Magazinverbot?

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Könnt mich schon wieder nur totlachen. Nur Dilletanten.
Hab am Freitag meine fünf Magazine mit mehr als 10 Schuß, wofür ich auch keine LW besitze dem KVR München gemeldet. Hab diese ja mehr wie 20 Jahre in der Sammlung. "Unbürokratisch" eine Aufstellung via Mail geschickt. OK.
Heute hab ich dann eine Antwort zurück bekommen, ich möge doch bitte das Meldedokument ausfüllen und zurück schicken.
Wusste nicht, dass man da gleich ein Dokument dazu entwerfen muss, aber gut. Einmal ist das ganze schon mal nicht am PC ausfüllbar. Dazu wurde mir eine Version des Dokuments zu geschickt, in der die Spalte mit dem Datum fehlt. Aber auf der website ist ja die aktuelle Version.
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...n-Fisch-Waffen/Dokumente/Anzeige-Magazine.pdf
Weiß nicht, und die sollen sich dann 100%ig sicher sein, wenn es um die Umsetzung dieses ganzen Schwachsinns geht.
 

Wheelgunner_45ACP

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Zum Magazinverbot und wie damit Behördenseitig ungegangen wird gibt es bei der GRA ein Update: https://german-rifle-association.de/degunban-neues-zum-magazinverbot/

Einzig zwingend einen Tresor der Klasse "0" zu besitzen ist bei nur Altbesitz von nur A- oder B-Schränken eine Hürde. Man muß dann abwägen, ob man sich noch einen Tresor in den Keller stellt oder ob man einfach die Magazine an Berechtigte mit all den Auflagen übergibt oder das/die Magazin(e) vernichtet.
 
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....hab vom KVR M noch keinerlei Vorgaben zur Verwahrung bekommen. Auf dir Anfänge, wo verwahren, nur einheitliches Achselzucken...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Eben. Genau durch die Betrachtung dieswer Zahlen findet man die Begründung für den Verzicht auf Waffen bei der Polkizei.
Auch heute wird für die handfesten Sachen auf Sonderkräfte zurückgegriffen.

Respeklt hat man nicht durch eine Waffe die man mit sich rumschleppt.
Einen echten Grund für bewaffente Polizisten findet man nicht. Ist ein Relikt was man überwinden könnte und eine zivilere und bürgernähere Polizei zu haben.
Ich habe jetzt nichts gegen bewaffnete Polizisten. Kann das Gegenargument aber genauso nachvollziehen. Tödliche Gewalt ist im Grunde nicht nötig.

Makaberes Beipiel wären noch die Polizisten, welche nur ermordet wurden, um deren waffen zu bekommen. Da gab es so einige Hinterhalte.
Haben ist besser als im Notfall brauchen;)
 

Wheelgunner_45ACP

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....hab vom KVR M noch keinerlei Vorgaben zur Verwahrung bekommen. Auf dir Anfänge, wo verwahren, nur einheitliches Achselzucken...
Für Altbesitz ist es relativ entspannt, da darf man sogar weiterhin verwenden. Nur für die mit BKA- Genehmigung braucht es einen 0-er Schrank und eine Verwendung ist generell verboten . . .

Zumindest wenn ich die Infos von GRA richtig lese.
 
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Das ist das eigentliche Problem.
Diese Quelle verbreitet mehr unrichtiges als Richtiges.
Auch der aktuelle Link ist leider kein Glanzstück.
Es widerspricht einfach den vorliegenden Tatsachen.
Es fehlt an einem Beleg.
 
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wie verhält es sich, wenn man nun der Behörde den Besitz von Magazinen angezeigt hat, welche vor 2017 erworben wurden?

muss ich dann ein defektes Magazin "austragen" lassen, wenn ich es entsorge?

was ist, wenn z.B. ein leeres Magazin abhanden kommt?
 
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wie verhält es sich, wenn man nun der Behörde den Besitz von Magazinen angezeigt hat, welche vor 2017 erworben wurden?

muss ich dann ein defektes Magazin "austragen" lassen, wenn ich es entsorge?

was ist, wenn z.B. ein leeres Magazin abhanden kommt?
Grüss Gott,
wer viel fragt, bekommt auch viel Antwort.
Gruss
luger08
 
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https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-ex-scholz-101.html
"Das von Vizekanzler Olaf Scholz geleitete Ministerium verteidigte das umstrittene Cum-Ex-Gesetz damals mit dem in der Verfassung festgelegten Rückwirkungsverbot: Gesetze dürften nicht einfach im Nachhinein für Altfälle verändert werden. Bürger müssen immer darauf vertrauen können, dass die derzeitigen Gesetze auch in Zukunft noch gelten."

Das Rückwirkungsverbot gilt sogar für den Verfolgungsschutz bei vorsätzlichen Steuerbetrügereien in Milliardenhöhe und bewahrt diese feine Gesellschaft vor Strafe. Für belanglose, von aufrichtigen Bürgern legal erworbene Magazine dagegen gilt es nicht. Es fehlen wohl die notwendigen persönlichen Beziehungen zur "Clicke".

Es wird einem täglich vorgeführt, daß der Rechtsstaat schon lange einer Bananenrepublik gewichen ist. Die Gründerväter der BRD würden sich im Grabe umdrehen, wenn Sie das erleben müßten!
 
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