Drohne über Privatgelände, eben grad

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Das verschärft die Sache,.... wenn du die Drohne nicht zur Strecke bringst, steht drohend unerlaubter Schusswaffengebrauch ins Haus,... da könnt ja jeder rumballern und hinterher verkünden es wär eine Drohne gewesen,... wenn sich jetzt noch eine Gemeinschaftsunterkunft von Menschen mit Migrationshintergrund in der Nähe befindet,...... hast verloren.

Gruß

HWL
Nee, ganz falsch;) - wenn die Drohne den Menschen mit Migrationshintergrund in der Gemeinschaftsunterkunft gehört - dann hast Du voll verloren....o_O:ROFLMAO:

CD
 
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Ein Gesetz, wo drin steht, was die korrekte Notwehrmaßnahme für die eine spezielle Sitaution ist, gibt es leider nicht. Geht auch nicht.

Ansonsten tauchte es irgendwo oben schon einmal auf: Der Reihe nach mit dem mildestem Mittel, sofern tunlich.

1) Schusswaffengebrauch androhen (hast du gemacht (y)) --> Drohne ist verschwunden.
2) Warnschuss.
3) Abschuss.

So könnte man in der von der beschriebenen Situation handeln. Steht im § 32, insbesondere Absatz 2, StGB alles drin.

Ob die Drohne in der Situation gefilmt hat oder nicht ist in der Tat unerheblich.

1) Wenn sie gefilmt hat, ist mindestens das Recht am eigenem Bild verletzt worden. Rechtfertigungsgrund durch Notwehr ist gegeben.
2) Wenn sie nicht gefilmt hat, du es aber aufgrund der Situation angenommen hast, geht das Strafrecht von sogenannter Putativnotwehr aus (Ich zitiere jetzt mal nicht den Wiki-Artikel hierzu). Das bedeutet, es wird so getan, als ob tatsächlich gefilmt würde, da du es bei Betrachtung und Würdigung aller Umstände nicht erkennen konntest, dass es nicht so gewesen ist.
 
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Aj ja.

Ist es Dein Revier, hast Du da einen Sonst ist das mit dem Schießen schon von daher so eine Sache ...

Und ob Du das bekommst, was Du Dein Recht nennst, hängt davon ab, ob die Polizei ermittelt, etwas justiziables findet, der Staatsanwalt Anklage erhebt und der Richter Dein Recht so sieht, wie Du.

In jedem Fall ist Selbstjustiz nicht Dein Recht.

Gruß,

Mbogo
Hier ist es schön erklärt. Und ruhig die Unterpunkte aufklappen und auch lesen.
https://dronerules.eu/de/recreation...-risks-a-breakdown-of-relevant-privacy-issues

Und nein, es ist nicht mein Revier. Es ist das, wie bereits mehrfach geschrieben, eingezäunte und im Eigentum der Kreisgruppe befindliche Hundewasser, welches ausschließlich zur Hundeausbildung genutzt wird, an dem selbstverständlich und logischerweise zu diesem Zweck auch geschossen werden darf, von Teilnehmern des aktuellen BP Kurses, welche auch einzig und allein berechtigt sind gemeinsam mit dem Hundeobmann das Gelände zu betreten.
 
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Ein Gesetz, wo drin steht, was die korrekte Notwehrmaßnahme für die eine spezielle Sitaution ist, gibt es leider nicht. Geht auch nicht.

Ansonsten tauchte es irgendwo oben schon einmal auf: Der Reihe nach mit dem mildestem Mittel, sofern tunlich.

1) Schusswaffengebrauch androhen (hast du gemacht (y)) --> Drohne ist verschwunden.
2) Warnschuss.
3) Abschuss.

So könnte man in der von der beschriebenen Situation handeln. Steht im § 32, insbesondere Absatz 2, StGB alles drin.

Ob die Drohne in der Situation gefilmt hat oder nicht ist in der Tat unerheblich.

1) Wenn sie gefilmt hat, ist mindestens das Recht am eigenem Bild verletzt worden. Rechtfertigungsgrund durch Notwehr ist gegeben.
2) Wenn sie nicht gefilmt hat, du es aber aufgrund der Situation angenommen hast, geht das Strafrecht von sogenannter Putativnotwehr aus (Ich zitiere jetzt mal nicht den Wiki-Artikel hierzu). Das bedeutet, es wird so getan, als ob tatsächlich gefilmt würde, da du es bei Betrachtung und Würdigung aller Umstände nicht erkennen konntest, dass es nicht so gewesen ist.
Danke für diese fundierte, strukturierte und emotionsfreie, sachliche Antwort 👍👍👍
 
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Also darf der unberechtigt fotografierende Spaziergänger auch mit 12 / 70 zur Ordnung gerufen werden? Fragen über Fragen...... :unsure::p
 
G

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Guest
Los , wer traut sich von den .... Ich schiesse das Ding ab .... Fraktion den ersten Schritt zu machen, und eine Drohne mit der Flinte vom Himmel zu holen ?
Aber so ist das im anonymen Internet . Da werden immer große Reden geschwungen ,und wenn es zur Tat geht sind die Redner gaaanz klein 🤣🤣🤣🤣
Wie ist das eigentlich wenn ein Hubschrauber über mir kreist und Fotos vom mir macht. Natürlich bin ich auf dem Foto. Darf ich den dann auch vom Himmel holen ?
Da ist ja dann auch Notwehr.

Übrigens Gattin dem genannten Urteil der Schütze mit dem Luftgewehr geschossen. Keiner erlaubnispflichtigen Waffe. Er hatte Glück das der Richter seiner Meinung war.
Der nächste Richter fragt was passiert wäre, wenn er die Drohnen nicht getroffen hätte . Schiessen ohne Geschossfang . Verstoß gegen das Waffengesetzt.
 
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Also darf der unberechtigt fotografierende Spaziergänger auch mit 12 / 70 zur Ordnung gerufen werden? Fragen über Fragen...... :unsure::p
Den Unterschied erkennst Du hoffentlich selbst, allerdings fehlt mir so langsam der Glaube, dass für einige eine differenzierte Betrachtung möglich ist.
Lies die hier geposteten Links, grad auch zur DSGVO, erkenn, dass man dem Drohnenpilot, im Gegensatz zu einem Fotograf, nicht habhaft werden kann.
Dann überleg vielleicht noch ein bisschen weiter, falls möglich, ob Du möchtest, dass irgendwer mit welcher Absicht auch immer, Dich filmt, feststellt, dass Du Jäger bist, feststellt, wann Du mit welchem Auto und welchen Leuten wo bist und auch nur ganz vielleicht das Ganze gegen Dich verwenden könnte.
 

BAL

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Also darf der unberechtigt fotografierende Spaziergänger auch mit 12 / 70 zur Ordnung gerufen werden? Fragen über Fragen...... :unsure::p

Nö, aber mit dem Spaziergänger kann man sprechen. Mit dem Drohnenpiloten nicht. Der hat immerhin auf die nonverbale Kommunikation (Zielen auf sein Fluggerät) reagiert.

[...]
Wie ist das eigentlich wenn ein Hubschrauber über mir kreist und Fotos vom mir macht. Natürlich bin ich auf dem Foto. Darf ich den dann auch vom Himmel holen ?
[...]

Hubschrauber sind mit einer Kennung versehen, also ermittelbar. Das Zettelchen, das auf einer Drohne angebracht sein muss, ist vom Boden aus eher nicht zu lesen.
 
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Los , wer traut sich von den .... Ich schiesse das Ding ab .... Fraktion den ersten Schritt zu machen, und eine Drohne mit der Flinte vom Himmel zu holen ?
Aber so ist das im anonymen Internet . Da werden immer große Reden geschwungen ,und wenn es zur Tat geht sind die Redner gaaanz klein 🤣🤣🤣🤣
Wie ist das eigentlich wenn ein Hubschrauber über mir kreist und Fotos vom mir macht. Natürlich bin ich auf dem Foto. Darf ich den dann auch vom Himmel holen ?
Da ist ja dann auch Notwehr.

Übrigens Gattin dem genannten Urteil der Schütze mit dem Luftgewehr geschossen. Keiner erlaubnispflichtigen Waffe. Er hatte Glück das der Richter seiner Meinung war.
Der nächste Richter fragt was passiert wäre, wenn er die Drohnen nicht getroffen hätte . Schiessen ohne Geschossfang . Verstoß gegen das Waffengesetzt.
Naja, Du hattest dafür wohl eher heut kein Glück beim Denken.
Es gibt ganz klare Rechtsgüter, die geschützt sind. Außer Leib und Leben.
Das wurde hier jetzt bereits x-fach verlinkt.
Es ist eine Güterabwägung. Und da dem Schützen aus dem Urteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung stand den Angriff auf seine Rechtsgüter und die seiner Familie zu stoppen, war er eben im Recht.
Das hat der Richter nicht gewürfelt.
Und der Drohnist offenbar auch, vermutlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt, akzeptiert.
 
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Also beim Hubschrauber überm Revier, immer ein Gepard in Reserve.
Haste auch noch 2000 J auf 12.ooo m.
 
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Übrigens Gattin dem genannten Urteil der Schütze mit dem Luftgewehr geschossen. Keiner erlaubnispflichtigen Waffe.

Das spielt überhaupt keine Rolle. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz war der Einsatz des Luftgewehres. Und auch der Einsatz einer Flinte wäre ein Verstoß.

Nur für beides gibt es Rechtfertigungsgründe. Bei dem LG ist es bereits gerichtlich festgestellt.

Deine Meinung mit "dem richtigen Richter" teile ich - leider.
 
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Hier ist es schön erklärt. Und ruhig die Unterpunkte aufklappen und auch lesen.
https://dronerules.eu/de/recreation...-risks-a-breakdown-of-relevant-privacy-issues

Und nein, es ist nicht mein Revier. Es ist das, wie bereits mehrfach geschrieben, eingezäunte und im Eigentum der Kreisgruppe befindliche Hundewasser, welches ausschließlich zur Hundeausbildung genutzt wird, an dem selbstverständlich und logischerweise zu diesem Zweck auch geschossen werden darf, von Teilnehmern des aktuellen BP Kurses, welche auch einzig und allein berechtigt sind gemeinsam mit dem Hundeobmann das Gelände zu betreten.

Sicher, wusste ich.

Aber Dir sind die Konsequenzen ganz offensichtlich unklar. Wenn zur Hundeausbildung geschossen werden darf, darf das nicht auf Drohnen über dem Gewässer erfolgen. Im Fall des Falles dürfte das Auffinden von Schrotkugeln in der Drohne das Ende Deines Jagdscheins sein.

Was in der Drohnenflugverordnung steht, ist für Dich, als Schützen, völlig irrelevant. Du hast definitiv NICHT DAS RECHT andere zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen bzw. sie für dessen Nichteinhaltung zu bestrafen. Du darfst Anzeige erstatten, das war‘s auch schon. Du bist nicht Polizei, Justiz oder Gesetzgeber.

Gruß,

Mbogo
 
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Was mich wirklich wundert ist, dass hier noch keine Kaliberdiskussion losgetreten wurde,.... ist 12/70 mit 36 Gramm 3,2 mm Vorlage überhaupt waidgerecht für eine 5 kg Drohne???

Und besteht eine Pflicht zur Nachsuche über die Grundstücksgrenze hinaus,... muss der Nachbar informiert werden.... darf ein Fangschuss mit Kurzwaffe angetragen werden solange der Rotor noch wedelt, kann die Drohne dann in die Restmülltonne oder ist die ein Fall für'n Wertstoffhof.... dürfen Trophäen davon gewonnen und an die Wand genagelt werden,.... muss die auf die Trophäenschau???

Haben Drohnen eine Jagdzeit ???
 
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Sicher, wusste ich.

Aber Dir sind die Konsequenzen ganz offensichtlich unklar. Wenn zur Hundeausbildung geschossen werden darf, darf das nicht auf Drohnen über dem Gewässer erfolgen. Im Fall des Falles dürfte das Auffinden von Schrotkugeln in der Drohne das Ende Deines Jagdscheins sein.

Was in der Drohnenflugverordnung steht, ist für Dich, als Schützen, völlig irrelevant. Du hast definitiv NICHT DAS RECHT andere zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen bzw. sie für dessen Nichteinhaltung zu bestrafen. Du darfst Anzeige erstatten, das war‘s auch schon. Du bist nicht Polizei, Justiz oder Gesetzgeber.

Gruß,

Mbogo
Das Recht hat man schon. Nur nicht in vorliegendem Fall. ;)
Das ist ja das gute an unserem sehr weit gefassten Notwehrrecht.
 
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