Witzige eGun Auktionen: Ich wusste ja immer, Förster und Blaser haben ein Rad ab!

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Glaub mir ich kenne die Regeln und Gesetzte sehr gut ;)
Auch die Gradwanderung ist mir bewusst, tatsächlich gibt es Personen die nur auf Plattform A oder nur auf Plattform B unterwegs sind. Mittlerweile habe ich Auctronia für mich aber komplett abgehakt, Verkaufstechnisch läuft da wirklich gar nichts.

Von einer Schikane habe ich zumindest nicht gesprochen, egun ist verglichen mit ebay nur sehr speziell wenn es um Änderungen, Ergänzungen oder was auch immer geht. Der Preisvorschlag ist ein gutes Beispiel, du stellst die Waffe mit dieser Option ein, 30 Tage Laufzeit, an Tag 1 kommt ein Preisvorschlag über einen lachhaften Betrag, durch diesen ist aber für die restlichen 29 Tage kein beenden mehr möglich! Dieser Stolperstein wird aber erst im Kleingedruckten erläutert.

Den Marktplatz um seine Verkaufsgebühr zu bringen ist zumindest nicht mein Ziel, bin froh das es in DE einen für Waffen gibt.
 
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Kannst ja mal sofort kaufen und danach von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Interessant wäre dann zu wissen, ob egun auf seine Provision verzichtet?
Wenn er gewerblicher Verkäufer ist ja 👍 ich glaube Kaufvertrag wg. Irrtums anfechten ist (spätestens) nach dem Post hier nicht mehr... 🤪
 
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Wie oft wurde hier im Forum schon besprochen, dass Händler zwischendurch den Preis unrealistisch erhöhen, weil das schneller / preiswerter ist, als ne Anzeige raus zu nehmen.
 
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Was hättest jetzt gemacht, wenn du die Waffe auf beiden Plattformen im Abstand von ein paar Minuten verkauft hättest? Hättest 2 rechtsbindliche Kaufverträge abgeschlossen, die einer auch einklagen kann.

Ein Aushang am Schwarzen Brett etc. mit einer Plattform wie egun zu vergleichen zeugt von wirklich großer Ahnung im Verkaufsbuisiness. Während beim einen ein sofortiger Vertrag zustande kommt, ist das andere ein sogenanntes "Invitatio ad offerendum" - also die Einladung, ein Angebot oder eine Anfrage zu machen - völlig unverbindlich.

Aber manche wollen es nicht kapieren, und sehen sogar die Schutzmechanismen solcher Plattformen als Schikane an. Was bleibt: Entteuschte Kunden über die schwarzen Schaafe oder Rechtsanwälte, die sich über Kohle freuen, wenn der Geschädigte sein Recht einklagen will...
https://www.damm-legal.de/olg-duess...nverkaufs-in-einer-ebay-auktion-ist-zulaessig

Es kommt wie immer auf die Gestaltung des Anzeigentextes an ...
 
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Es gibt rechtlich z.B. den Erklärungsirrtum aber diese Diskussion wollte ich mit meinem Post gar nicht lostreten.
Man SELBST geht ein gewisses Risiko wenn man Angebote auf mehreren Plattformen online hat, unseriös ist da für mich aber noch lange nicht, im schlimmsten Fall muss der VERKÄUFER für den Ausgleich sorgen.

Ich hatte mein Pulsar 3 Wochen bei egun drin, keine Reaktion, keine Anfrage, gar nichts.
Bei ebay eingestellt, gleicher Preis, Text, Bilder usw. wurde am ersten Tag verkauft.
Sofort das egun Angebot beendet, die haben Ihre Anzeigegebühren kassiert.
Wie heißt es so schön, niemand kam zu schaden :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Da muss man erst mal drauf kommen. Einen Artikel bei 2 Plattformen gleichzeitig einstellen (n).
Mach ich immer. Hat nichts mit Seriosität zu tun. Ganz normal.
Überall steht dabei "Zwischenverkauf vorbehalten".
Fall erledigt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Was hättest jetzt gemacht, wenn du die Waffe auf beiden Plattformen im Abstand von ein paar Minuten verkauft hättest? Hättest 2 rechtsbindliche Kaufverträge abgeschlossen, die einer auch einklagen kann.

Ein Aushang am Schwarzen Brett etc. mit einer Plattform wie egun zu vergleichen zeugt von wirklich großer Ahnung im Verkaufsbuisiness. Während beim einen ein sofortiger Vertrag zustande kommt, ist das andere ein sogenanntes "Invitatio ad offerendum" - also die Einladung, ein Angebot oder eine Anfrage zu machen - völlig unverbindlich.

Aber manche wollen es nicht kapieren, und sehen sogar die Schutzmechanismen solcher Plattformen als Schikane an. Was bleibt: Entteuschte Kunden über die schwarzen Schaafe oder Rechtsanwälte, die sich über Kohle freuen, wenn der Geschädigte sein Recht einklagen will...
Der Zusatz "Zwischenverkauf vorbehalten" löst dein fiktives Problem.
 
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Es gibt rechtlich z.B. den Erklärungsirrtum aber diese Diskussion wollte ich mit meinem Post gar nicht lostreten.

Mit einem Erklärungsirrtum kommst hier nicht raus, hat bei mir auch mal wer versucht.... ging zu seinem Ungunsten aus.

Erklräungsirrtum kommt durch Verschreiben oder Versprechen zustande, nicht aber durch Zwischenverkauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Glaub mir ich kenne die Regeln und Gesetzte sehr gut ;)
Auch die Gradwanderung ist mir bewusst, tatsächlich gibt es Personen die nur auf Plattform A oder nur auf Plattform B unterwegs sind. Mittlerweile habe ich Auctronia für mich aber komplett abgehakt, Verkaufstechnisch läuft da wirklich gar nichts.

Von einer Schikane habe ich zumindest nicht gesprochen, egun ist verglichen mit ebay nur sehr speziell wenn es um Änderungen, Ergänzungen oder was auch immer geht. Der Preisvorschlag ist ein gutes Beispiel, du stellst die Waffe mit dieser Option ein, 30 Tage Laufzeit, an Tag 1 kommt ein Preisvorschlag über einen lachhaften Betrag, durch diesen ist aber für die restlichen 29 Tage kein beenden mehr möglich! Dieser Stolperstein wird aber erst im Kleingedruckten erläutert.

Den Marktplatz um seine Verkaufsgebühr zu bringen ist zumindest nicht mein Ziel, bin froh das es in DE einen für Waffen gibt.


du kennst weder die AGB von egun noch die Bestimmungen über den Kaufvertrag nach BGB. Lass stecken, denn du bewegst dich auf dünnem Eis. Nicht belastbar.. Wenn egun das mitkriegt bist du schnell nicht mehr registriert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Jahnke.... Jahnke.... da war doch was... :unsure:
 

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