PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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22 Jan 2013
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Kann man nicht beim BKA eine Anfrage stellen?
Wozu die Pferde scheu machen?
Wenn sich das bewährt...und das wird es...werden andere Bundesländer bald nachziehen und auch das Waffenrecht geändert....oder glaubt wer, dass jetzt plötzlich mehr Morde mit Nachtsicht passieren...?
 
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22 Jan 2013
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mMn ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch kompakte Nachtzieltechnik freigegeben wird...ebenso der Einsatz auf übriges Wild im Rahmen der üblichen Schußzeiten.

Es wäre sowieso weit waidgerechter in der Dämmerung auch auf ein gut sichtbares Reh mit dieser Technik einen sicheren Schuss anzutragen, anstatt auf einen schehmenhaften Umriss...gerade jetzt, wo durch die Grünen (!) und Waldbauern der Abschussdruck wegen der verhehrenden Waldschäden imer größer werden
 
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22 Jan 2013
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Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen das Waffenrecht NICHT Ländersache ist?
Wenn dem so ist, dann erklär das bitte den "Deppen" vom Ministerium!

Ich glaub einem amtlichem Schreiben erstmal mehr, als irgendwem aus dem Internet...
Qualifiziert Dich eigentlich irgendwas zu der Aussage oder bist Du nur so ein Gschaftler mit Google-Diplom? ;-)
 
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Waffenrecht IST Bundesrecht, da gibt es nichts dran zu zweifeln.

Ruhig Brauner! Einfach zurücklehnen und warten was passiert. Wo ist das Problem, wo bist du in deinen Rechten oder Möglichkeiten eingeschränkt wenn man in Bayern was ausprobiert.

Da muss man nicht gleich schreien (Großschreibung).
 
Zuletzt bearbeitet:
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27 Jan 2016
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Ruhig Brauner! Einfach zurücklehnen und warten was passiert. Wo ist das Problem, wo bist du in deinen Rechten oder Möglichkeiten eingeschränkt wenn man in Bayern was ausprobiert.

Da muss man nicht gleich schreien (Großschreibung).
Weißt du, wenn man keine Ahnung hat - Futterluke halten. Ich finde den Weg Bayerns absolut positiv.
 
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Oho, eine sehr elegante Ausdrucksweise - Bildungsbürgertum? Wohl eher nicht.

Schöne Grüße aus München
 
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Ruhig Brauner! Einfach zurücklehnen und warten was passiert. Wo ist das Problem, wo bist du in deinen Rechten oder Möglichkeiten eingeschränkt wenn man in Bayern was ausprobiert.

Da muss man nicht gleich schreien (Großschreibung).
Alle nichtbayrischen Händler sind hier ggü. den bayrischen Händlern eingeschränkt ;)
 
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Ja mei, das kann schon sein. Da wird’s ihm aber auch nichts nutzen, sich immer wieder zu wiederholen.

Deswegen muss man ja nicht gleich unhöflich werden.
 

BAL

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7 Jan 2016
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[...]
Ich glaub einem amtlichem Schreiben erstmal mehr, als irgendwem aus dem Internet...
[...]

Das ist eine gute Einstellung. Ich denke es ist unstrittig, daß der Inhalt der Bundesgesetzblätter bundesweit gültig ist:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl120s0166.pdf']__1598354934106

Unter uns: Wer glaubt das Waffenrecht sei Ländersache, hat seinen Jagdschein vermutlich auf dem gleichen Weg erworben wie seinerzeit FJS.
 
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6 Aug 2017
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Nun wohne ich nicht in Bayern und daher interessierts mich nur am Rande. Dennoch habe ich einen RA gefragt, was eigentlich passieren kann. Der hat mir sinngemäß folgendes gesagt:
Wer im Vertrauen auf ein behördliches Schreiben einen sachlichen Fehler macht iSdG, kann sich zunächst auf den Vertrauensschutz berufen, d.h., er kann darauf vertrauen, daß die Behörde sich im rechtlichen Rahmen bewegt. ABER: (Schrei! ;)) Gerade in Hinsicht auf das Thema "Waffen" wäre große Vorsicht geboten! Es hat schon bei anderen Themen Urteile gegeben, die das Gegenteil ausdrückten. Demnach ist es Bürgerpflicht, sich von der Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns zu überzeugen (- Anm: so richtig rechtlich-akademisch eben, Grrr.) Gerade von LWBs wird erwartet, daß sie sich stets auf dem Stand halten. Das Nichtbeachten dieses Punktes ist schon einigen zum Verhängnis geworden. Untadeliges Verhalten über Jahrzehnte wird vorausgesetzt und bedeutet keinen Bonus bei Fehlverhalten.
Wenn man nun weiß, daß Landesrecht nicht Bundesrecht aushebeln, sondern nur ergänzen darf, dann ist dementsprechend zu handeln!

Was also bedeutet das? Wer z.B. den IR-Aufheller am Pard an der Waffe montiert einsetzt und aus irgendwelchen Gründen dabei erwischt wird, ist seinen Lappen los, da waffenrechtlich nach wie vor verboten. Ebenso der Einsatz von NZT in Ländern, wo das noch verboten ist. End of Game.
NUR: Getan haben es schon viele, erwischt wurde mKn noch keiner. Das wiegt viele in Sicherheit.
Faktisch ist das auch so, aber wirklich rechtssicher ist das nicht.
Mir persönlich zu gefährlich.
 

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