Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Wie, hat der Tieschutz und das unnötige Leiden eines Wirbelieres keinen Vorrang mehr? Ich kann nur schwer glauben das die Entscheidungsträger dieser Verwaltungsbehörde berechtigterweise ein Gehalt bekommen...
 
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Wäre die Aktion schiefgegangen würde jetzt der Jäger wegen Verwendung eines untauglichen Hundes genau hier verbal gelyncht ...


Oh, die Sache ist ja schiefgegangen, der hat das Tier nicht gefunden. :whistle:

Wo bleiben denn die Nachsuchenspezis? :devilish: :evil:


Davon ab ist es natürlich wirklich unsinnig, jemanden bestrafen zu wollen, der mit den gerade zur Verfügung stehenden (ich gehe mal davon aus, dass er keinen besseren Hund da hatte) Mitteln ein Problem lösen wollte statt erst die Formalia abzuklären ... Ich hoffe, der Richter hat da mit gewissen Beteiligten mal ein deutliches Gespräch abseits des Protokolls geführt.
 
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Deutschland ist echt nicht mehr zu retten..........
Hallo

nordkurier.de schrieb:
.....

Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich

Der Deutsch-Kurzhaar erfüllte nämlich nicht alle Kriterien, die die notwendige Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im hiesigen Bundesland erforderte. Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden.

In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz. „Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz“, verdeutlichte sie dem Richter die Verfahrensweise. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds, so die Zeugin.

....

Nein, n i c h t Deutschland....
Hier hat, wenn ich es richtig verstehe, die Interessenvertretung (edit der Landesjagdverband!) des Jägers gegen ihn gearbeitet.

Tierschutz bedeutet doch in so einem Falle wohl, dass man alles versucht, um das verletzte und leidende Stück Wild zu finden und das Leiden zu beenden.
Notfalls eben mit einem in Mecklenburg-Vorpommern nicht geprüften Hund.

"Der größte Feind des Jägers ist der Jäger selber!" ...in diesem Falle eben seine eigenen Interessenvertretung.

Nun darf man noch hinterfragen, wer die Sache letztendlich angezeigt hat und wie es dazu kam?

nordkurier.de schrieb:
...

Trotz der flammenden Verteidigungsansprache Richerts, das Verfahren einzustellen, blieb die Bußgeldstelle hart – wenn man sich dort auch eine Herabsetzung um 50 Euro hätte vorstellen können.

Daran, das Verfahren einzustellen, dachte auch Richter Thiemontz zunächst nicht – bis er eine „Hürde“ im Gesetzestext fand. Danach müsse das Gericht dem Jagdhundbesitzer nämlich Vorsatz für die Tat nachweisen. Genau das war aus Sicht des Richters der Knack- und Wendepunkt, das Verfahren einzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Oh weh.... Landesjagdgesetz sollte ja bekannt sein, ob es einem nun gefällt oder auch nicht.

Soll dann der niedersächsische Jäger in NRW auch Baummarder bejagen dürfen, nur weil er das in NS darf? Da ist halt einer dem das Gesetz wohl am A.... vorbeigeht mal erwischt worden und jammert dann rum. Er hatte doch so wie ich es verstehe einen milden Richter der ihm die Brücke mit dem nicht nachweißbaren Vorsatz gebaut hat.
 
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Oh weh.... Landesjagdgesetz sollte ja bekannt sein, ob es einem nun gefällt oder auch nicht.

Soll dann der niedersächsische Jäger in NRW auch Baummarder bejagen dürfen, nur weil er das in NS darf? Da ist halt einer dem das Gesetz wohl am A.... vorbeigeht mal erwischt worden und jammert dann rum. Er hatte doch so wie ich es verstehe einen milden Richter der ihm die Brücke mit dem nicht nachweißbaren Vorsatz gebaut hat.
Hallo

So ganz nachvollziehbar ist Dein Posting aber grade nicht... Nicht alles hinkt, ist ein Vergleich !
 

Fex

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Eigentlich eine ganz klare Sachlage - man hält sich an die für sein Bundesland geltenden Bestimmungen und schon kann einem nix passieren...

Wenn einem die nicht gefallen, kann man auswandern, dagegen klagen, dagegen politisch arbeiten....was man nicht ohne Folgen tun kann, ist einfach dagegen zu verstoßen.

Wie würden manche hier schreiben, wenn der Hund das notwendige Papierchen gehabt hätte, sein Herrchen aber nicht?
 

Fex

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Hier hat, wenn ich es richtig verstehe, die Interessenvertretung (edit der Landesjagdverband!) des Jägers gegen ihn gearbeitet.

"Der größte Feind des Jägers ist der Jäger selber!" ...in diesem Falle eben seine eigenen Interessenvertretung.

Die sind nicht als Zeuge, sondern als Sachverständige aufgetreten und haben dem (der Materie unkundigen) Richter das Procedere laut Gesetz erklärt.

Sollen die für den Jäger lügen?
 

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