Erlaubnistatbestände für den Gebrauch von Nachtsichtgeräten auf Waffen

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Hallo zusammen,

seit Anfang des Jahres ist ja waffenrechtlich der Besitz von Vor- und Aufsatzgeräten erlaubt. Jahdrechtlich haben wir zusätzlich das BJagdG und die Landesjagdgesetze zu beachten.
Wenn nun im BJagdG die Nutzung der Geräte erlaubt wird, muss dann trotzdem in den LJagdgesetzen trotzdem noch ein Erlaubnistatbestand aufgeführt werden?
Ich frage, weil in NRW die zuständige Ministerin eine Erlaubnis der Geräte nicht will.
Wie sieht es da aus. Grundsätzlich können die Länder gem. Grundgesetzt ja auf dem Gebiet des Jagdrechts abweichende Regelungen vom Bundesrecht beschließen.
Sind derzeit in NRW denn Regelungen bzgl. der Nutzung von Vor- und Aufsatzgeräten getroffen und wenn, wo? Ich konnte nix finden. Hat einer von euch eine Idee?

Ich freue mich auf Antworten. Ich wünsche euch noch einen schönen Abend!
 
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Grundsätzlich: wenn das BJagdG das jüngere Gesetz ist, gilt dessen Regelung, bis ein neues LJG für NRW verabschiedet wird.

GG Art. 72 Abs. 3, letzter Satz: "Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor." (Anwendung von "Lex posterior derogat legi priori.")

In NRW ist derzeit die jagdliche Verwendung der Geräte unzulässig.
 
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Weil jagdrechtlich nicht erlaubt oder irgendwo im Landesrecht verboten?
 
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In 19 LJagdG steht ja nur, dass abweichend vom BJagdG abweichende Regelungen getroffen werden können, oder (also keine expliziete Aufführung zu der Nachtsichttechnik)?
Oder hab ich jetzt 🍅 auf meinen Lichtern:love:
 
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Im LJG-NRW §19 Abs. 1 S. 1 steht: "In Ergänzung des § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten: (...)" und im aktuellen BJagdG steht ein Verbot.

Tritt eine neue Fassung des BJagdG ohne dieses Verbot in Kraft, wird in NRW - mangels eigenen Verbots - die Nutzung zulässig werden; solange NRW nicht auf die Idee kommt, dann ein eigenes Verbot in §19 LJG-NRW einzufügen.
 
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Ja ok. Soweit verstanden. Dann hoffen wir mal, dass unsere Ministerin entweder die Füße stillhält oder aber überzeugt werden kann, die Geräte zu genehmigen (wobei ja der Landtag zustimmen muss).
Danke an dich, Schnepfenschreck, für die Erklärung!
 
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Jagd Regelung an sich und im Detail ist und bleibt zwar Ländersache.

Aber wenn das BJG etwas erlaubt, gilt dies ausnahmslos für ganz D und kann in einzelnen Bundes Ländern nur dann verboten werden, wen ein spateres Gesetz dies dann lokal verbietet.
Bundesrecht bricht hier sonst landesrecht.
So ist es auch im WaffG, weswegen ja nun SD überall in D für jäger erlaubt sind
Obwohl kaum alle Landes Jagd Gesetze hier nun Ad hoc angepaßt sind Oder wurden.

Die Länder dürften zwar abweichen (abweichungsgesetzvebung) und in späteren Landes Gesetzen, das wieder verbieten.

Das wird hier bei Nacht Ziel geräten (vorsatz/Nachsatz) aber wegen der kommenden ASP Gefahr definitiv nicht geschehen.... Außer die Landes Regierungen drehen zukünftig vollkommen ins vegan weibisch paranoide ab...Wie in anderen Bereichen auch.

P.

.
 
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Jagd Regelung an sich und im Detail ist und bleibt zwar Ländersache.

Aber wenn das BJG etwas erlaubt, gilt dies ausnahmslos für ganz D und kann in einzelnen Bundes Ländern nur dann verboten werden, wen ein spateres Gesetz dies dann lokal verbietet.
Bundesrecht bricht hier sonst landesrecht.
So ist es auch im WaffG, weswegen ja nun SD überall in D für jäger erlaubt sind
Obwohl kaum alle Landes Jagd Gesetze hier nun Ad hoc angepaßt sind Oder wurden.

Die Länder dürften zwar abweichen (abweichungsgesetzvebung) und in späteren Landes Gesetzen, das wieder verbieten.

Das wird hier bei Nacht Ziel geräten (vorsatz/Nachsatz) aber wegen der kommenden ASP Gefahr definitiv nicht geschehen.... Außer die Landes Regierungen drehen zukünftig vollkommen ins vegan weibisch paranoide ab...Wie in anderen Bereichen auch.

P.

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Vegan kann auch gut sein, Fleisch ist nicht das Ultima Ratio,
weibisch kann auch Jäger sein,
paranoide haben wir in useren Reihen wohl selbst genug....
 

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