[RLP] Verletzung bei der Jagdausübung... kein Fremdverschulden!

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aus meiner Erfahrung:
das Wichtigste ist die Rechtsschutzversicherung, um überhaupt Deine Forderungen gegen andere Versicherungen durchsetzen zu können.
In den letzten zwei Jahren habe ich hier einige Fälle auf dem Tisch gehabt, die mal wieder gezeigt haben, dass die Jagdversicherer und die BG sich nach Kräften winden um auf keinen Fall zu bezahlen. Bei der BG und der BUV war mir dieses Verhalten bekannt, aber dass sich die Jagdversicherer (v.a. die Gothaer) z.T. so dreist verhalten hätte ich nicht gedacht.

Mein Fazit: Eine Versicherung zu haben heißt noch lange nicht versichert zu sein.
Wir hatten dieses Jahr einen Haftpflichtschaden an unserem Auto.
Klarer Fall... es hat letztlich 3,5 Monate gedauert bis alles geregelt war und sehr viele Nerven.

Allianz... kann ich nicht empfehlen.
 
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aus meiner Erfahrung:
das Wichtigste ist die Rechtsschutzversicherung, um überhaupt Deine Forderungen gegen andere Versicherungen durchsetzen zu können.
In den letzten zwei Jahren habe ich hier einige Fälle auf dem Tisch gehabt, die mal wieder gezeigt haben, dass die Jagdversicherer und die BG sich nach Kräften winden um auf keinen Fall zu bezahlen. Bei der BG und der BUV war mir dieses Verhalten bekannt, aber dass sich die Jagdversicherer (v.a. die Gothaer) z.T. so dreist verhalten hätte ich nicht gedacht.

Mein Fazit: Eine Versicherung zu haben heißt noch lange nicht versichert zu sein.
Das betrifft ALLE Versicherer. Und Rechtsschutzversicherung auf gar keinen Fall beim gleichen Versicherer abschließen wie die Unfall-, Berufsunfähigkeit- oder Haftpflichtversicherung.
Ich hatte vor zwei Jahren einen ehemals selbstständigen Handwerksmeister im Coaching, der, prima versichert, vor Jahrzehnten einen schweren Arbeitsunfall hatte und danach berufsunfähig war, sein Geschäft mit drei Angestellten schließen musste.
Als seine Ersparnisse aufgebraucht waren, hatte er keine Geld mehr um weiter den Klageweg zu beschreiten und landete in H4.
Selbst nach Urteilen gegen sich, bezahlte die Versicherung nicht. Die wussten, dass er keinen Knopp übrig hat, um seine Forderungen durchzusetzen.
Eine Situation, die man sich im Grund gar nicht vorstellen kann.
Scheint aber kein Einzelfall zu sein.
Ich riet ihm nach gründlicher Lagepeilung, die Forderungen abzutreten (oder zu verkaufen). Z.b. an das kommunale Jobcenter, das sowieso die Leistungen zurückgefordert hätte, sobald die Versicherung bezahlen würde.
Das sähe das Kräfteverhältnis dann schon anders aus.
Ob er das am Ende gemacht hat, weiß ich nicht, da, auch so ein Scheiß, das Coaching zeitlich begrenzt war.
 
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Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!

Dachte mir schon fast, dass es je nach Ursache des Unfalls auch unterschiedliche Versicherungen gibt die solche abdecken.
Ich würde einfach mal ein paar Szenarien an die Wand malen und dazu meine Vorstellung abgeben welche Versicherung dann greift. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Annahme: Ich darf als Jagdgast in einem bestimmten Revier die Jagd ausüben.

Fall 1: Sturz vom maroden Hochsitz.

Da ist mir noch unklar ob das irgendwie dann über den Jagdausübungsberechtigten und die Berufsgenossenschaft läuft?!

Fall 2: Bei Revierarbeiten (Ansitzreparaturen, Mähen etc.) verletzt man sich mit dem entsprechenden Werkzeug?!

Würde mal vermuten dass das meine normale Krankenversicherung und/ oder Unfallversicherung übernimmt.

Fall 3: Bei einer Nachsuche wird man durch wehrhaftes Wild verletzt?!

Würde auch hier vermuten dass das meine private Kranken- bzw. Unfallversicherung übernimmt?!


Ich hoffe damit wären mal die denkbarsten Szenarien abgedeckt. Freue mich auf eure Antworten. :)

Weder bei 1. bei 2. noch bei 3. wird die BG auch nur einen Finger rühren. Du bist als Jagdgast nicht dort versichert. Auch nicht, wenn der JAB zu dir sagt, mach mal dies oder das. Du bist JAGDGAST!
Zur wieder Herstellung deiner Gesundheit trägt deine Krankenversicherung die Kosten. Sollten bleibende Schäden (Körperbehinderung) anfallen, dann hast du hoffentlich eine private Unfallversicherung (der die Ursache der Verletzung egal ist). Hast du keine, dann frohes Humpeln.
 
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@ Sauen
es handelt sich im Urteil nicht um einen NSF sondern um einen begleitenden Angehörigen. Ob dieses Urteil Allgemeinverbindlich ist, wäre zu prüfen. Sehr spezielle Umstände....
 
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Das betrifft ALLE Versicherer. Und Rechtsschutzversicherung auf gar keinen Fall beim gleichen Versicherer abschließen wie die Unfall-, Berufsunfähigkeit- oder Haftpflichtversicherung.
Ich hatte vor zwei Jahren einen ehemals selbstständigen Handwerksmeister im Coaching, der, prima versichert, vor Jahrzehnten einen schweren Arbeitsunfall hatte und danach berufsunfähig war, sein Geschäft mit drei Angestellten schließen musste.
Als seine Ersparnisse aufgebraucht waren, hatte er keine Geld mehr um weiter den Klageweg zu beschreiten und landete in H4.
Selbst nach Urteilen gegen sich, bezahlte die Versicherung nicht. Die wussten, dass er keinen Knopp übrig hat, um seine Forderungen durchzusetzen.
Eine Situation, die man sich im Grund gar nicht vorstellen kann.
Scheint aber kein Einzelfall zu sein.
Ich riet ihm nach gründlicher Lagepeilung, die Forderungen abzutreten (oder zu verkaufen). Z.b. an das kommunale Jobcenter, das sowieso die Leistungen zurückgefordert hätte, sobald die Versicherung bezahlen würde.
Das sähe das Kräfteverhältnis dann schon anders aus.
Ob er das am Ende gemacht hat, weiß ich nicht, da, auch so ein Scheiß, das Coaching zeitlich begrenzt war.

Das stimmt so nicht.
Es komm auf den Zufluss des Geldes an.
Außerddem ist mir nicht bekannt, dass auch irgendein Jobcenter quasi als Inkasso-Unternehmen Forderungen von Leistungsbeziehern übernimmt.
Sieh das Gesetz auch nicht vor.
 
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Das stimmt so nicht.
Es komm auf den Zufluss des Geldes an.
Außerddem ist mir nicht bekannt, dass auch irgendein Jobcenter quasi als Inkasso-Unternehmen Forderungen von Leistungsbeziehern übernimmt.
Sieh das Gesetz auch nicht vor.
Was stimmt so nicht?
Es war eine Überlegung, da er die Leistungen des Jobcenters nur als Darlehen erhielt, das aber bereits über Jahre, weil ja grundsätzlich, aber leider nur theoretisch, Mittel da sein sollten, um den Lebenunterhalt selbst zu bestreiten. Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann ganz bestimmt nicht vom SB beantwortet oder entschieden werden.
Und wir reden hier über eine hohe sechstellige Summe, die sowohl die Forderungen des Jobcenters zur Gänze befriedigt, als auch den Bezug sofort beendet hätte.

Es gibt auch ausreichend Firmen, die solche Ansprüche aufkaufen und in der Lage sind, sie durchzusetzen. Natürlich lässt auch dabei der Verkäufer Federn.
 
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die hoffentlich schnell zu beantworten ist.
Leider finde ich dazu aber nichts im Internet oder in diesem Forum...

Welche Versicherung greift wenn man sich, ohne Fremdverschulden, bei der Jagdausübung verletzt?

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Vielen Dank und Waidmannsheil.

Sofern man sich nicht selbst in den Fuß geschossen hat und auch nicht vom Hubschrauber abgeholt werden musste, würde ich das ganze vermutlich als allgemeinen Freizeitunfall (beim Wandern im Wald) darstellen.

Ich weiß nicht ob bei euch alle Ansitzeinrichtungen sämtliche UVV Auflagen erfüllen und ob ältere Leitern immer perfekt gewartet sind (keine schlafenden Hunde wecken). Hier - auch um möglichen Schaden vom Pächter/Revier abzuwenden - würde ich in den Augen der Versicherung lieber unglücklich über eine Wurzel gestolpert sein, anstatt zu sagen, man sei von der Leiter gefallen.... .
 
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@ Sauen
es handelt sich im Urteil nicht um einen NSF sondern um einen begleitenden Angehörigen. Ob dieses Urteil Allgemeinverbindlich ist, wäre zu prüfen. Sehr spezielle Umstände....
In dem Bericht wird doch explizit erwähnt, dass die familiäre Beziehung untereinander in dem Fall keine Rolle gespielt hat und gerade deshalb die BG greift.
Oder verstehe ich da was falsch?
 
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Jagdlich war es ein NSF. Für die Versicherung bzw. das Gericht war es ein "Bergehelfer".

Ein Ding der Unmöglichkeit seitens der BG. Unberechtigte Ansprüche abwehren ist ja schön und gut, aber was die teilweise von sich lassen geht auf keine Kuhhaut mehr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Jagdlich war es ein NSF. Für die Versicherung bzw. das Gericht war es ein "Bergehelfer".

Ein Ding der Unmöglichkeit seitens der BG. Unberechtigte Ansprüche abwehren ist ja schön und gut, aber was die teilweise von sich lassen geht auf keine Kuhhaut mehr.

Deshalb kann man nur empfehlen sich selbst abzusichern.

Jahrelangen Rechtsstreit kann man dann ja anschließend immer noch führen sofern man sich auch für juristische Streitigkeiten versichert und die notwendige Kraft hat. Auf irgendwelche Einzelurteile und Spezialfälle sollte man überhaupt nicht verweisen. Das weckt nur später vielleicht bitter enttäuschte Vorstellungen.

Eine Jagdunfallversicherung in Verbindung mit ohnehin notwendiger Jagdhaftpflicht kostet sehr wenig, Jahresbeitrag schon ab 10-15€, je nach Versicherungssumme - logisch.

Bei uns im Revier verlangen wir eine solche Jagdunfallversicherung von jedem Begeher oder Tagesgast. Zu seiner Absicherung!
 
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