- Registriert
- 30 Dez 2016
- Beiträge
- 3.060
https://www.vdh.de/fileadmin/media/news/2020/E_VO_zur_A__nd_HundeVO_Transport_VO_Stand_25-6-2020.pdf
Ist ja grundsätzlich in Ordnung, aber wer will/kann das kontrollieren?
Ach so, ist ja auch gar nicht vorgesehen.
„(1) Einem Hund ist
1. mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers sowie
2. mehrmals täglich Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson),
zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Von den Anforderungen an den Auslauf in Satz 1 Nummer 1 kann abgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand des Hundes dies erfordert. “
Ist ja grundsätzlich in Ordnung, aber wer will/kann das kontrollieren?
"E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch die Regelung eines Ausstellungsverbotes für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen und die Festlegung von Anforderungen an die Haltung bei der Zucht von Hunden entsteht den Kommunen zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der wie folgt geschätzt wird: [noch zu ermitteln]. Für Bund und Länder entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand [zu prüfen]."
Ach so, ist ja auch gar nicht vorgesehen.
Zuletzt bearbeitet: