Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

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Wenn man als reiner Auslandsjäger ein Bedürfnis nach § 8 für die Auslandsjagd anerkannt bekommen hat, darf man im Zusammenhang damit ("vom Bedürfniss umfasster Zweck") natürlich auch bis zur Grenze/Flughafen führen - natürlich nur ungeladen und nicht zugriffsbereit.

Sonst dürfte man die Waffe ja nicht mit ins Ausland nehmen und würde in Folge das Bedürfnis wieder verlieren :unsure:.

Ein Luftgewehr oder eine 4mm Waffe mit F im Fünfeck darf mann ja auch verpackt transportieren/führen, obwohl es dafür gar kein Bedürfnis gibt...
 
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Wenn man als reiner Auslandsjäger ein Bedürfnis nach § 8 für die Auslandsjagd anerkannt bekommen hat, darf man im Zusammenhang damit ("vom Bedürfniss umfasster Zweck") natürlich auch bis zur Grenze/Flughafen führen - natürlich nur ungeladen und nicht zugriffsbereit.
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Sorry, ich habe damit keine Erfahrung, deshalb nachgefragt: womit legitimiert sich der Auslandsjäger beim Führen in D? Hat der dazu 'nen Text in der WBK?

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich habe heute mal mit einem Anwalt für Waffenrecht telefoniert.
Der ist der Meinung ,das der entscheidene Passus im Waffengesetz " befugte Jagdausübung"
lautet.
Eine Befugnis zur Jagdausübung (also die Tätigkeit nicht die Berechtigung) kann aber nur im Geltungsbereich des Waffengesetzes erteilt werden.
Insofern würde Auslandsjagd nicht als befugte Jagdausübung gemäß dem Waffengesetz gelten.
Das wäre seine Interpretation.
da hast ja sicher mal ne Nummer vom Anwalt gerne per PN den wür5de ich auch mal gerne anrufen
Ich habe heute mal mit einem Anwalt für Waffenrecht telefoniert.
so ein Zufall ich auch
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Wenn man als reiner Auslandsjäger ein Bedürfnis nach § 8 für die Auslandsjagd anerkannt bekommen hat, darf man im Zusammenhang damit ("vom Bedürfniss umfasster Zweck") natürlich auch bis zur Grenze/Flughafen führen - natürlich nur ungeladen und nicht zugriffsbereit.
hast du mal gerade die Stelle im Gesetz zur Hand aus der das hervorgeht??(y)(y)
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wo steht eine Verweigerung?
WO schreibe ich Verweigerung. Bitte nicht ausweichen!! bitte belege deine These das die Jagd in CZ keine ist nach dem Waffengesetz und somit nicht ein dem Bedürfnisse umfassender Zweck vorliegt und somit der §13 keine Anwendung findet
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Sorry, ich habe damit keine Erfahrung, deshalb nachgefragt: womit legitimiert sich der Auslandsjäger beim Führen in D? Hat der dazu 'nen Text in der WBK?

basti
Jagdschein und Einladung oder Jagd Erlaubnisschein hab seit 7 Jahren einen Ausländer der bei mir Jagd
 
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Kann es sein, dass einige hier die Unterschiede zwischen einem konkreten begünstigenden Sachverhalt und der grundsätzlichen Möglichkeit ohne diese begünstigung nicht erlkennen können?
Soll es wirklich so banal sein?
 
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Na, irgendeinen Zettel müssen die doch haben, wenn sie "führen" wollen und keine Jägerprivilegien in Anspruch nehmen können, oder?

basti
Nö. Man hat es ja extra ins Gesetz geschrieben, was sie können und sogar das wie. Und das ist unterschiedlich für verschiedene Angelegenehiten.
;)
 
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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach streitet man hier über einen kaputten Reißverschluß .Ansonsten seh ich nix schlimmes.
 
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WO schreibe ich Verweigerung. Bitte nicht ausweichen!! bitte belege deine These das die Jagd in CZ keine ist nach dem Waffengesetz und somit nicht ein dem Bedürfnisse umfassender Zweck vorliegt und somit der §13 keine Anwendung findet
Du sortierst besser meine Aussage und kommst dann nochmal mit einer korrekten Frage.
Zuvor solltest du aber noch ganz kurz alles ium Transport, Führen, Jagd nachlesen.
Da steht in ganz wenigen Sätzen über mehrere §§ einiges was manche Uassage obsolet erscheinen lässt.
 
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ok langsam also das Bedürfnis zum Führen ist Jagd in CZ hab ich das so richtig verstanden dann gilt solange ich mich in D befinde also das Waffengesetz der §13 ist das so richtig??
Es gibt in dem Fall kein Bedürfnis zum Führen, dass geht doch aus den genannten Stellen eindeutig hervor. Auch wenn jetzt versucht wird da was anderes zu konstruieren. Das einzige Bedürfnis was hier besteht ist die Mitnahme einer Waffe zur Jagd (Jagdreise) nach CZ. Da ist im Waffengesetz und im Merkblatt zum EFWP klar von Transport die Rede.
Das war jetzt der letzte Versuch es dir zu erklären. Da ich nicht davon ausgehe, dass du es nicht verstehen kannst, werde ich es mal damit belassen.
 
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Jagdschein und Einladung oder Jagd Erlaubnisschein hab seit 7 Jahren einen Ausländer der bei mir Jagd
Der Auslandsjäger jagd nicht als Ausländer in Deutschland, sondern ist Deutscher, der im Ausland jagd.
Das nicht mit dem Ausländerjagdschein verwechseln.
Es geht darum eine deutsche Waffenbesitzkarte zu erhalten.
Ein in Deutschland jagender Ausländer benötigt keine deutsche WBK.
 
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Puh, ok. Ich sagte keine Mätzchen.
Eine Chance gebe ich dir noch, vernünftig zu fragen oder es ist mir dann auch egal.
 

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