Drohne über Privatgelände, eben grad

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Und die Verhandlung wäre dann wohl in etwa so gelaufen:



So, so, Herr Fritz. Und Sie denken, diese Rechtsgüter könnten nur mit der Schrotflinte verteidigt werden?

Ja euer Ehren, weil in der gegenwärtigen Situation keine gelinderen Mittel zur Verfügung standen.

Sie können Ihre Rechte also nur unter Zuhilfenahme einer Schrotflinte wahrnehmen und durchsetzen? Wir sind hier nicht im Wilden Westen, Herr Fritz.
(Abgesehen davon, dass kein geistig gesunder Richter so fragen würde)
Da der Drohnepilot offensichtlich mehrere 100m bis mehrere km entfernt war - denn ansonsten hätten wir das Geräusch der startenden Drohne wahrnehmen können - war es aus meiner Wahrnehmung heraus unwahrscheinlich bis unmöglich, den Drohnenpiloten ausfindig machen und dadurch eine Löschung der gespeicherten Bilder bewirken zu können.


So, dann erläutern Sie mir doch mal genau, worin die unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Rechte lagen, dass ein sofortiges Handeln mit der Schrotflinte geboten war und keinen Aufschub zulies. Wer hier Unrecht getan hat, Herr Fritz, wird die Verhandlung zeigen. Sie sind also der Meinung, das Hinzuziehen der Polizei bei einer vermeintlichen Beeinträchtigung von gleich drei Rechtsgütern wäre nicht geboten gewesen? Glauben Sie, die Polizei hätte die Drohne abgeschossen?
Da nehmen Sie das vermeintliche Recht mal lieber in die eigene Hand, oder?
Wie schon oben ausgeführt wäre eine Ausforschung des Drohnenpiloten - auch durch die Polizei - unwahrscheinlich bis unmöglich gewesen. Daher sah ich den Abschuss der Drohne mittels Schrot als alternativlos an, um unsere Persönlichkeitsrechte wahren zu können. Die, wie Ihnen vermutlich schon im ersten Semester auf der Uni mal wer gesagt hat, notwehrfähig sind.


Herr Fritz, auch auf Privatgrund gilt die deutsche Rechtsordnung, dass muß ich Ihnen doch wohl nicht sagen, oder?
Wie z.B. das Recht auf das eigene Bild?


Jetzt haben Sie aber immer noch nicht dargelegt, warum es "zwingend erforderlich" war, mit einer Schußwaffe fremdes Eigentum zu zerstören. Sie können weder darlegen, warum es "zwingend" war, noch weswegen es "erforderlich" war. Ob überhaupt ein rechtswidriger "Angriff" vorlag wird erst noch die Verhandlung zeigen.
Was machen Sie denn das nächste Mal, wenn Sie sich wieder von einer Drohne beobachtet fühlen und dann keine Flinte dabeihaben?
Doch, habe ich. Sie waren vermutlich bei meinen Antworten unkonzentriert?


Ich bin es nicht, der hier ganz offensichtlich belehrt werden muss. Ich hätte nur meine innere Freude, wie Du vor Gericht kläglich scheiterst. Wie schon geschrieben: Alle Leute sind klug. Die einen vorher - die anderen nachher.
Kleiner Tip: Perry Mason ist vll. nicht der Bildungskanal für deutsche Gerichtsprozesse...
 
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Du vergisst bei Deinen Ausführungen als Hobbyjurist ganz offensichtlich, dass es immer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht. Die Abwehr einer Rechtsgutverletzung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, z.B. unter Verwendung einer Jagdwaffe, unterliegt diesem Grundsatz und in Bezug auf diesen Grundsatz ist die Rechtsprechung keineswegs eindeutig oder kennst Du hier Gegenteiliges? Dann her mit dem Aktenzeichen. ;)
Eben nicht! Es darf nur kein krasses Missverhältnis sein, z.B: auf eine Person(!) schießen, die Äpfel vom Baum geklaut hat. Sachbeschädigung gegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist kein krasses Missverhältnis.

Welches mildere Mittel würde denn die Verletzung des Rechtsgutes zuverlässig und risikofrei beenden? Selbst wenn es eins gäbe: Sagt Dir der Begriff Notwehrexzess etwas?

Ich wollte hier eigentlich gar nicht dem Abschuss das Wort reden, aber den haarsträubenden Unsinn zum Thema Notwehr, der hier verzapft wird, kann man nicht einfach stehen lassen.
 
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Wenn ich mir das so durchlese....:rolleyes::ROFLMAO:...hoffe ich dass die die sich hier so outen tatsächlich mal in die Situation kommen Ihre Jagdwaffe dazu zu nutzen sich einer Drohne zu "erwehren" und vom Drohnenführer im Anschluss gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Dann hat die Jägerschaft gleich mal ein paar Holdripoltris weniger. :sneaky:(y)

A: Nein ich habe keine Drohne!
B: Nein ich mag die auch nicht wenn sie mich "stalken"
 
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Ich denke es wäre Zeit, dass einige der Herren Rechtsgelehrten ihre eigenen Erfahrungen vor Gericht machen.

Ich wiederhole es wirklich gerne: Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

Schiesst ab was auch immer euch vor die Büchse kommt und euere ach so wertvollen Rechtsgüter bedroht. Mir ist das egal, denn niemand ist so blind als der, der glaubt im Recht zu sein.

Ich jedenfalls werde wegen einer lächerlichen Drohne oder einem irritierten Waldi sicher nicht meinen Jagdschein riskieren.

Gruß und Schluss,

Bernhard
 
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Eben nicht! Es darf nur kein krasses Missverhältnis sein, z.B: auf eine Person(!) schießen, die Äpfel vom Baum geklaut hat. Sachbeschädigung gegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist kein krasses Missverhältnis.

Welches mildere Mittel würde denn die Verletzung des Rechtsgutes zuverlässig und risikofrei beenden? Selbst wenn es eins gäbe: Sagt Dir der Begriff Notwehrexzess etwas?

Ich wollte hier eigentlich gar nicht dem Abschuss das Wort reden, aber den haarsträubenden Unsinn zum Thema Notwehr, der hier verzapft wird, kann man nicht einfach stehen lassen.


Wo hast denn Du diese Weisheit her? "krasses" Missverhältnis etc..

Nenne mir entsprechende Rechtsquellen oder Kommentare, woraus hervorgehen könnte, dass der Einsatz einer Schusswaffe zur Abwehr einer "vermuteten" Rechtsgutverletzung als nicht "krass" anzusehen wäre....
 
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Was mich wirklich wundert ist, dass hier noch keine Kaliberdiskussion losgetreten wurde,.... ist 12/70 mit 36 Gramm 3,2 mm Vorlage überhaupt waidgerecht für eine 5 kg Drohne???

Und besteht eine Pflicht zur Nachsuche über die Grundstücksgrenze hinaus,... muss der Nachbar informiert werden.... darf ein Fangschuss mit Kurzwaffe angetragen werden solange der Rotor noch wedelt, kann die Drohne dann in die Restmülltonne oder ist die ein Fall für'n Wertstoffhof.... dürfen Trophäen davon gewonnen und an die Wand genagelt werden,.... muss die auf die Trophäenschau???

;)

Gruß

HWL
 
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Wenn ich mir das so durchlese....:rolleyes::ROFLMAO:...hoffe ich dass die die sich hier so outen tatsächlich mal in die Situation kommen Ihre Jagdwaffe dazu zu nutzen sich einer Drohne zu "erwehren" und vom Drohnenführer im Anschluss gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Dann hat die Jägerschaft gleich mal ein paar Holdripoltris weniger. :sneaky:(y)

A: Nein ich habe keine Drohne!
B: Nein ich mag die auch nicht wenn sie mich "stalken"




.... und wir kämen wahrscheinlich wieder einen Schritt weiter in Richtung Psychotest für Jäger wg. ein paar Honks.....
 
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Was mich wirklich wundert ist, dass hier noch keine Kaliberdiskussion losgetreten wurde,.... ist 12/70 mit 36 Gramm 3,2 mm Vorlage überhaupt waidgerecht für eine 5 kg Drohne???

Und besteht eine Pflicht zur Nachsuche über die Grundstücksgrenze hinaus,... muss der Nachbar informiert werden.... darf ein Fangschuss mit Kurzwaffe angetragen werden solange der Rotor noch wedelt, kann die Drohne dann in die Restmülltonne oder ist die ein Fall für'n Wertstoffhof.... dürfen Trophäen davon gewonnen und an die Wand genagelt werden,.... muss die auf die Trophäenschau???

;)

Gruß

HWL



Hmmm, wird jetzt aber sehr komplifiziert. Da wird wohl die Ländergesetzgebung eine tragende Rolle spielen. Ist das Drohnen-Nachsuchen-Gespann bestätigt oder nicht? Und bei der Bewaffnung sehe auch dunkle Wolken aufziehen. Tatsächlich Schusswaffen oder doch Vorschlaghämmer. Bleifrei oder nicht ........ :)
 
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Sicher gibt es das Recht.

DEIN Recht sieht vor, dass Du den widerrechtlichen Besitzer Deines Bildes verklagen kannst auf Herausgabe, Löschen, Aus-Dem-Netz-Nehmen des Bildmaterials und zusätzlich kannst Du eine Entschädigung verlangen. Wenn sie Deine Tochter oben ohne am Pool aufgenommen haben oder Dich in Liebestötern beim Rasensprengen kommen ggf. noch andere strafwürdige Tatbestände dazu.

Nur einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf Dich, der den Einsatz einer Jagdwaffe rechtfertigen würde, wirst Du schwer glaubhaft machen können.

Mbogo
Das ist blanke Theorie. Und das weißt Du auch.
Leider hat man nämlich ü b e r h a u p t keine Chance sein Recht zu bekommen oder durchzusetzen. Weder hat man Namen, Adresse, KFZ Kennzeichen sonst irgendwas des Piloten.
Und genau DAS ist ein weiteres Problem. Der Ehrliche ist der Dumme. Wie immer.
Und so weicht Recht dem Unrecht. Mal wieder.

Und selbstverständlich ist dort das Schiessen erlaubt. Befriedeter Bezirk ist es auch nicht.
 
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10 Jan 2012
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Wenn ich mir das so durchlese....:rolleyes::ROFLMAO:...hoffe ich dass die die sich hier so outen tatsächlich mal in die Situation kommen Ihre Jagdwaffe dazu zu nutzen sich einer Drohne zu "erwehren" und vom Drohnenführer im Anschluss gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Dann hat die Jägerschaft gleich mal ein paar Holdripoltris weniger. :sneaky:(y)

A: Nein ich habe keine Drohne!
B: Nein ich mag die auch nicht wenn sie mich "stalken"
Nunja, das ein typischer Jäger die trifft ist nicht gesagt :LOL::whistle:
 
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Nun ja, das ein typischer Jäger die trifft ist nicht gesagt :LOL::whistle:

Das verschärft die Sache,.... wenn du die Drohne nicht zur Strecke bringst, steht drohend unerlaubter Schusswaffengebrauch ins Haus,... da könnt ja jeder rumballern und hinterher verkünden es wär eine Drohne gewesen,... wenn sich jetzt noch eine Gemeinschaftsunterkunft von Menschen mit Migrationshintergrund in der Nähe befindet,...... hast verloren.

Gruß

HWL
 
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2 Apr 2001
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Das ist blanke Theorie. Und das weißt Du auch.
Leider hat man nämlich ü b e r h a u p t keine Chance sein Recht zu bekommen oder durchzusetzen. Weder hat man Namen, Adresse, KFZ Kennzeichen sonst irgendwas des Piloten.
Und genau DAS ist ein weiteres Problem. Der Ehrliche ist der Dumme. Wie immer.
Und so weicht Recht dem Unrecht. Mal wieder.

Und selbstverständlich ist dort das Schiessen erlaubt. Befriedeter Bezirk ist es auch nicht.

Aj ja.

Ist es Dein Revier, hast Du da einen Sonst ist das mit dem Schießen schon von daher so eine Sache ...

Und ob Du das bekommst, was Du Dein Recht nennst, hängt davon ab, ob die Polizei ermittelt, etwas justiziables findet, der Staatsanwalt Anklage erhebt und der Richter Dein Recht so sieht, wie Du.

In jedem Fall ist Selbstjustiz nicht Dein Recht.

Gruß,

Mbogo
 
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