Jagdhaftpflichtversicherung

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Mussten die mal einen Schaden regulieren, den du einem dritten zugefügt hast, also Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen?

Da zeigen sich anscheinend die meisten Versicherungen von der schlechten Seite,
Wie gesagt, die HUK ist wohl bekannt dafür, allerdings war mein Vollkaskoschaden, zum Schluß immerhin 7000€ mit einem kurzen Telefonat reguliert.

Wie sagte Möller immer: lesen und verstehen. Ja, mein Hund biss zwei Mal andere "Hunde" zusammen. Wahrscheinlich, weil ein Shi-Tzu bei ihm eher unter Meerschweinchen läuft, der andere war auch nicht größer. Und die LAG hatte beim Spazierengehen etwas zu viel Leine gegeben. Zwei klassische Haftpflichtschäden also, bei der Uelzener sind Jagdhunde ohne Mehrpreis mitversichert. Ist es so verständlicher?
 
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Ich bin auch über den LJV Hessen bei der Gothaer.
Als meine 7 Monate alte Bracke "in Ausbildung" sich an einem Auto auf der Landstrasse das Leben nahm :cry: :sad: hab ich den Unfallhergang und den Namen des Unfallgegners formlos an den Versicherungsmakler gemailt.
Die einzige Rückmeldung die kam war, dass der Schaden beglichen wurde.
 
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Du konstruierst zu viel und dies noch dazu unüberlegt und falsch. ;)
Bei durch Waffengebrauch entstandenen Personenschäden ist immer die Polizei einzuschalten. Schusswunden sind vom behandelnden Arzt den Behörden zu melden.
Deshalb erfährt die zuständige Waffenbehörde davon.
ERSTENS GEHT ES AUCH UM SACHSCHÄDEN. ZWEITENS GIBT ES SCHUSSWUNDEN DIE KEIN ARZTFALL SIND, zB EIN PAAR SCHROTE
Wenn die Versicherung leistungsfrei ist - Verzichtsklausel nicht vereinbart - läuft es mit Sicherheit auf eine Zivilklage gegen den Verursacher hinaus, ausser er ist willens und finanziell in der Lage, den Schaden selbst zu bezahlen.

Wenn Du eine Zahlung, warum auch immer, an den Geschädigten von der Versicherung forderst obwohl diese leistungsfrei ist, wirst Du eine klare Ablehnung erhalten, denn es wird hier mit Sicherheit nicht um Portokassenbeträge gehen.
Deine versuchte Zivilklage dürfte sinnlos und nur Geldverschwendung sein.
DU UNTERSTELLST EINDEUTIGKEIT DER HAFTUNGSFRAGE JA/NEIN SCHWARZ/WEISS. DAS IST LEBENSFREMD UND NICHT DER VON MIR BESCHRIEBENE SACHVERHALT. DAS REALE
LEBEN ERZEUGT DIVERSE GRAUZONEN UND DA LEHNT DIE VERSICHERUNG GERNE AB UM SICH ZU OPTIMIEREN UND SIE MUSS VERKLAGT WERDEN, DA MUSS ICH IHR DANN MEIN VERSCHULDEN NACHWEISEN WENN SIE NUR BEI VERSCHULDEN HAFTET
Die von Dir angesprochenen Unterlagen über den Schaden hat die Waffenbehörde doch bereits auf dem Amtsweg erhalten.NEIN NICHT BEI BLOSSEN SACHSCHÄDEN

Dein vorletzter Absatz zeigt, dass Du anscheinend einiges "durcheinander würfelst".
Ich wusste bis dto. nicht, dass ein Schuss in die Schießstanddecke bzw. dessen technischer Ausrüstung einen Personenschaden generiert. :eek:
EBEN KEIN SACHSCHADEN ABER EIN PROBLEM DAS ZUM VERLUST VON JS+WBK FÜHREN KANN WENNS DUMM LÄUFT, WIE VON MIR LESBAR BESCHRIEBEN.
(n)
 
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Ich bin auch über den LJV Hessen bei der Gothaer.
Als meine 7 Monate alte Bracke "in Ausbildung" sich an einem Auto auf der Landstrasse das Leben nahm :cry: :sad: hab ich den Unfallhergang und den Namen des Unfallgegners formlos an den Versicherungsmakler gemailt.
Die einzige Rückmeldung die kam war, dass der Schaden beglichen wurde.

Und was hast du jetzt mehr erwartet?

Du bist da eine Nummer im Rahmenvertrag mit null!!!! Weiterer Anbindung zu dem Makler der den Rahmenvertrag verwaltet.

Sei doch dankbar das ohne zucken bezahlt wurde.
 
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Merkst Du nicht, dass Du Dich mit Deiner Argumentation, die meilenweit abdriftet - um nicht zu sagen, Du windest Dich wie ein Aal, findest aber den Abgang nicht mehr - lächerlich machst.

Wenn eine Klausel in den Versicherungsbedingungen Personenschäden benennt, dann meint sie auch Personenschäden und nicht von Dir benannte fadenscheinige Sachschäden.
Keine Versicherung wird es ablehnen, klare, bedingungsgemäße Schäden zu regulieren. Bei unklaren Schäden erfolgt die Feststellung ob ersatzpflichtig oder nicht, i. d. Regel durch Sach- verständige und notfalls in einem Zivilverfahren.
Du als Versicherungsnehmer und Versicherter (Verursacher) hast hier keinerlei Wünsche bezüglich einer evtl. Entschädigung rechtskräftig zu äussern bzw. zu fordern.
Bedenke, dass jede Kulanzahlung (Schenkung) aus dem Beitragsaufkommen bezahlt werden muss. Zahlst Du gerne für Geschenke an Dritte, weil jemand Sonderwünsche anmeldet?

Für mich ist die Diskussion, da immer verwirrender (n), damit beendet.
Gehab Dich wohl :)
 
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Merkst Du nicht, dass Du Dich mit Deiner Argumentation, die meilenweit abdriftet - um nicht zu sagen, Du windest Dich wie ein Aal, findest aber den Abgang nicht mehr - lächerlich machst.
—> Polemik und heiße Luft, zum Thema Jagdhaftpflichtversicherung. Das was Du geschrieben oben und auch hier geschrieben hast, habe ich im einzelnen widerlegt, oben und auch hier nochmal. <—

Wenn eine Klausel in den Versicherungsbedingungen Personenschäden benennt, dann meint sie auch Personenschäden und nicht von Dir benannte fadenscheinige Sachschäden.

—> „Wenn...“ wie kommst Du denn darauf dass eine Jagdhaftpflichtversicherung nur Personenschäden benennt, reguliert oder nur dafür den Einwand des Nuchtverschuldens ausschließt? <—


Keine Versicherung wird es ablehnen, klare, bedingungsgemäße Schäden zu regulieren. Bei unklaren Schäden erfolgt die Feststellung ob ersatzpflichtig oder nicht, i. d. Regel durch Sach- verständige und notfalls in einem Zivilverfahren.

—> Genau das sage ich ja. (a) Bedingungsgemäß oder (b) unklar? Bei dem Bedingungswerk (a) „Ausschluss der Einrede des Nichtverschuldens“ reguliert die Versicherung ohne weiteres, sobald die bloße Ursächlichkeit klar ist (= ‚der Versicherungsnehmer wars‘). Hingegen ohne diesen Ausschluss (b) ist Verschulden nötig, über das Verschulden wird gestritten und es passiert genau das was Du sagst: Sachverständige! Zivilverfahren! Papiere mit belastendem Beweismaterial! Statt dass der Vorgang schlicht wegreguliert wird und der Geschädigte ist ruhiggestellt. <—

Du als Versicherungsnehmer und Versicherter (Verursacher) hast hier keinerlei Wünsche bezüglich einer evtl. Entschädigung rechtskräftig zu äussern bzw. zu fordern.
—> „Wünsche ... rechtskräftig zu äußern“ - ich als Versicherungsnehmer habe einen Anspruch auf Regulierung, dh dass die Versicherung an den Geschädigten zahlt. Und bei (b) den unklaren Fällen ohne Ausschluss der Einrede kommt es dann ggf. zur Regulierungsweigerung. Dann muss ich klagen und betreffend mein Verschulden die Hosen runterlassen. Was ich nicht will. Weil ich damit mich-selbst-belastendes-Beweismaterial für die JS-/WBK-Behörde produziere. <—


Bedenke, dass jede Kulanzahlung (Schenkung) aus dem Beitragsaufkommen bezahlt werden muss. Zahlst Du gerne für Geschenke an Dritte, weil jemand Sonderwünsche anmeldet?

—> Thema verfehlt und den Kern nicht verstanden: Eine Versicherung mit Ausschluss der Nichtverschuldenseinrede stellt bei der Regulierung von Schäden, die unverschuldet verursacht wurden, kein Geschenk und keinen Sonderwunsch dar, sondern eine versicherte Leistung. Genau auch dafür habe ich meinen Versicherungsbeitrag bezahlt, genau auch das hat die Versicherung kalkuliert. Darauf habe ich einen Anspruch und jeder andere Dritte so Versicherte auch. <—


Für mich ist die Diskussion, da immer verwirrender (n), damit beendet.
—> Vielleicht solltest Du zu andern Uhrzeiten posten statt nachts um 1:29 Uhr

Gehab Dich wohl :)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Und was hast du jetzt mehr erwartet?

Du bist da eine Nummer im Rahmenvertrag mit null!!!! Weiterer Anbindung zu dem Makler der den Rahmenvertrag verwaltet.

Sei doch dankbar das ohne zucken bezahlt wurde.

Das kam dann falsch rüber.
Sorry dafür.
Das war keine Kritik, sondern ich bin wirklich zufrieden mit der Versicherung
 
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27 Nov 2009
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Wir lassen die Hunde immer über die DJV versichern bei DJ Einsätzen und hatten schon einige Klopperschäden.
Im ersten Jahr mit dieser Versicherung war's richtig bös. Fast auf jeder Jagd war irgendein Mist mit größeren Reparaturen.
Die haben IMMER ohne Zicken und sofort reguliert.
Telefonische Beratung ist auch Top.
Würde dort bedenkenlos auch meine Jagdhaftpflicht abschließen.
Dass ich das noch nicht getan hab, ist reine Wechselfaulheit.
Zwei gute Freunde von mir haben auf ihrer Drückjagd unsere Hunde auch immer über die deutsche Jagd Finanz versichert.
Im letzten Jahr hatte mein Freund bei seiner Hündin im Treiben einen Kreuzbandriss. Die Hündin war im Kontakt mit Rehwild und musste nach ein paar Metern vor uns abbrechen da sie sich versprungen hatte. Der Hund musste operiert werden und die deutsche Jagd Finanz hat den Schaden trotz Tages-Drückjagd-Versicherung leider nicht übernommen. Wie gut dass es noch ordentliche Beständer gibt die die OP dann aus eigener Tasche bezahlt haben.
Ich war auch schon kurz davor meine Jagdhaftpflicht Versicherung und Hundeversicherung zur deutschen Jagd Finanz zu übertragen. Nach diesem Vorfall ist es aber klar geworden, wofür brauche ich eine Versicherung die bei einem so klaren Schaden nicht eintritt ?
Daher ist die Deutsche Jagd Finanz für mich nicht empfehlenswert.
 

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