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Ich möchte wahrlich nicht in die Situation geraten zwischen meinem Gewissen (Tierleid erlösen) und dem Gesetz (keine Zuständigkeit, da kein Wild und ich bin kein Tierarzt) abwägen zu müssen.
Das bringt mich aber auf einen anderen Gedanken:
Die Wahrscheinlichkeit mit dem PKW nachts mit einem Wolf zu kollidieren nimmt in letzter Zeit doch deutlich zu. Was aber wenn im (Alt-)Versicherungsvertrag in der Teilkaskoversicherung nur "Wildkollision" anstatt "Tierkollision" vereinbart ist?
Die Versicherung geht dann ganz systematisch vor und schlägt das Bundesjagdgesetz §2 auf:
Wolf ist keine Wildart, also keine Entschädigung! "Hätten Sie ein Bison oder Seehund überfahren, hätten wir den Schaden ja bezahlt", könnte die Antwort der Versicherung lauten.
Daher meine Bitte, schaut mal wirklich in eure teils jahrealten Kfz-Teilkaskoverträge, ob Wildkollision oder Tierkollision vereinbart ist.
Sorry für offtopic, ich fand aber das musste raus, bevor ichs wieder vergesse!
Das bringt mich aber auf einen anderen Gedanken:
Die Wahrscheinlichkeit mit dem PKW nachts mit einem Wolf zu kollidieren nimmt in letzter Zeit doch deutlich zu. Was aber wenn im (Alt-)Versicherungsvertrag in der Teilkaskoversicherung nur "Wildkollision" anstatt "Tierkollision" vereinbart ist?
Die Versicherung geht dann ganz systematisch vor und schlägt das Bundesjagdgesetz §2 auf:
Wolf ist keine Wildart, also keine Entschädigung! "Hätten Sie ein Bison oder Seehund überfahren, hätten wir den Schaden ja bezahlt", könnte die Antwort der Versicherung lauten.
Daher meine Bitte, schaut mal wirklich in eure teils jahrealten Kfz-Teilkaskoverträge, ob Wildkollision oder Tierkollision vereinbart ist.
Sorry für offtopic, ich fand aber das musste raus, bevor ichs wieder vergesse!
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