Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

z/7

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Auch du hast den Sinn der Regelung nicht ganz verstanden: Es geht um das drohende "in den Anschlag bringen", nicht primär im das Schiessen.

Wenn es darum ginge, wären meine Einlassungen weiter vorn ja wieder von Belang. Das seh ich nach wie vor bei einer Langwaffe nicht als echte Option mit der 3 Sek 3 Handgriffe Regel. Schon mal ausprobiert? Ich wiederhol mich. Albern. In einem normalen PKW ist das ein Rangiermanöver für Fortgeschrittene. Interessiert den Gesetzgeber aber anscheinend nicht. Insofern, geschenkt.

Was mich als praktizierenden Jäger interessiert, muß ich die Waffe auch noch aus- und einpacken, und das wg. 10 km Fahrt.
 
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Wie nu'?

Kommt man nun von der Jagd, oder reist man nur stumpf mit Waffen ein?
Und ganz wichtig: Wo ist das Führen von der Grenze zur sicheren Aufbewahrung vom Bedürfnis umfasst?

man war de facto bei der jagd , da diese sich jedoch ausserhalb des geltungsbereichs deutscher gesetze zugetragen hat reisst man de jure stumpf mit waffen nach deutschland ein , als hätte diese jagd nie stattgefunden.

vergessen wir eins nicht : das zugriffsbereite führen scharfer schusswaffen im öffentlichen raum bedarf in deutschland grundsätzlich des grossen waffenscheines .

es ist eine ausnahme im deutschen waffg für jäger dass wir zur befugten jagd im revier schussbereit und ins/vom jagdrevier zugriffsbereit führen dürfen ohne den grossen waffenschein zu besitzen . diese ausnahme bezieht sich NUR auf diese beiden konstellationen.

wenn also die jagdausübung ausserhalb des geltungsbereichs deutscher waffg stattgefunden hat , wie können wir glauben unter inanspruchnahme dieser DEUTSCHEN ausnahmeregelung im waffg zugriffsbereit führen zu dürfen ?
 
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Also meine Waffe darf ich ja nur bei mir "führen" zu einem meinem Bedürfnis umfassenden Zweck das ist doch so richtig oder?
Mein Bedürfnis regelt der §13
Wenn ich jetzt zum Angeln nach Brandenburg fahre darf ich meine Waffe nicht bei mir führen das ist doch auch richtig ODER?
Ich hoffe das einer mir diese Antworten geben kann.
Ich weiss zwar nicht, wie in Brandenburg geangelt wird, aber im Zweifel nicht. Also nicht führen, und auch nicht aus dem "sicheren Behältnis" daheim entnehmen.

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
man war de facto bei der jagd , da diese sich jedoch ausserhalb des geltungsbereichs deutscher gesetze zugetragen hat reisst man de jure stumpf mit waffen nach deutschland ein , als hätte diese jagd nie stattgefunden.
aber das ist ja nicht zulässig:unsure: ich darf ja nicht einfach mit waffe nach D einreisen oder etwa doch????
darf ich denn einfach mit Waffe ausreisen bzw. diese ohne einem dem §13 umfassenden Grund bei mir haben ??????
 
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Der TS darf seine Waffe ja mit nach CZ nehmen weil er den EFWP hat. Da ist ja im Merkblatt deutlich komuniziert, das es in dem Zusammenhang um Transport geht.
Mal sehen was jetzt wieder abstruses konstruiert wird um auch das zu ignorieren 🙄
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
ich freue mich auf Eure zahlreichen Antworten und bedanke mich dafür schon mal(y)
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der TS darf seine Waffe ja mit nach CZ nehmen weil er den EFWP

EFWP und der berechtigt mich meine Waffen bei mir zu führen?
Kann man das irgendwo auch nachlesen das währe gut wenn du da verweise hättest aus dehnen das hervorgeht.
 
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Wie nu'?

Kommt man nun von der Jagd, oder reist man nur stumpf mit Waffen ein?
Und ganz wichtig: Wo ist das Führen von der Grenze zur sicheren Aufbewahrung vom Bedürfnis umfasst?

Und wo ist dann der Unterschied zur Ausreise, wenn man seine Waffen demnach gar nicht zur Jagd mitnimmt, weil ja der Grenzübertritt an sich zählt und nicht das was man später im Ausland damit macht?

basti

PS: alles natürlich im Bezug auf den Spezialfall "colchicus", also -ideal- Wohnort 5 km vor CZ-Grenze, Revier 5km hinter Grenze in CZ und natürlich nicht "Ffm - Windhook". ;)
Würdest du das STöckchen biete gleich auf die volle Höhe nehmen. Ich habe keine Lust von cm zu cm zu springen um zur Bespaßung beizutragen.
Die Unterschiede sind dir soch bekannt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Würdest du das STöckchen biete gleich auf die volle Höhe nehmen. Ich habe keine Lust von cm zu cm zu springen um zur Bespaßung beizutragen.
Die Unterschiede sind dir soch bekannt.
neee neeee so einfach kommst aus der Nummer nicht raus du hast da was angefangen dann bring es auch zu ende und stell dich.:mad:
 
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Es soll ja eine knappe Handvoll Schweißhundführer geben, die Nachsuchen grenzüberschreitend nach F durchführen dürfen.

Müssen die dann beim Sprung über den Grenzgraben den 98er entladen und ins verschließbare Futteral packen?

Ich frag' ja nur....:rolleyes:

basti
 

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