[RLP] Verletzung bei der Jagdausübung... kein Fremdverschulden!

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Danke für die vielen Antworten! Besonders an @Schoenwetteransitzer für seine Mühe!
Ich habe nicht geahnt in was für ein Wespennest ich mit so einer Frage stoßen werde! :D

Aber ich drehe die Frage dann einfach mal rum:
Gibt es Versicherungen die man noch abschließen sollte um abgesichert zu sein?
 
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Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!

Dachte mir schon fast, dass es je nach Ursache des Unfalls auch unterschiedliche Versicherungen gibt die solche abdecken.
Ich würde einfach mal ein paar Szenarien an die Wand malen und dazu meine Vorstellung abgeben welche Versicherung dann greift. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Annahme: Ich darf als Jagdgast in einem bestimmten Revier die Jagd ausüben.

Fall 1: Sturz vom maroden Hochsitz.

Da ist mir noch unklar ob das irgendwie dann über den Jagdausübungsberechtigten und die Berufsgenossenschaft läuft?!

Fall 2: Bei Revierarbeiten (Ansitzreparaturen, Mähen etc.) verletzt man sich mit dem entsprechenden Werkzeug?!

Würde mal vermuten dass das meine normale Krankenversicherung und/ oder Unfallversicherung übernimmt.

Fall 3: Bei einer Nachsuche wird man durch wehrhaftes Wild verletzt?!

Würde auch hier vermuten dass das meine private Kranken- bzw. Unfallversicherung übernimmt?!


Ich hoffe damit wären mal die denkbarsten Szenarien abgedeckt. Freue mich auf eure Antworten. :)

Fall 1:
Einerseits hat die JG bzw. der Pächter nicht sichere bzw. funktionsfähige Einrichtungen zu entfernen, andererseits muss jeder Jagdscheininhaber die Einrichtungen selber überprüfen. Die gesetzl. Unfallversicherung (BG) zahlt aber nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Als Gast stehst Du in keinem Arbeits- oder beschäftigungsähnlichem Verhältnis bei dem Pflichtmitglied der gesetzl. UV. Folglich keine Leistung aus der gesetzl. UV.

Ebenso bei allen anderen Fällen zahlt im Normalfall Deine KV, allerdings wird bei einem Unfall die KV Rückfragen zum Hergang stellen und ggf. auf eine bestehende UV verweisen.
Bei Invalidität, Anschlussbehandlungen, etwaige Berufsunfähigkeit wirds mit der KV allerdings eng.

Hier bekommst Du Unterschiede aufgezeigt:

https://www.krankenversicherung-ver...ankenversicherung-unterschied/#Die_Leistungen

Bei Abschluss einer privaten UV solltest Du auf alle Fälle angeben, dass Du Jäger bist und ggf. im Beratungsprotokoll genau definieren, welche Absicherung Du wünscht, sodass der Makler (gegen Maklervereinbarung) Dir genau das anbietet, was Du möchtest und brauchst.
 
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Fall 1:
Einerseits hat die JG bzw. der Pächter nicht sichere bzw. funktionsfähige Einrichtungen zu entfernen, andererseits muss jeder Jagdscheininhaber die Einrichtungen selber überprüfen. Die gesetzl. Unfallversicherung (BG) zahlt aber nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Als Gast stehst Du in keinem Arbeits- oder beschäftigungsähnlichem Verhältnis bei dem Pflichtmitglied der gesetzl. UV. Folglich keine Leistung aus der gesetzl. UV.

Ebenso bei allen anderen Fällen zahlt im Normalfall Deine KV, allerdings wird bei einem Unfall die KV Rückfragen zum Hergang stellen und ggf. auf eine bestehende UV verweisen.
Bei Invalidität, Anschlussbehandlungen, etwaige Berufsunfähigkeit wirds mit der KV allerdings eng.

Hier bekommst Du Unterschiede aufgezeigt:

https://www.krankenversicherung-ver...ankenversicherung-unterschied/#Die_Leistungen

Bei Abschluss einer privaten UV solltest Du auf alle Fälle angeben, dass Du Jäger bist und ggf. im Beratungsprotokoll genau definieren, welche Absicherung Du wünscht, sodass der Makler (gegen Maklervereinbarung) Dir genau das anbietet, was Du möchtest und brauchst.
Ich glaube Du vermischt hier die gesetliche (= BG) und private Unfallversicherung (https://unfallversicherungen.com/pr...gesetzlicher-und-privater-unfallversicherung/)
 
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Bei Sturz vom maroden Hochsitz haftet der Pächter direkt. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die BG lehnt ab!
Die Krankenversicherung des Gastes streckt vor und bedient sich beim Pächter :oops:
 
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Kann man so auch nicht stehen lassen.
Wenn ein Treiber, der ja vom JAB für diese Tätigkeit beauftragt wurde, sich verletzt, zahlt die BG, es sei denn: der Treiber war bewaffnet um evtl. angeschweistes Wild abzufangen (jagd- und waffenrechtliche Voraussetzungen gegeben), dann ist die BG wieder raus.

Guckst Du:
https://forum.wildundhund.de/thread...er-bei-arbeiten-im-revier.123075/post-4050427

https://forum.wildundhund.de/thread...uer-fangschuss-zustaendig.113991/post-3649067
Ja, war mir klar, dass es komplizierter als von mir dargestellt ist. Ich hatte mal vor einiger Zeit versucht das zu durchdringen, es aber wieder aufgegeben.
Ich meine, es wär auch ein Unterschied z.b. bei Unfällen während Revierarbeiten. Also wenn man vom JAB aufgefordert wird beim Hochsitzbau o.ä. zu helfen sieht die Sache auch nochmal anders aus, als wenn man den auf eignen Antrieb für das Revier des JAB anfertigt und sich dabei verletzt.

Abschliessend jedenfalls kann man sich merken, dass eine private Unfallversicherung auf jeden Fall Sinn macht. Auch als Pächter. Man ist ja nicht nur bei sich im Revier unterwegs.
 
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nein, nicht für Jagdgast. NSF sind grundsätzlich leider nicht bei der BG versichert.
Vom Land bestätigte NSF und deren Begleitpersonen sind vom LJV versichert.
Pächter und bei Revier-Jagd-Arbeiten mithelfende sind über die BG versichert.
Es empfiehlt sich IMMER zusätzlich eine Unfallversicherung mit Invaliditätsvorsorge zu haben!
 
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Ich glaube Du vermischt hier die gesetliche (= BG) und private Unfallversicherung (https://unfallversicherungen.com/pr...gesetzlicher-und-privater-unfallversicherung/)

Wo meinst Du, dass ich was verwechsle? Ich hab doch ausdrücklich geschrieben, wann die BG infrage kommt. Der beigefügte Link sollte die wesentlichen Unterschiede zw. KV und UV zeigen. Bei der UV (gesetzl. oder privat) werden aber teils die gleichen Leistungsprinzipien ersichtlich.
 
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Bei Sturz vom maroden Hochsitz haftet der Pächter direkt. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die BG lehnt ab!
Die Krankenversicherung des Gastes streckt vor und bedient sich beim Pächter :oops:

Das kannst Du soo leicht auch wieder nicht sagen. Der "Jagdgast" ist als Jäger fachlich qualifiziert und muss in jedem Falle die UVV beachten, d.h. wer etwas jagdlich nützt, muss sich vorher davon überzeugen, dass das Ding auch sicher ist.
 
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Vom Land bestätigte NSF und deren Begleitpersonen sind vom LJV versichert.
Pächter und bei Revier-Jagd-Arbeiten mithelfende sind über die BG versichert.
Es empfiehlt sich IMMER zusätzlich eine Unfallversicherung mit Invaliditätsvorsorge zu haben!


Wobei bei bestimmten Berufen eine private BU noch wichtiger ist und man sich in der Kombi mit BU bei der privaten UV teuere (Renten) bausteine sparen kann.
 
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Wo meinst Du, dass ich was verwechsle? Ich hab doch ausdrücklich geschrieben, wann die BG infrage kommt. Der beigefügte Link sollte die wesentlichen Unterschiede zw. KV und UV zeigen. Bei der UV (gesetzl. oder privat) werden aber teils die gleichen Leistungsprinzipien ersichtlich.
Nicht verwechselt sondern vermischt:
Ebenso bei allen anderen Fällen zahlt im Normalfall Deine KV, allerdings wird bei einem Unfall die KV Rückfragen zum Hergang stellen und ggf. auf eine bestehende UV verweisen.
Eine private UV geht die KV gar nichts an.
 
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aus meiner Erfahrung:
das Wichtigste ist die Rechtsschutzversicherung, um überhaupt Deine Forderungen gegen andere Versicherungen durchsetzen zu können.
In den letzten zwei Jahren habe ich hier einige Fälle auf dem Tisch gehabt, die mal wieder gezeigt haben, dass die Jagdversicherer und die BG sich nach Kräften winden um auf keinen Fall zu bezahlen. Bei der BG und der BUV war mir dieses Verhalten bekannt, aber dass sich die Jagdversicherer (v.a. die Gothaer) z.T. so dreist verhalten hätte ich nicht gedacht.

Mein Fazit: Eine Versicherung zu haben heißt noch lange nicht versichert zu sein.
 

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