GM!
wenn ich davon ausgehe, dass genau das zutrifft, habe ich also als Pächter keine Handhabe, die JG zu "zwingen" auf die Erhebung der USt zu verzichten, da sie diese ja nicht abführen müssten, es aber eben tun?
Jain. Wenn im Vertrag steht, X € / Hektar + USt, und dementsprechend die "Rechnung", dann ist a) die USt vom Pächter zu zahlen und b) die USt von der JG / EJ-Inhaber auch an das FA abzuführen.
Die JG wäre natürlich dermaßen blöd, sie zu vereinnahmen, obwohl sie es nicht müsste..... Wobei es auch Vorteile hat, die Kleinunternehmerregelung NICHT in Anspruch zu nehmen. Stichwort Vorsteuerabzug. Vorteil für die JG versteht sich.
wenn ich davon ausgehe, dass genau das zutrifft, habe ich also als Pächter keine Handhabe, die JG zu "zwingen" auf die Erhebung der USt zu verzichten, da sie diese ja nicht abführen müssten, es aber eben tun?