Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.913
Ich weiß schon was Du meinst.
Nur wüsste ich dann gern welche Vorgaben es denn geben sollte?

Wo wäre denn dann das "Lex Spezialis"? Wo ist geregelt wie eine Waffe "eingepackt" werden müsste für einen Grenzübertritt?
Bis das keiner findet gibt es nur eine Regelung - und die ist daran gebunden welcher Zweck mit der Fahrt verbunden ist. In dem Fall: Der Weg zur Jagd.
 

FTB

Registriert
16 Jun 2017
Beiträge
1.534
Ich versuche ja immer gern die juristischen Zusammenhänge zu verstehen.

Was ist denn von diesen Überlegungen zu halten:
Die Mitnahme von Waffen über die Grenze erfordert eine Genehmigung und eben den Eur. Feuerwaffenpass.
Stimmt das soweit? War bisher noch nicht relevant bei mir.
In 32 Waffg steht, dass die Erlaubnis erteilt werden kann, wenn (1) 3. der sichere Transport (...) gewährleistet ist.

Transport ist eben im verschlossenen Sack.

Ist das falsch?
 
Registriert
19 Mai 2011
Beiträge
5.616
Man könnte auch so argumentieren, das es sich um eine Jagdreise gehandelt hat und somit die Regelung für die Fahrt ins Revier entfallen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Es geht um eine ganz normale Fahrt zwischen Revier und Wohnort, die unverzüglich nach Jagdende durchgeführt wurde.

Nein geht es nicht. Weil durch Grenzüberschreitung unterschiedliche Vorschriften gelten.
Fakt ist das Du Deine Waffe auf der Fahrt ins Revier eben nicht "unverschlossen" auf dem Rücksitz liegen lassen darfst, weil dies nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Im Gesetz wird auch nicht festgelegt, das man auf dem Weg zum Revier den Europäischen Feuerwaffenpass braucht.;)

Das ganze ist also ein Diskussion um des Kaisers Bart.

Sollte nämlich der unverschlossene Transport zur Grenze auf deutscher Seite erlaubt sein, müsstest Du vor dem Grenzübertritt Deine Waffe nach den tschechischen Vorschriften verpacken.

Auf der Rückfahrt dürfest Du dann nach erneutem Grenzübertritt Deine Waffe wieder entpacken und auf den Rücksitz legen.

Jemand der sowas praktiziert gilt vielleicht gerade deshalb bei kontrollierenden Beamten als "auffällig".:sneaky:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
12 Feb 2011
Beiträge
1.280
Was erwartest du denn?
Artenschutzabkommen sind einzuhalten und wiederum etwas häufiger beim Zoll.
ein Jagdschein wird in der Ausbildung nicht gemacht.
Man hat erstmal einen Verdacht. Den kann man ev. ausräumen oder es geht eben in die Prüfschleife. Ev. ist ein kundiger Kollege da oder es egeht eben erstmal als Asservat ein.

Da ist man doch mit dem bisschen "aber!" ganz leicht rausgekommen.


Nein das sehe ich nicht so!

Nur für Jagdtrophäen von geschützten Tierarten ist ein artenschutzrechtliches Dokument erforderlich! So ein schlichtes Rehbockgehörn sollte man auf dem Arbeitsplatz schon erkennen können. Haben sie wahrscheinlich auch.
Die wollten wohl nur mal auf den Busch klopfen und schauen ob ich nervös werde...
Das Beispiel sollte verdeutlichen wie ein Teil der Exekutive so tickt. Ist überall das Gleiche.
Hätten aber auch gerne das müffelde Teil einlagern können. :p

Zu den Eintragungen die es angeblich nicht gibt. Jemandem der es aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit wissen müsste, hat mir versichert das nix gelöscht wird. NIX! Es ist nur bei einfachen Anfragen nicht sichtbar. Egal wie lange das Vergehen her ist oder wie gering es war. Keine Ahnung ob es stimmt. Glaube ihm aber eigentlich schon.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.996
man könnte mit viel wohlwollen auch mal darüber nachdenken, was der Gesetzgeber wohl gemeint haben könnte, als er das Führen der (nicht schussbereiten) Waffe auf dem Weg zur Jagd gestattet hat. Führen bei Grenzübertritt wohl eher nicht, aber nur meine Vermutung.

Erst zu provozieren und sich dann über die Folgen der Provokation aufzuregen, zeigt auch welchen Geistes Kind man ist.

.... es gibt Gesetze und Menschenverstand....beides kann mit Kompromissen miteinander gehen. Wer keine Kompromisse machen möchte, darf auch nicht heulen wenn es mal nicht so gut läuft.
 
Registriert
14 Dez 2000
Beiträge
2.787
Zu den Eintragungen die es angeblich nicht gibt. Jemandem der es aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit wissen müsste, hat mir versichert das nix gelöscht wird. NIX! Es ist nur bei einfachen Anfragen nicht sichtbar. Egal wie lange das Vergehen her ist oder wie gering es war. Keine Ahnung ob es stimmt. Glaube ihm aber eigentlich schon.

Das ist schlicht falsch! Die gesetzlichen Fristen zur Löschung personenbezogener Daten wird eingehalten. Allerdings kann es auf Grund zwischenzeitlicher neuer Vergehen Anträge zur Verlängerung der Speicherung geben.

Die von @Mantelträger benannten Speicherungen sind mir zum Teil völlig unbekannt. Natürlich wird der Melder eines Einbruchs oder einer Ruhestörung, Geschädigte eines Verkehrsunfalls usw. in den Verarbeitungssystemen erfasst. Dies ist für die weitere Bearbeitung unerlässlich und letztlich auch zum Vorteil dieser Personen und unseres Systems.
Nach Abschluss werdend die Personalien aber automatisiert fristgerecht gelöscht.

wipi
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Wo wäre denn dann das "Lex Spezialis"? Wo ist geregelt wie eine Waffe "eingepackt" werden müsste für einen Grenzübertritt?
Bis das keiner findet gibt es nur eine Regelung .

und im nächsten atemzug beschwerst du dich dass in deutschland jeder scheiss geregelt sein muss oder ?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Da bist du aber gutgläubig wipi . es wird seit jahren von Datenschützern und anwälten angemahnt die Vorgaben einzuhalten. Wird aber nicht getan.
Dann habe ich Beispiele für verschiedene register aufgeführt (DGS z.B.)
Einfach mal bei den Abfragen genauer hinsehen. Dann bemerkt man das auch, was da alles steht und nicht gelöscht wird.
Oft genug wird auch der Antrag auf Löschung nicht befolgt oder irgendein Backup spült alles wieder nach oben.
Das ist ein Dauerthema und auch ausdauernde Anwälte scheitern manchmal daran, dass alles verschwindet.
Obendrei ist das mit den Fristen äußerst undurchsichtig und wird auch vom Anwender nicht verstanden. Da kategorisiert man gern schonmal die 10 jahre um nix falsch zu machen.
Dabei war die Löschung zwangsläufig.
Wirst du im Laufe der Jahre noch lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.913
Ich versuche ja immer gern die juristischen Zusammenhänge zu verstehen.

Was ist denn von diesen Überlegungen zu halten:
Die Mitnahme von Waffen über die Grenze erfordert eine Genehmigung und eben den Eur. Feuerwaffenpass.
Stimmt das soweit? War bisher noch nicht relevant bei mir.
In 32 Waffg steht, dass die Erlaubnis erteilt werden kann, wenn (1) 3. der sichere Transport (...) gewährleistet ist.

Transport ist eben im verschlossenen Sack.

Ist das falsch?
"Transport" kann viel sein. Der "Transport" ist aber nur eine Sonderform des Führens.

Der "Transport" ins Revier durch den Jäger wird ja nur dadurch "sicher", weil er die Waffe nicht geladen hat. Sonst würde ja in ganz Deutschland "unsicher" durch jeden Jäger die Waffe durch die Gegend gefahren. ;)

Es ist wie @Mantelträger schon gesagt hat.
"Unterbricht", juristisch gesehen, der Grenzübertritt den Weg ins Revier - DANN (und nur dann) ist die Fahrt nicht mehr eine Fahrt ins Revier.
Wäre das so müsste ab der Haustür die Waffe verschlossen werden, so wie zum Büchsenmacher.

Bei einer Flugreise kann man das annehmen. Die Fahrt zum Flughafen ist zwar Teil der Reise. Jedoch geht die Fahrt nicht ins Revier. Sie geht: Zum Flughafen um sie dort als Gepäck aufzugeben.
Da gehe ich damit konform, dass man (sehr!) gut beraten ist sich nicht auf die kleine Freiheit "Fahrt zur Jagd" zu berufen.
Aber: Beim Überschreiten einer fiktiven unsichtbaren Linie im Gelände - mehr sind die EU-Binnengrenzen ja nicht - kann man schon drüber streiten ob das kein direkter Weg ins Revier ist.

(Zumal man - im Extrembeispielsfall - diesen Grenzübertritt auch dann machen könnte/dürfte wenn man beiderseits der Grenze die dortigen Flächen bejagt und irgendwo im Wald über die Grenze sappt.
Die Grenzübergänge sind juristisch gesehen nicht mehr existent wo sich die Sache des Threadstarters abgespielt hat, es geht nur über eine Linie auf der Landkarte.
Würde in dem fiktiven Beispiel der Jäger mit umgehängtem Gewehr von seinem deutschen ins tschechische Revier mit dem Fuß treten hätte er für die gesamte Zeit seine Möglichkeit verwirkt die Waffe ohne Tasche und Schloss dabei zu haben. Damit pirscht es sich eher schlecht. :giggle: )
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Die Grenzübergänge sind juristisch gesehen nicht mehr existent wo sich die Sache des Threadstarters abgespielt hat, es geht nur über eine Linie auf der Landkarte.

die staatsgrenze deutschland/tschechien ist natürlich juristisch existent , es gibt nur weder eine mauer noch generelle grenzkontrollen .
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.913
Da bist du aber gutgläubig wipi ..
Ist er nicht.
Weder wird für jede Kontrolle irgendwo ein Datensatz angelegt, noch werden für eine mündliche Verwarnung (wie vom Threadstarter geschildert) überhaupt Daten erhoben/gespeichert. Wozu auch? Er muss ja einverstanden sein. Ist er das nicht gehts ins Papier. Dann ist es aber eben nicht mehr "mündlich".
Das Ganze mag schon ein Thema sein, meist eher der Software geschuldet, so wie eben bei Backups, die Du ja erwähnst.
Mit dem Threadthema hat es nichts zu tun. Und das wäre eigentlich interessant genug um auch bei ihm zu bleiben. ;)

Da fand ein ABGLEICH statt. Aber keine Speicherung von irgendwas.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Sorry, aber meine Angaben sind zu 100% den tatsachen entsprechend.
Über die illegalen Sachen hab ich da noch garnicht gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.913
die staatsgrenze deutschland/tschechien ist natürlich juristisch existent , es gibt nur weder eine mauer noch generelle grenzkontrollen .
Du verstehst nicht. IN einem (festgelegten) Bereich eines Grenzübergangs war eine Einreise noch nicht "vollzogen".
Heute ist sie vollzogen nachdem Du über die Linie bist. Und die Linie ist überall "gleich viel wert". (Das war mal (mindestens?) eine Owi NICHT den Grenzübergang genutzt zu haben.)
HEUTE kann jeder überall, auch mitten in der Pampa einfach über die unsichtbare Linie latschen. Ausweis halt dabei und gut is. Und falls die spezielle Sache "Waffe" mit dabei ist halt die dazu nötigen Papiere.

Deswegen kann es auch keine Regeln für den hier im Thread erfundenen "Kontrollposten" geben. Weil es allein den schon nicht mehr gibt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
767
Besucher gesamt
912
Oben