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Wo ein Wille ist, ist auch ein ,,Gebüsch" . Bei anderen Gesetzen, Verordnungen etc. sind die doch auch ganz fix. Aber wie gesagt: Wenn kein Interesse daran besteht, gibt's genug Gründe die man ,,davor'' schiebt.Schon mal die Dauer bei einem Straßebauverfahren mit Enteignungen betrachtet? Bis zur wievielten Sauengeneration soll sich das mit dem Zaunbau denn dann hinzögern?
MfG.