Freunden und deren Kindern Waffen zeigen und erklären im eigenen Haus?

Registriert
16 Jan 2003
Beiträge
33.373
Fremden Personen habe ich noch nix zeigen sollen.
Bislang waren Fremde alles Jäger.
Bei meinen eigenen Kindern und Enkeln wurde auf die Gefährlickeit scharfer Munition hingewiesen, aber auch, wie harmlos leere Patronenhülsen sind.
Wenn sie auf der Jagd dabei waren, "prüften" sie mich, ob ich entladen hatte, wenn es angezeigt war.98 BS.jpg
 
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
Nicht im eigenen Haus. .....!
Die Leute sind heute extrem panisiert was das anbelangt...eher hysterisiert ❗....so hatte bei einem Grundschulsommerfest (sehr heiß und mit viel Wasser) eine Mutter ihrem Kind, die von einem Mitschüler ausgeliehene "Plastikwasserspritze" in Fischform 😖❗, aus der Hand gerissen und gerufen, Sie duldet keine Waffen in Kinderhänden .......so bekloppt ist die "Gutmenschheit"....🤮🤮🤮......und die gehirngewaschenen Lehrer stimmten verständnisvoll zu 😖😖
Lieber die Jungs/Mädels (Sonstiges 😁)
als Gäste mit auf den Schießstand nehmen (wenns wg Corona geht?) mit Paps ein Bier schlürfen und in lockerer Runde zeigen.....das würde ich machen...aber nicht daheim ❗✌🏼😎
Mütter sind öfter (bähh, pfuideibelnetnää) medialisiert.....Väter oft nicht so sehr .....!

Grüße +WMH Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
Der gehirngewaschene Grundschullehrer:rolleyes: hat den Umzugshelfern beim Helferfest selbstverändlich das Arsenal gezeigt, als die Nachfrage kam, wieviel Knarren denn in die 5 Panzerschränke hineinpassen würden. Natürlich im eigenen Haus. Danach waren sie nicht hysterisierter als vorher.
Glück gehabt...
trotzdem, das Arsenal bleibt vor Fremden Augen verborgen.....mein Pächter ist auch Grundschullehrer, er läßt kein gutes Haar an seinen Kolleginerinnen 😁❗
Aber man lernt nie aus , am meisten aus mal gemachten Fehlern !
Grüße + WMH Olli
 
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
Aber man lernt nie aus , am meisten aus mal gemachten Fehlern !
Noch viel mehr "lernt" man aus der Paranoia heraus, sich bloß keine Fehler erlauben zu dürfen.

Meine Kids wissen, dass ich Jäger bin. Die Eltern meiner Kids sehen mich am Dorffest im Bierstand des Schützenvereins und beim Umzug des Schützenfests. Okkultes macht neugierig. Ist die Neugier befriedigt gehts wieder weiter im Alltag.

Immer dieses Angstgehabe und Kassandra-spielen. Zu dem stehen was man macht, es zeigen und offen sprechen, wär mal ein Anfang zu mehr Akzeptanz in der nichtjagenden Gesellschaft.
 
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
Noch viel mehr "lernt" man aus der Paranoia heraus, sich bloß keine Fehler erlauben zu dürfen.

Meine Kids wissen, dass ich Jäger bin. Die Eltern meiner Kids sehen mich am Dorffest im Bierstand des Schützenvereins und beim Umzug des Schützenfests. Okkultes macht neugierig. Ist die Neugier befriedigt gehts wieder weiter im Alltag.

Immer dieses Angstgehabe und Kassandra-spielen. Zu dem stehen was man macht, es zeigen und offen sprechen, wär mal ein Anfang zu mehr Akzeptanz in der nichtjagenden Gesellschaft.

Sehr gut.....aufm Land geht das noch.....aber in einer Kleinstadt wirds schon problematisch.....hast aber recht, ich verbrenne mir leider (trotz fortgeschrittenen Alters) noch zu oft die Schnüss .....trotzdem lauert hinter jeder Ecke Richter Gutmensch der Dir deine Zuverlässigkeit nehmen will...!
Ich habe den kleinen Waffenschein, und in der Grundschule bei den Waldtagen habe ich 2 Tage Unterricht (Waldbiologie) gemacht , dabei hatte ich im Wald die Schreckschusswaffe (leer) dabei gehabt (Revier eines Freundes) um den Kindern (+der Klassenlehrerin) alles über KW + Fangschuss zu erklären......am nächsten Tag erzählten das die Patienten bei meiner Frau im Wartezimmer 😳.......
Grüße +WMH Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
[..]trotzdem lauert hinter jeder Ecke Richter Gutmensch der Dir deine Zuverlässigkeit nehmen will...!
1.) Das ist paranoid.
2.) Selbst wenn dem so wäre, spielt es kaum eine Rolle was der "Richter Gutmensch" will. Es spielt nur eine Rolle, welche Tatsachen er beweisen kann, die eine ganz bestimmte Annahme rechtfertigen, vor der sehr viele hier Angst zu haben scheinen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Man kann sich am Gesetz orientieren. Grundsätzlich ist natürlich erst einmal möglichst viel nicht erlaubt. Besonders was Kinder betrifft.
Woran kann man sich nun entlanghangeln? An der Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Solange man die Herrschaft über den Gegenstand nicht einem anderen überlässt -sprich man kann selbst einwirken- erwirbt (Form den Umgangs) niemand waffenrechtlich, da er nicht die tatsächliche Gewalt ausübt.
Kurz, zu jedem Zeitpunkt Herr der Lage sein. Den anderen nicht nach eigenem Wille über die waffe und Munition verfügen lassen.
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.
(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Soweit zum Umgang.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden
Begriffsbestimmungen
10. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
11. sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind;
3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, (gleiches gilt für erwerben und besitzen)
Was versteht man unter "Ausübung der tatsächlichen Gewalt“?
Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen.
Dann geht es auch schon ums schießen. Dazu nir kurz einiges. Es ist ja eher von untergeordneter Bedeutung.
(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
1.) Das ist paranoid.
2.) Selbst wenn dem so wäre, spielt es kaum eine Rolle was der "Richter Gutmensch" will. Es spielt nur eine Rolle, welche Tatsachen er beweisen kann, die eine ganz bestimmte Annahme rechtfertigen, vor der sehr viele hier Angst zu haben scheinen.

.....andere würden es Umsichtig nennen 😎
Grüße +WMH Olli
 
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
Jeder zieht seine Grenze dort, wo er sich wohlfühlt. Manchen reicht es, sich ständig zu verstecken und ja kein Gewehr bei Tageslicht geschultert zum Auto zu tragen weil man von Passanten ja dabei gesehen werden könnte, die das nicht (mehr) gewohnt sind und dann das SEK herbeitrommeln. Andere nennen das nicht umsichtig, sondern ängstlich. Ich nenne das eine selbsterfüllende Prophezeiung.

Ich jage mit der Kugel und ich schimpfe mich in der Handhabung der zugehörigen Schusswaffen geschult. Dann sollte ich wissen, dass jemandem eine Schusswaffe in den eigenen 4 Wänden zu zeigen nicht strafbewehrt ist.
 
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
Man kann sich am Gesetz orientieren. Grundsätzlich ist natürlich erst einmal möglichst viel nicht erlaubt. Besonders was Kinder betrifft.
Woran kann man sich nun entlanghangeln? An der Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Solange man die Herrschaft über den Gegenstand nicht einem anderen überlässt -sprich man kann selbst einwirken- erwirbt (Form den Umgangs) niemand waffenrechtlich, da er nicht die tatsächliche Gewalt ausübt.
Kurz, zu jedem Zeitpunkt Herr der Lage sein. Den anderen nicht nach eigenem Wille über die waffe und Munition verfügen lassen.



Soweit zum Umgang.

Begriffsbestimmungen

Dann geht es auch schon ums schießen. Dazu nir kurz einiges. Es ist ja eher von untergeordneter Bedeutung.

Alles richtig......schützt aber nicht vor blödem Geschwätz .....☝🏼....❗Grüße +WMH Olli
 

MSP

Registriert
4 Mrz 2014
Beiträge
484
Man muss auch nicht aus allem eine (Rechts-)Wissenschaft machen. Ich habe gute Erfahrung mit unverkrampfter Waffenhandhabung. Vorletztes Wochenende einige Waffen zusammen mit meinem Sohn auf der Terrasse zerlegt und gereinigt. Nachbar sieht es und wollte dann seinem Jungen mal ein Gewehr zeigen. Über den Zaun dann den Kleinen mal das KK anbacken* lassen, bisschen über Jagd gequatscht und gut ist. Das alles in einem Neubaugebiet am Rande einer Großstadt (!). Die Leute sind gar nicht so bekloppt, wie es auch hier immer wieder dargestellt wird.
Wenn ich aus allem ein Geheimnis mache, machen sich die Leute viel mehr Gedanken.
(* für Klugscheisser, Rechtsgelehrte und Pharisäer: Hatte dabei das Gewehr immer in der Hand)
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
132
Zurzeit aktive Gäste
780
Besucher gesamt
912
Oben