Das hat nur wenige Millimeter . Ist nicht das Hubble Teleskop

Ist ja nur eine Behelfslösung!;)
Auf 30m dürfte es nicht sooo schwierig werden das Objektiv ein paar mal zu treffen...

https://www.youtube.com/watch?v=gi49UZZoEHc

Eventuell ärgert es den Piloten ein wenig, ist ja schon eine kleine Genugtuung!;)
 
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Es wird mir langsam echt zu blöd.
Es gibt ein Recht am eigenen Bild, schon ewig. Und die Nutzung von Drohnen ist dahingehend rechtlich längst limitiert und geregelt worden.

Du musst das nicht wissen. Aber sich permanent im Threadverlauf zu weigern hinzu zu lernen ist sicher kein Zeichen von Kompetenz.

Das "Recht am eigenen Bild" ist mir durchaus bekannt. Wie soll das denn beeinträchtigt worden sein? Durch den Thread-Ersteller kann doch in keiner Weise belegt werden, dass er fotographiert oder gefilmt wurde.
Deiner Ansicht nach müsste er dann ja auch ein Recht haben, von Dritten nicht angesehen zu werden. Echt jetzt? Das soll der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sein? Das nächste mal sieht einer über den Gartenzaun. Und das würde dann einen Schußwaffengebrauch rechtfertigen?

Ihr müsst wirklich noch eine Menge lernen, wenn ihr mit euerer Rechtsauffassung vor Gericht bestehen wollt.

Aber bitte - jeder so wie er meint.

Wie Du so richtig geschrieben hast:

"Du musst das nicht wissen. Aber sich permanent im Threadverlauf zu weigern hinzu zu lernen ist sicher kein Zeichen von Kompetenz."

Bernhard
 
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Also wenn einer über MEIN Privatgelände mit so einem Teil fliegt,hole ich das Teil vom Himmel.
Natürlich NICHT mit der Schrotflinte!!!
Habe keinen Bock deswegen den JS abzugeben.
Das Recht zum Waffengebrauch ist hier def. NICHT gegeben!

ABER das Teil kommt runter.

Wie?
Genau so wie vorab beschrieben.
 
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Also wenn einer über MEIN Privatgelände mit so einem Teil fliegt,hole ich das Teil vom Himmel.
Natürlich NICHT mit der Schrotflinte!!!
Habe keinen Bock deswegen den JS abzugeben.
Das Recht zum Waffengebrauch ist hier def. NICHT gegeben!

ABER das Teil kommt runter.

Wie?
Genau so wie vorab beschrieben.
Du gebrauchst auch eine Waffe. Und es bleibt dann genauso die Frage, ob das erlaubt ist oder nicht.
Wie bereits geschrieben.
Entweder ich habe das Recht meine Rechtsgüter zu verteidigen oder ich habe es eben nicht.
Und wenn ich das Recht habe, dann ist die Wahl des Werkzeugs nicht ausschlaggebend.
So darf man sich ja auch bei einem körperlichen Angriff mit der Waffe verteidigen und muss nicht erst nach einem Knüppel suchen gehen.
 
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