Sehe ich ähnlich. Vor 20 Jahren war wirklich noch nicht dermaßen dran zu denken. Die "Schädlingsbekämpfer" gab´s damals zwar auch schon, die waren aber hauptsächlich auf den Forstdienst beschränkt und, sagen wir mal, jünger als Jahrgang ´55.
Auch "sich jagdl. Rechtfertiger" alla: "Ich schieße nur das, was ich auch esse!", waren damals eher in der recht überschaubaren, jagdl. "Esotherik-Ecke" vertreten.
A****löcher mit "lockerem Abzugsfinger", notorischer Unlust zu Revierarbeiten/weibl. Schalenwildanschuß, oder feudal-herrische Jagdherren gab´s aber auch schon, allerdings auch noch nicht in dem (gefühlten) Umfang wie heute, oder sagen wir mal in den letzten 10-15 Jahren.
Auch hier markieren die Jahre 2005-2011 (Merkelissmus, Finanzkrise, Energiewende) den gesellschaftl. und sozialen Wendepunkt und in diesem Umbruch befinden wir uns, mit einer kl. Ruhephase von 2012-14, aktuell immer noch (Flüchtlingskrise, polit. Populissmus aus allen Richtungen, durchaus auch global, Coronakrise).
Die Abstumpfung, Hinnahme, Letargie, Ellenbogengesellschaft, das Sinken der Hemmschwellen, Bevormundungen, Intolleranz, Manipulation, etc. machen da auch nicht vor der Jagd und ihren Betreibern halt. Wäre auch utopisch und realitätsfern das zu meinen (ich schreibe bewußt nicht: wollen).
In einem Fall muß ich aber widersprechen: Die Aufhebung des feudalen Jagdregals, im Zuge der 1848/49er Revolution, brachte zwar das Jagdrecht zum Grundrecht mit ein, war aber von den nun neuen Jagdausübungsberechtigten (meist Nebenerwerbslandwirte mit geringem Besitz an Agrikulturfläche) auch ein Grund für "Schädlingsbekämpfung", da es ihnen vor 1848 nur erlaubt war "Niederwild" (für die "niederen Stände", also sprich: Landbevölkerung, Landklerus) zu bejagen, das auf den Wiesen/Äckern zu Schade gehende Hochwild, inkl. den großen Raubwildarten, die das Weidevieh dezimierten (ganzjährige Stallhaltung kam in Dtl. erst in den 1820er-Jahren auf, vorher war die Weidehaltung gang und gäbe) oblagen in der Bejagung einzig den "höheren Ständen", sprich Adel und höherer Klerus.
Da sie das viele zu Schaden gehende Hochwild und Großraubwild auf den großen Gesamtflächen natürl. nicht flächendeckend durch jagdl. Eingriffe weniger dazu Berechtigter eingedämmt werden konnten, versteht sich.
Erst mit den Jagdgesetzten (Kgr. Preussen 1864, Kgr. Bayern 1881 z.B.) konnte man von "moderner Jagd" mit dem Hegededanken an erster Stelle und als Basis denken.
In einem bestimmten Rahmen für ganz Deutschland dann erst mit dem Reichsjagdgesetz von 1934.