Und die Verhandlung wäre dann wohl in etwa so gelaufen:
So, so, Herr Fritz. Und Sie denken, diese Rechtsgüter könnten nur mit der Schrotflinte verteidigt werden?
Ja euer Ehren, weil in der gegenwärtigen Situation keine gelinderen Mittel zur Verfügung standen.
Sie können Ihre Rechte also nur unter Zuhilfenahme einer Schrotflinte wahrnehmen und durchsetzen? Wir sind hier nicht im Wilden Westen, Herr Fritz.
(Abgesehen davon, dass kein geistig gesunder Richter so fragen würde)
Da der Drohnepilot offensichtlich mehrere 100m bis mehrere km entfernt war - denn ansonsten hätten wir das Geräusch der startenden Drohne wahrnehmen können - war es aus meiner Wahrnehmung heraus unwahrscheinlich bis unmöglich, den Drohnenpiloten ausfindig machen und dadurch eine Löschung der gespeicherten Bilder bewirken zu können.
So, dann erläutern Sie mir doch mal genau, worin die unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Rechte lagen, dass ein sofortiges Handeln mit der Schrotflinte geboten war und keinen Aufschub zulies. Wer hier Unrecht getan hat, Herr Fritz, wird die Verhandlung zeigen. Sie sind also der Meinung, das Hinzuziehen der Polizei bei einer vermeintlichen Beeinträchtigung von gleich drei Rechtsgütern wäre nicht geboten gewesen? Glauben Sie, die Polizei hätte die Drohne abgeschossen?
Da nehmen Sie das vermeintliche Recht mal lieber in die eigene Hand, oder?
Wie schon oben ausgeführt wäre eine Ausforschung des Drohnenpiloten - auch durch die Polizei - unwahrscheinlich bis unmöglich gewesen. Daher sah ich den Abschuss der Drohne mittels Schrot als alternativlos an, um unsere Persönlichkeitsrechte wahren zu können. Die, wie Ihnen vermutlich schon im ersten Semester auf der Uni mal wer gesagt hat, notwehrfähig sind.
Herr Fritz, auch auf Privatgrund gilt die deutsche Rechtsordnung, dass muß ich Ihnen doch wohl nicht sagen, oder?
Wie z.B. das Recht auf das eigene Bild?
Jetzt haben Sie aber immer noch nicht dargelegt, warum es "zwingend erforderlich" war, mit einer Schußwaffe fremdes Eigentum zu zerstören. Sie können weder darlegen, warum es "zwingend" war, noch weswegen es "erforderlich" war. Ob überhaupt ein rechtswidriger "Angriff" vorlag wird erst noch die Verhandlung zeigen.
Was machen Sie denn das nächste Mal, wenn Sie sich wieder von einer Drohne beobachtet fühlen und dann keine Flinte dabeihaben?
Doch, habe ich. Sie waren vermutlich bei meinen Antworten unkonzentriert?
Ich bin es nicht, der hier ganz offensichtlich belehrt werden muss. Ich hätte nur meine innere Freude, wie Du vor Gericht kläglich scheiterst. Wie schon geschrieben: Alle Leute sind klug. Die einen vorher - die anderen nachher.