Übersicht Regelungen zu Gesellschaftsjagden nach Bundesländern.

Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Nein, Jagdeinladung dem Hotel schicken, mitteilen, dass es sich um eine beim Gesundheitsamt angemeldete und genehmigte Drückjagd handelt und gut ist.
 
Registriert
11 Mai 2009
Beiträge
615
Da gibts ein Update in Bayern auf dem Wildtierportal:
Übernachtungen können zur Jagdausübung notwendig und damit gestattet sein (§ 14 Abs. 1 Satz 1 der 8. BayIfSMV). Angesichts der an den Freistaat Bayern heranrückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist die Reduktion der Schwarzwildbestände unabdingbar. Die Jagd ist außerdem für die Erfüllung der behördlichen Abschusspläne und zur effektiven Schalenwildbejagung erforderlich. Dafür kann es nötig sein, dass Teilnehmende an einer Jagd vor Ort übernachten. Hierfür ist die Beherbergung durch gewerbliche Unterkünfte zulässig.

Stand: 10.11.2020

Liest hier etwa jemand mit? ;)
 
Registriert
28 Jun 2002
Beiträge
377
In BY sind nur Schalenwild-"Bewegungsjagden" genehmigungsfähig. Mit harten Auflagen, am ehesten von "Profis" (Forst usw) realisierbar. Alle anderen Formen der Bewegungsjagd mit mehr als 5 Teilnehmern aus zwei Haushalten sind als Freizeitgestaltung verboten.

Faktisch wird damit das Jagdrecht ausgehebelt, welches diese Unterscheidung in "Schädlingsbekämpfung" und Gesellschaftsjagd, Professionellen und Privatjägern nicht kennt, ja sogar aufheben wollte.

Der BJV wird diese Regelung wahrscheinlich wieder als Ergebnis seiner guten politischen Beziehungsarbeit feiern - zu feiern hat aber nur der ÖJV, der Jagd eigentlich nur als Schädlingsbekämpfung, am besten von forstlichen Profis administriert, akzeptiert.

Soweit - so traurig. Meine Treibjagden wären wohl ziemlich ergiebig geworden.
 
Registriert
11 Mai 2009
Beiträge
615
Bewegungsjagden sollten immer professionell durchgeführt werden, auch von Privatjägern. Ich sehe da kein Problem beim Einhalten der geforderten Hygienemassnahmen.
Überhaupt durchgelesen? Es sind 10 Teilnehmer aus 2 Haushalten die gemeinsam jagen gehen können ohne gesonderte Genehmigung.

Die ganze Verantwortung wird nur wieder mal an die Landkreise delegiert. Aber es gibt die Vollzugshinweise und damit sollte die Genehmigung einfach werden. Ich habe gehört es bestünde sogar die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung.

Nachdem das so lange gedauert hat, war das ein hartes Ringen zwischen Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium. Und die Beschränkung auf Schalenwild ist ein Kompromiss.

Schuld ist eigentlich nur die 8.Infektionsschutzverordnung......;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Jun 2002
Beiträge
377
Bewegungsjagden sollten immer professionell durchgeführt werden, auch von Privatjägern. Ich sehe da kein Problem beim Einhalten der geforderten Hygienemassnahmen.
Überhaupt durchgelesen? Es sind 10 Teilnehmer aus 2 Haushalten die gemeinsam jagen gehen können ohne gesonderte Genehmigung.

Die ganze Verantwortung wird nur wieder mal an die Landkreise delegiert. Aber es gibt die Vollzugshinweise und damit sollte die Genehmigung einfach werden. Ich habe gehört es bestünde sogar die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung.

Nachdem das so lange gedauert hat, war das ein hartes Ringen zwischen Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium. Und die Beschränkung auf Schalenwild ist ein Kompromiss.

Schuld ist eigentlich nur die 8.Infektionsschutzverordnung......;)

Schuld ist der Verordner und die Beschränkung auf SchW schließt Haar- und Federwild aus! Dies ist kein Kompromiss.
Und: 10 Personen aus zwei Haushalten - wie soll das praktisch gehen? In jagdlich-adligen Großfamilien ...
 
Registriert
11 Mai 2009
Beiträge
615
Die Alternative wäre laut 8.Infektionsschutzverordnung gar keine Bewegungsjagd.
Und die Angabe 10 Personen aus zwei Haushalten kommt aus eben dieser und ist gewiss nicht Jagdlich motoviert.

Aber eigentlich sollte hier ja nicht diskutiert werden. Sorry....
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Schuld ist der Verordner und die Beschränkung auf SchW schließt Haar- und Federwild aus! Dies ist kein Kompromiss.
Und: 10 Personen aus zwei Haushalten - wie soll das praktisch gehen? In jagdlich-adligen Großfamilien ...
Mach dir nix draus...
Unlängst durfte man in diesem Forum lernen, daß ECHTE Jagd ohnehin nur im Wald stattfindet, wo sie ausschließlich der Schadensabwehr und der Seuchenbekämpfung zu dienen hat und dort bestenfalls ausschließlich von ganz echten Profis, völlig emotionslos durchzuführen ist.
Dort hat man dann eben seine verdammte, gesellschaftliche Pflicht zu tun und keinesfalls darf der Verdacht erregt werden, das eigene Tun sei womöglich auch durch persönliche Freude inspiriert.
Alles andere ist überflüssiges Beiwerk, bestenfalls reine Spaßveranstaltungen dessen Fortführung man auch nach Corona am besten ganz lässt.

Was zählt ist totes Schalenwild.

Ja, Corona ist ein Brennglas und gibt den Blick frei auf die wirklichen Jagdgegner und Spalter....
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.309
Seit 02.11 in Bayern gültig. Nach wie vor gilt in Bayern im Zuge der Corona-Pandemie ein Versammlungsverbot. Grundsätzlich fallen darunter auch Bewegungsjagden. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, können aber Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Infektionsschutzbehörde) erteilt werden. Um den Vollzug zu erleichtern, wurden daher von den zuständigen Ministerien Vollzugshinweise erlassen. Diese beinhalten u.a., dass strikte Schutz- und Hygienevorkehrungen bei der Durchführung von Bewegungsjagden vorgesehen und beachtet werden müssen. Auch darf die Teilnehmeranzahl (inkl. Hilfspersonen) 50 Personen nicht überschreiten. Ein verblasen der Strecke oder Streckelegen ist nicht zulässig. An Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen.
 

Anhänge

  • 790_f8_gemeinsames_vollzugsschreiben_stmgp_stmelf_bewegungsjagden_8._bayifsmv_r.pdf
    99,9 KB · Aufrufe: 2
  • musterantrag_genehmigung_bewegungsjagden.pdf
    136 KB · Aufrufe: 2
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
1.410
Was zählt ist totes Schalenwild.

Ja, Corona ist ein Brennglas und gibt den Blick frei auf die wirklichen Jagdgegner und Spalter....

Wenn ich es nicht tot im Gefrierschrank sondern lebendig haben will, gehe ich nicht jagen sondern photografieren und wer sagt, dass Seuchenbekämpfung und Wildschadensabwehr nicht auch passioniert mit viel Jagdfreude durchgeführt werden können? Und lange Zeit ging auch noch Brotzeit im kleineren Kreis danach im Wirtshaus, der Scheune oder Lagerfeuer. Erst seit Kurzem ist wieder so ein Mini-Lockdown, wo offiziell nix mehr geht. Corona ist ein Brennglas und gibt den Blick auf die Gesellschaft frei. Nicht nur auf Hobbyjäger. :cool:
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.212
Hier war beim Staat letztens `ne DJ. Anreise,Zettel durch die Autoscheibe,Einreihen in eine Autoschlange,Anhalten,rauf auf Stand,nix geschossen,da Wölfe da,Hahn in Ruh,Abfahrt vom Standplatz gleich Richtung Heimat . Waidmannsdank !
 
Registriert
28 Jun 2002
Beiträge
377
Seit 02.11 in Bayern gültig. Nach wie vor gilt in Bayern im Zuge der Corona-Pandemie ein Versammlungsverbot. Grundsätzlich fallen darunter auch Bewegungsjagden. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, können aber Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Infektionsschutzbehörde) erteilt werden. Um den Vollzug zu erleichtern, wurden daher von den zuständigen Ministerien Vollzugshinweise erlassen. Diese beinhalten u.a., dass strikte Schutz- und Hygienevorkehrungen bei der Durchführung von Bewegungsjagden vorgesehen und beachtet werden müssen. Auch darf die Teilnehmeranzahl (inkl. Hilfspersonen) 50 Personen nicht überschreiten. Ein verblasen der Strecke oder Streckelegen ist nicht zulässig. An Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen.

Der Musterantrag bezieht sich explizit nur auf Schwarzwild und anderes Schalenwild.
Alle anderen Jagdaktivitäten obliegen der Maßgabe von max. 10 Teilnehmern aus maximal 2 Haushalten!

Es geht letztlich um Landwirtschaft/Forstwirtschaft VOR Wild! Exekutiert möglichst von "Profis" unter jagdkulturunüblichen Bedingungen!

Schädlingsbekämpfer aus Freude (siehe #114) voran! Die Zukunft wird vorweggenommen.
 
Registriert
14 Dez 2000
Beiträge
2.760
Hallo.

Mal ein update nach der Veröffentlichung der neuen Verordnungen ab dem 16.12.2020:

In NRW sind ab heute keine Jagden mehr erlaubt.

Wie sieht es woanders aus?

wipi
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
1.972
Bayern / Landratsamt:
Gestern gegen 16:00 Uhr am Amt nachgefragt - die warten auch auf die Ausführungsverordnung ...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
152
Zurzeit aktive Gäste
539
Besucher gesamt
691
Oben