Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

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Der Jagdverband hat die aktuelle Sachlage erläutert - was hätte er ansonsten tun sollen?

Vielleicht sagen, das die BP in MV anspruchsvoller ist, das aber nicht bedeutet, dass sie in anderen Bundesländern ungeeignet ist. Damit wären Eitelkeit und auch (keine Ahnung) die Sachlichkeit gegeben.

Der Vergleich hinkt, Wissen ist auch bei mir keins da, aber ich glaube nicht, dass sich BP nach Bundesländern qualitativ so extrem unterscheiden.
 

Fex

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Aber die scheinen in MVP auch ausserhalb des Jagdrechtes etwas spezielle Regelungen zu haben :
Normalerweise bezahlt die Gerichts- und Anwaltskosten derjenige, der den Prozess verloren hat.

Das mag so sein, aber hier hat ja niemand verloren. Das Verfahren wurde eingestellt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11915

Guest
Also manche Dinge sind wirklich nicht zu glauben.
Wenn in meinem Revier eine Nachsuche aufgrund eines Unfalles notwendig wäre, entscheide ich ob ich mir diese Nachsuche zutraute oder einen Nachsuchefüher hole.
In meinem Fall der erste Hund Papiere und geprüft aber 16 Jahre alt, den müsste ich tragen,der darf seine Rente Genießen, mein zweiter ,,Jehova,, ein Heideterrier nicht geprüft weil er ja nicht zur Prüfung zugelassen werden darf. Wenn ich meinem HT dies zutraue dann mache ich diese Nachsuche und Punkt. Denn Tierschutz/Tierleid geht geht vor !
Und wenn ich schon höre nur geprüfte Hunde, es ist doch schei..... egal und wenn einer mit seinem Boxer oder Pudel sicher findet soll er das tun dürfen.
Ich kenne einen Jäger der hatte nacheinander 2 BGS ohne Papiere ,ein Jäger vor dem ich aufgrund seiner Erfahrung über 40 Jahre Jagdschein Besitzer meinen meinen Hut ziehe, der wurde aufgrund seiner Erfahrung und der Klasse Hunde oft zu Nachsuchen gerufen einfach durch seinen guten Ruf. Es geht also doch!

Ich möchte hier ausdrücklich nicht die Kompetenz aller Nachsucheführer in Frage stellen und ziehe auch hier meinen Hut aus Respekt für deren Leistung ihr angagement in der Ausbildung ihrer Hunde die Bereitschaft Ihre Private Zeit ,ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Hunde aufs Spiel setzen um das Tierleid und die Fehler die gemacht wurden zu beenden.

Ich Zolle hier wirklich und ehrlich gemeint Respekt ,aber es gibt leider auch welche die meinem auf einem Thron zu sitzen und das mass aller Dinge zu sein und da geht mir der Gaul durch. Ein bischen zurückhaltung würde manchem besser stehen.
Und wer auch immer hier den Finger gehoben hat und einen anderen Jäger diesbezüglich anschwärzt weil er mit einem nicht geprüften Hund nach gesucht hat,sollte sich schämen.!
 
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Der Jagdverband hat die aktuelle Sachlage erläutert - was hätte er ansonsten tun sollen?
Der Jagdverband hat die aktuelle Sachlage erläutert - was hätte er ansonsten tun sollen?
Man kann immer auch eine Wertung mit einfließen lassen, sprich die Gesetzeslage darstellen, aber auch deutlich machen, dass in diesem Fall, nach einem Autounfall, bei Rehwild, ein nur geringes Risiko bestand gegen den Tierschutz zu verstoßen. Es war schließlich kein Laufschuss beim Rotwild, oder Gebrächschuss beim Schwarzwild. Da gibt es ja schon deutliche Unterschiede. Die hätte man problemlos darstellen können.
 

Fex

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Vielleicht sagen, das die BP in MV anspruchsvoller ist, das aber nicht bedeutet, dass sie in anderen Bundesländern ungeeignet ist. Damit wären Eitelkeit und auch (keine Ahnung) die Sachlichkeit gegeben.

Der Vergleich hinkt, Wissen ist auch bei mir keins da, aber ich glaube nicht, dass sich BP nach Bundesländern qualitativ so extrem unterscheiden.

"Der Deutsch-Kurzhaar erfüllte nämlich nicht alle Kriterien, die die notwendige Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im hiesigen Bundesland erforderte. Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz."
 

Fex

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Man kann immer auch eine Wertung mit einfließen lassen, sprich die Gesetzeslage darstellen, aber auch deutlich machen, dass in diesem Fall, nach einem Autounfall, bei Rehwild, ein nur geringes Risiko bestand gegen den Tierschutz zu verstoßen. Es war schließlich kein Laufschuss beim Rotwild, oder Gebrächschuss beim Schwarzwild. Da gibt es ja schon deutliche Unterschiede. Die hätte man problemlos darstellen können.

Das Gegenteil ist der Fall. Gerade Nachsuchen nach Wildunfall sind die schwierigsten, wenn das Wild noch mobil ist. Wie kommst du darauf, dass hier "ein nur geringes Risiko bestand gegen den Tierschutz zu verstoßen."???
 
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Bitte führe einmal aus, was der Landesjagdverband vor Gericht Deiner Meinung nach hätte aussagen sollen...
Eigentlich mag ich doch gar nicht mehr!

... Aber mir stößt immer noch die "55jährige Zeugin, Landesjagdverband" mächtig sauer auf.

Ich kann Dir nicht sagen, wie sie sich zum Vorteil des Klägers äussern hätte können, weil ich die Fragen des Richters nicht gehört habe.

Noch einmal, deutlich:
- worauf fußt denn der Bußgeldbescheid
- wer ist Anzeigenerstatter?
- wer ist die Bußgeldstelle?
Etwa gar der Landesjagdverband selber?? :unsure::whistle:
Und wieder kommts mir hoch, "...die 55jährige Zeugin... Landesjagdverband..."

Mir gehts nämlich a u c h durch den Kopf, dass der Kläger seinen Hund eingesetzt hat, obwohl dieser krank war.
D a s spricht für mich dafür, dass er aus einem für in herrschenden Notstand heraus, zum Wohle des leidenden Stückes!!, gehandelt hat.

Also, was hätte die "55 jährige Zeugin,.... Landesjagdverband", denn wohl vor Gericht vorbringen können?
Mir fällt dazu schon etwas ein: zum Vorteil des Klägers!

Aber nein, d a s hat man tunlichst unterlassen und ist, dank dem etwas weitsichtigerem Richter, eingefahren!
Der Kläger hat nämlich in meinen Augen ausnahmsweise seinen Hund eingesetzt, der in einem anderen Bundesland zur Nachuche anerkannt wäre.
 
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Das Gegenteil ist der Fall. Gerade Nachsuchen nach Wildunfall sind die schwierigsten, wenn das Wild noch mobil ist. Wie kommst du darauf, dass hier "ein nur geringes Risiko bestand gegen den Tierschutz zu verstoßen."???
Weil es Rehwild war, und die deutlich weniger weit gehen. Abgesehen davon sind die staatlichen Brauchbarkeitsprüfungen als Qualifikation für wirklich schwere Nachsuchen auch nicht gerade geeignet.
 
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Das ist der Punkt
Hallo.
Tja.....

Wenigstens ist man mittlerweile auf dem richtigen Wege, eine einheitliche Jagdprüfung zu novellieren..

Eventuell gelingts ja auch noch in Sachen brauchbarer Jagdhunde, aus allen Bundesländern.
Insofern sind solche Klagen gegen Verwaltungen schon wieder sonnvoll.
Zeigen sie doch den vorherrschenden Irrsin deutlichst auf !

Landesjagdverbände sollten sich endlich darauf konzentrieren, ein gemeinsames Ziel ins Auge zu fassen, und nicht ZeugenInnen wegen eine Lapalie zu Gericht schicken
 

Fex

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Weil es Rehwild war, und die deutlich weniger weit gehen. Abgesehen davon sind die staatlichen Brauchbarkeitsprüfungen als Qualifikation für wirklich schwere Nachsuchen auch nicht gerade geeignet.

Nur weil die "nicht weit" gehen, heisst nicht dass die Nachsuche nicht schwer ist. Der zweite Teil deiner Aussage ist natürlich richtig.
 
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"Der Deutsch-Kurzhaar erfüllte nämlich nicht alle Kriterien, die die notwendige Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im hiesigen Bundesland erforderte. Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz."

Habe ich gelesen, aber eine zusätzliche Aussage, dass die Unterscheide nicht derart groß sind und der Jäger jahrelange Erfahrung als HF hätte und wohl die Situation richtig einschätzen kann, hätten sicherlich nicht geschadet und den "Prozeß" abgekürzt. Und ob die zusätzlichen Kriterien für den konkreten Fall überhaupt relevant sind, bleibt unklar.

Wenn meine Annahme stimmt, ist die Aussage der Dame, wenn sie den genauso gefallen ist, ausgesprochen schwach.
 

Fex

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Noch einmal, deutlich:
- worauf fußt denn der Bußgeldbescheid
Auf einem Gesetzesverstoß...
- wer ist Anzeigenerstatter?
ist nirgendwo erwähnt...
- wer ist die Bußgeldstelle?
eine staatliche Behörde...

Etwa gar der Landesjagdverband selber?? :unsure::whistle:
Und wieder kommts mir hoch, "...die 55jährige Zeugin... Landesjagdverband..."
eine Möglichkeit von vielen...

Mir gehts nämlich a u c h durch den Kopf, dass der Kläger seinen Hund eingesetzt hat, obwohl dieser krank war.D a s spricht für mich dafür, dass er aus einem für in herrschenden Notstand heraus, zum Wohle des leidenden Stückes!!, gehandelt hat.
Laut dem Artikel entstand die Krankheit erst im Frühjahr nach dem Vorfall, hatte ich zuerst auch überlesen...

Also, was hätte die "55 jährige Zeugin,.... Landesjagdverband", denn wohl vor Gericht vorbringen können? Mir fällt dazu schon etwas ein: zum Vorteil des Klägers!

"Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz."

Immerhin hat SIE diesen Umstand erwähnt...

Der Kläger hat nämlich in meinen Augen ausnahmsweise seinen Hund eingesetzt, der in einem anderen Bundesland zur Nachuche anerkannt wäre.
Das ist ja unstrittig, aber unerheblich für die Sachlage...in diesem Bundesland ist es eben nicht erlaubt...
 

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