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Jetzt gibt es schon 16 Seiten erregter Diskussionen. Für nix. Ich muß es halt doch einordnen:
1. Wildunfälle sind unschön und in gew. Grenzen unvermeidlich.
2. Es ist sinnvoll und notwendig und in manchen Ländern im Jagdgesetz auch klar vorgegeben, dass von der Polizei ein zuständiger Jäger verständigt wird. Die Nummer soll bei der Polizei hinterlegt sein.
3. Der informierte Jäger begibt sich sobald als möglich an die Unfallstelle. In manchen Fällen stellt er auch die Bescheinigung für die KFZ-Versicherung aus, d.h. der Unfallfahrer wartet auf den Jäger. Dies ist der beste Fall, der Jäger erhält die notwendigen Infos aus erster Hand.
4. Der Jäger entfernt das getötete Wild und entsorgt dieses regelkonfom (Häufig freiwillig da Aufgabe der Straßenmeisterei, häufig durch Selbstverpflichtung geregelt mit im Gegenzug Erlass der Hundesteuer. In jedem Fall steht uns das gut an.
5. Bei geflüchtetem Wild entscheidet der Jäger nach den vorliegenden Informationen ob er selber mit der Lampe die weitere Straßenumgebung absucht, seinen eigenen Hund nimmt oder ein Profi-Gespann anfordert. Diese Entscheidung kann er selbstständig treffen, da er kein dahergelaufener Spacko ist sondern ein für dieses Revier verantwortlicher Jäger der im Auftrag der Polizei bzw. nach Information durch die Polizei tätig wird.
6. Der Ablauf in dem konkreten Fall in MV ist natürlich irre! Und das hier Jäger mit dem Finger auf den betreffenden Mann zeigen, der mit seinem Hund eine Situation klären wollte ist erbärmlich. Die rechtliche Situation juckt mich bei der Bewertung der Situation nicht. Ich muß täglich den gesunden Menschenverstand bemühen und im Zweifel diesen den rechtlichen Vorgaben vorziehen. Will heißen: Ich wohne nicht in MV, würde aber in einem solchen Fall dort zunächst mit meinem Hund schauen. Und dieser ist kein Nachsuchenprofi. und nicht geprüft. Wenn ich dann nach 300 m nicht am Stück stehe entscheide ich weiter. Weil ich schon erwachsen bin und vernünftige Entscheidungen treffen kann. Mann o Mann. Die Welt ist doch nicht so kompliziert wie dargestellt. Und man darf sie sich von Korinthenkackern auch nicht zu sehr verkomplizieren lassen.
16 Seiten und der erste wirklich gute Beitrag.
Mal die Anmerkung: Bei Verkehrsunfällen hat der Jäger bei Wild ein Aneignungsrecht. Keine Aneignungspflicht.
Und jetzt mal ganz böse:
In anderen Ländern ist der Hundeeinsatz auf Wild verboten. Sprich entweder es liegt da oder nicht. Bei Jagd sowohl auch bei Unfall.