Ganz so war das beim AiP zumindest juristisch nicht zu verstehen.
Ausbildungsziel des jungen AiP war, dass er in eine eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit hinein wuchs. Nachdem er dem Ausbilder einige Zeit zugeschaut hatte, konnte der Ausbilder ihm bestimmte Verrichtungen übetragen, anfänglich unter Aufsicht bzw. Kontrolle des Ausbilders. Nach und nach durfte er mit mehr Selbständigkeit Dinge verrichten.
Eine Vertretertätigkeit während der Urlaubszeit oder im ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst war dem AiP´ler eigentlich nicht gestattet. Wie es in der Praxis lief, sei sicher im ein oder anderen Fall mal dahingestellt gewesen, aber faktisch hätte ein Fehler des AiP den verantwortlichen Ausbilder / Betreuer auch Probleme bereiten, schlimmstenfalls den Kopf kosten können.
Klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber nix Gröberes hätte nicht vorkommen dürfen.
Wow, was der Herr alles weiß. Stimmt nur leider nicht. Formal war der AiP teilapprobierter Arzt. Und hat deswegen weniger Geld bekommen. Ca. 1/3 tel des Einstiegsgehaltes des vollapprobierten Arztes. In jedem Fall weniger als eine Krankenschwester. Da er ja erst auf seine verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet wurde. Das war der damaligen "Ärzteschwemme" geschuldet. Man hat es gemacht weil man es konnte. Und sich damit viel Geld gespart.
Wie lief es vor der Zeit des "Arzt im Praktikum"?
Nach 6 Jahren Studium kam der junge Arzt an seine erste Stelle, wurde eingearbeitet, mal besser mal weniger gut und hat rasch Verantwortung übernommen, Bereitschaftsdienste zahlreich durchgeführt und wuchs in seine Rolle/seine Aufgaben hinein.
Wie lief es als Arzt im Praktikum?
Nach 6 Jahren Studium kam der junge Arzt an seine erste Stelle, wurde eingearbeitet, mal besser mal weniger gut und hat rasch Verantwortung übernommen, Bereitschaftsdienste zahlreich durchgeführt und wuchs in seine Rolle/seine Aufgaben hinein.
Und wie lief es nach Abschaffung des Arztes im Praktikum?
Nach 6 Jahren Studium kam der junge Arzt an seine erste Stelle, wurde eingearbeitet, mal besser mal weniger gut und hat rasch Verantwortung übernommen, Bereitschaftsdienste zahlreich durchgeführt und wuchs in seine Rolle/seine Aufgaben hinein.
Das Ganze war eine Mogelpackung Und jeder hat es gewußt. Vom Verwaltungsleiter/Chefarzt bis zum AiP. Mit diesem Trick der Teiiapprobation konnte man rechtfertigen, weshalb man einem Vollakademiker, häufig promoviert, bei seiner ersten Stelle ein Gehalt zahlt welches unter dem der jungen Krankenschwester lag. Bei Wochenarbeitszeiten von damals häufig 60-70 Std (damals war das Arbeitsschutzgesetz noch nicht in Kraft. 36 Std. am Stück wurde 5-8x/Monat je nach Zahl der Bereitschaftsdienste vom AiP erbracht (wie auch vom Assistenzarzt, da wurden keine Unterschiede gemacht).
Bei diesen Arbeitszeiten (die Bereitschaftsdienste wurden ebenfalls für den AiP grottenschlecht vergütet. je nach Dienststufe 65-80 Prozent des regulären Gehaltes) hat man natürllich schnell gelernt. Wenn man 70 Std in der Woche im Krankenhaus ist lernt man mehr wie wenn man 38 Std/Woche im Krankenhaus ist.
Als es dann aufhörte, dass man als Klinikträger 30 Bewerbungen auf eine Stelle bekam wurde auch bald der Arzt im Praktikum abgeschafft,.
Jetzt haben kleinere und mittlere Häuser im ländlichen Raum allergrößtes Mühe, vernünftiges ärztliches Personal zu bekommen. In unserer Region haben diese Häuser in der Assistentenebene so gut wie keine Deutschen. Neben den Sprachproblemen gibt es nur zu oft auch Kompetenzprobleme. Jetzt wären sie froh im Krankenhaus über das damals schäbig behandelte ärztliche Personal.