[Baden-Württemberg] Jagdpacht, deute ich die Klausel richtig?

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Hallo zusammen,

eventuell hätte ich die Chance ein Pacht zu übernehmen. Ich jage schon eine weile in dem Revier und nun böte sich die Möglichkeit das Revier (Zustimmung der JG vorausgesetzt) 2021 zu übernehmen. Wildschaden ist nicht gedeckelt. Jedoch gibt es eine Ausstiegsklausel, sollte der Wildschaden die Pachtkosten in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigen. Da die letzten zwei Jahre 0€ Wildschaden angefallen ist, mach ich mir darüber weniger Sorgen. Was mir eher Kopfzerbrechen bereitet ist folgende Klausel:

Forstschutzkosten
Die Pächter verpglichten sich zur Übernhame der Wildschutzkosten in Höhe von 2€ je ha Waldjagt. Eine Anpassung der Wildschutzkosten erfolgt alle 3 Jahre, also erstmalig 2021. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Jagdpächter die Hälfte der nachgewiesenen Wildschutzkosten.

Was bedeutet das konkret? Bedeutet das bisher Zahlt der aktuelle Pächter bei ca. 200ha Waldjagt 2€*200ha = 400€/ha/a? und wenn ich dann übernehmen würde bezahle ich von einem Betrag X€ die Hälfte?
Wie wird das fest gelegt? Wie schütze ich mich vor überzogenen Kosten durch den Förster? Es gibt keine Klausel die den Wildschaden durch Verbiss regelt. Zahle ich dann bei Verbissschäden kein Geld? Steigten und Fallen die Forstschutzkosten mit Verbiss? Zahle ich mehr wenn der Förster bzw. die Besitzer der Parzellen auf die Idee kommen plötzlich auf zu forsten?

Wie seht ihr das? Hat diese Klausel das potenzial die Pachtkosten unnötig in die höhe zu treiben?

Ich weiss es sind viel Fragen. Ich möchte mir dieses Revier aber nicht entgehen lassen. Jedoch soll es mich bei aller Liebe zur Jagd auch nicht in den Ruin treiben.
Vielen Dank für eure Antworten!
 
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17 Feb 2015
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Für mich wäre die Klausel unzumutbar... Genau wegen deiner offenen Fragen. Selbstbedienungsladen für die Waldbesitzer. Und die Ausstiegsklausel greift bei den Schutzmaßnahmen auch nicht.
Da würde ich versuchen beim Pachtvertrag noch zu verhandeln. In der Form kann das nur jemand machen, der sehr tiefe Taschen hat.
 

JBB

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Moin,

du wirfst da 2 Themen/Begriffe zusammen.

Punkt 1 - Wildschaden ist eindeutig im JMWG/DVO geregelt, auch im Wald. Die Klausel betrifft NICHT die Wildschäden.

Punkt 2- Die Klausel bezieht sich nur auf die Wildschadensverhütung im Wald, d.h. anfangs zahlst du 2€/ha Waldjagd, danach "steigt" es auf 50% der real entstandenen Kosten. Dies kann mehr oder weniger sein, dass kann dir niemand vorhersagen.

Gibt dazu einen Artikel aus dem BW Jägerheft meine ich, den hab ich noch aufm Handy rumfliegen. Wenn du es haben willst meld dich per PN.

P.S.: Da viele Verträge noch immer 100% der Kosten haben, stehst du mit der Klausel nicht ganz schlecht da.
 
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Was bedeutet das konkret? Bedeutet das bisher Zahlt der aktuelle Pächter bei ca. 200ha Waldjagt 2€*200ha = 400€/ha/a? und wenn ich dann übernehmen würde bezahle ich von einem Betrag X€ die Hälfte?
Wie wird das fest gelegt? Wie schütze ich mich vor überzogenen Kosten durch den Förster?

Das heisst ganz konsequent, das der Pächter derzeit bei 200ha Wald maximal 400€ Beteiligung im Jahr zahlt.
Danach gilt 50% der nachgewiesenen Kosten, ohne Deckelung und ohne Einspruch. Laut Vertrag müssen sie nur belegt werden, nicht einmal abgesprochen oder die Notwendigkeit nachgewiesen. D.H. wenn eine Aufforstung eingezäunt wird sind das im schlimmsten Fall 50% vom Materialwert und die Hälfte der Arbeitskosten wenn es eine Firma auf Rechnung macht.

Im besten Fall Streitpunkt, im schlimmsten Fall Selbstbedienungsklausel. Würde ich nicht unterschreiben.
 
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Für mich wäre die Klausel unzumutbar... Genau wegen deiner offenen Fragen. Selbstbedienungsladen für die Waldbesitzer. Und die Ausstiegsklausel greift bei den Schutzmaßnahmen auch nicht.
Da würde ich versuchen beim Pachtvertrag noch zu verhandeln. In der Form kann das nur jemand machen, der sehr tiefe Taschen hat.

Mh okay so drastisch hab ich es noch nicht gesehen. Wie wäre denn die Verhandlungsgrundlage? Sollte ich eventuell den Vertrag mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen? Ich kenne mich leider mit Pachtverträgen null aus. Wäre eine Festlegung für die Pachtlaufzeit besser als eine so flexible Formulierung oder sollte ich anbieten lieber Verbissschaden zu zahlen?
 
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Wenn man die Hälfte der realen Kosten zahlen muss, muss die andere Hälfte der Waldbesitzer zahlen, das sorgt schon dafür, dass die Zahlungen nicht ins Unermessliche steigen, und der Waldbesitzer hat die Gewähr, dass der Jagdausübungsberechtigte auch ein Interesse an dem Rehwildabschuss im Wald hat.
 

JBB

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Nachfrage: Steht in der Klausel nach "billigem Ermessen"?

Zwar dann immer noch Streitpunkt - aber recht und billig ist im Recht eine feststehende Formulierung und bedeutet, dass die Goldrandlösung nicht so einfach ok geht.

Zwar darf der Verpächter dann nach eigenem Ermessen handeln, aber es muss den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und darf die zweite Partei nicht benachteiligen.
 
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Nachsatz: Wenn man das Revier kennt, weiß man auch meist, wie die Waldbesitzer ticken, und ob einer dabei ist, der den Wald pflegt wie eine Baumschule.
 
G

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Hallo zusammen,

eventuell hätte ich die Chance ein Pacht zu übernehmen. Ich jage schon eine weile in dem Revier und nun böte sich die Möglichkeit das Revier (Zustimmung der JG vorausgesetzt) 2021 zu übernehmen. Wildschaden ist nicht gedeckelt. Jedoch gibt es eine Ausstiegsklausel, sollte der Wildschaden die Pachtkosten in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigen. Da die letzten zwei Jahre 0€ Wildschaden angefallen ist, mach ich mir darüber weniger Sorgen. Was mir eher Kopfzerbrechen bereitet ist folgende Klausel:

Forstschutzkosten
Die Pächter verpglichten sich zur Übernhame der Wildschutzkosten in Höhe von 2€ je ha Waldjagt. Eine Anpassung der Wildschutzkosten erfolgt alle 3 Jahre, also erstmalig 2021. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Jagdpächter die Hälfte der nachgewiesenen Wildschutzkosten.

Was bedeutet das konkret? Bedeutet das bisher Zahlt der aktuelle Pächter bei ca. 200ha Waldjagt 2€*200ha = 400€/ha/a? und wenn ich dann übernehmen würde bezahle ich von einem Betrag X€ die Hälfte?
Wie wird das fest gelegt? Wie schütze ich mich vor überzogenen Kosten durch den Förster? Es gibt keine Klausel die den Wildschaden durch Verbiss regelt. Zahle ich dann bei Verbissschäden kein Geld? Steigten und Fallen die Forstschutzkosten mit Verbiss? Zahle ich mehr wenn der Förster bzw. die Besitzer der Parzellen auf die Idee kommen plötzlich auf zu forsten?

Wie seht ihr das? Hat diese Klausel das potenzial die Pachtkosten unnötig in die höhe zu treiben?

Ich weiss es sind viel Fragen. Ich möchte mir dieses Revier aber nicht entgehen lassen. Jedoch soll es mich bei aller Liebe zur Jagd auch nicht in den Ruin treiben.
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Wildschutzkosten hab ich so noch nicht gehört.
Denke hier sollen dir die Kosten die der Förster sich ausdenkt zur Hälfte aufs Auge gedrückt werden.
Das kann ein Fass ohne Boden werden das würde ich so nicht unterschreiben.
Bin selbst Pächter und voll Wildschadenersatz Pflichtig mehr ist aber nicht alles andere ist wie eine Einzugsermächtigung für 9 Jahre ohne Widerrufsrecht für den Förster.
Der beauftragt 2021 ein Unternehmen mit dem Einzelschutz für 20.000,-€ Geld spielt ja keine Rolle. Ist ja nicht das vom Förster dann darfst ihm 10.000,-€ Überweisen ohne wenn und aber.
 
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Ich würde eine Schiedsstelle für Streitigkeiten in den Vertrag aufnehmen. Wer dafür in Baden-Württemberg in Frage kommt, weiß ich nicht.
 
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Nachsatz: Wenn man das Revier kennt, weiß man auch meist, wie die Waldbesitzer ticken, und ob einer dabei ist, der den Wald pflegt wie eine Baumschule.

Es gibt drei Aufforstungen bisher. Jeweils ca. 1 ha groß. Eine ist komplett Tanne da wird mit Kunststoffkronen geschützt. Bei den anderen beiden sind die Nadelhölzer mit Kunststoffmatten geschützt als Verbiss und Fegeschutz. Der Ahorn wurde ohne Schutz eingesetzt. Der Genossenschaftswald ist teilweise echt wild. Allerdings wurde dieses Jahr einiges an Altholz heraus gemacht. Wie lange dauert es nach dem Einschlag bis wieder aufgeforstet wird?
 

JBB

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Wie gesagt, was Wildschaden angeht waren die letzten 2 Jahre 0€ fällig.

So meinte ich den Satz nicht.

Du hattest reingeschrieben - oder soll ich anbieten den Verbiss zu zahlen?

Das kannst du nicht anbieten, da du es automatisch bezahlen musst sofern er angemeldet wird - ist Wildschaden und im JWMG geregelt.

Die Wildschadensverhütungsmassnahmen im Wald versuchen sie immer gerne dem Pächter aufs Auge zu drücken, steht z.B. auch im Pachtvertrag vom Forst BW drin, halt mit leicht anderer Formulierung.

Das blöde an der Sache ist, es wird mittels Pachtvertrag dann ein Recht geschaffen, was gesetzlich vorher nicht existiert. Aber erlaubt ist es, ist ein Vertrag nach BGB, da kannst du alles regeln was du willst, sofern du nicht andere Rechte verletzt.
 
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Ich kenne einen konkreten Fall hier aus der Region, da hat der Förster dem Altpächter quasi als Abschiedsgeschenk eine Rechnung mit kanpp 11.000,-€ Wildschutzkosten zukommen lassen.
Rate mal wers bezahlt hat?`

Die Holzpreise sind gaaaaanz tief unten. Dann die Käfer und die Trockenheit. Laut unserem Förster der von einer größeren Gemeinde angestellt ist, gelang es Ihm in den letzten 10 Jahren nie einen Gewinn zu erwirtschaften. Da suchen die sich Ihre Kohle dann halt so zusammen.........
 

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