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- 17 Nov 2019
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Für viele vielleicht eine sehr gute Nachricht:
Das Mountainbiken im Wald soll künftig auch in Bayern weiter eingeschränkt werden. Generell ist das Betreten des Waldes in Bayern ja sehr freizügig geregelt und für Reiter und Radfahrer gilt aktuell „auf geeigneten Wegen“. Die Eignung der Wege wird nun definiert:
https://www.verkuendung-bayern.de/b...ZZhtgMuS126LVZPeYDeNrxd8jM9BzQSWpP6ASFxPyXrHA
Unter 1.3.3.2 / 2.2.2 sind Kriterien genannt, die man auf nahezu jeden Weg anwenden kann, um ihn als ungeeignet zum Radfahren einzustufen. Die Behörden können sich darauf beziehen und Verbote erlassen.
In 3.1.2 wird der Grundeigentümer befugt darüber zu befinden, ob ein Weg zum Radfahren geeignet ist und kann dies entsprechend beschildern. Auch wenn er eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde hat, so wird es in der Praxis einen Schilderwald geben, der nicht überprüft wird.
Das Mountainbiken im Wald soll künftig auch in Bayern weiter eingeschränkt werden. Generell ist das Betreten des Waldes in Bayern ja sehr freizügig geregelt und für Reiter und Radfahrer gilt aktuell „auf geeigneten Wegen“. Die Eignung der Wege wird nun definiert:
https://www.verkuendung-bayern.de/b...ZZhtgMuS126LVZPeYDeNrxd8jM9BzQSWpP6ASFxPyXrHA
Unter 1.3.3.2 / 2.2.2 sind Kriterien genannt, die man auf nahezu jeden Weg anwenden kann, um ihn als ungeeignet zum Radfahren einzustufen. Die Behörden können sich darauf beziehen und Verbote erlassen.
In 3.1.2 wird der Grundeigentümer befugt darüber zu befinden, ob ein Weg zum Radfahren geeignet ist und kann dies entsprechend beschildern. Auch wenn er eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde hat, so wird es in der Praxis einen Schilderwald geben, der nicht überprüft wird.