Update bay. Verfassung: weniger Rechte für Reiter/Radfahrer im Wald

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Für viele vielleicht eine sehr gute Nachricht:
Das Mountainbiken im Wald soll künftig auch in Bayern weiter eingeschränkt werden. Generell ist das Betreten des Waldes in Bayern ja sehr freizügig geregelt und für Reiter und Radfahrer gilt aktuell „auf geeigneten Wegen“. Die Eignung der Wege wird nun definiert:
https://www.verkuendung-bayern.de/b...ZZhtgMuS126LVZPeYDeNrxd8jM9BzQSWpP6ASFxPyXrHA

Unter 1.3.3.2 / 2.2.2 sind Kriterien genannt, die man auf nahezu jeden Weg anwenden kann, um ihn als ungeeignet zum Radfahren einzustufen. Die Behörden können sich darauf beziehen und Verbote erlassen.
In 3.1.2 wird der Grundeigentümer befugt darüber zu befinden, ob ein Weg zum Radfahren geeignet ist und kann dies entsprechend beschildern. Auch wenn er eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde hat, so wird es in der Praxis einen Schilderwald geben, der nicht überprüft wird.
 
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Für viele vielleicht eine sehr gute Nachricht:
Das Mountainbiken im Wald soll künftig auch in Bayern weiter eingeschränkt werden. Generell ist das Betreten des Waldes in Bayern ja sehr freizügig geregelt und für Reiter und Radfahrer gilt aktuell „auf geeigneten Wegen“. Die Eignung der Wege wird nun definiert:
https://www.verkuendung-bayern.de/b...ZZhtgMuS126LVZPeYDeNrxd8jM9BzQSWpP6ASFxPyXrHA

Unter 1.3.3.2 / 2.2.2 sind Kriterien genannt, die man auf nahezu jeden Weg anwenden kann, um ihn als ungeeignet zum Radfahren einzustufen. Die Behörden können sich darauf beziehen und Verbote erlassen.
In 3.1.2 wird der Grundeigentümer befugt darüber zu befinden, ob ein Weg zum Radfahren geeignet ist und kann dies entsprechend beschildern. Auch wenn er eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde hat, so wird es in der Praxis einen Schilderwald geben, der nicht überprüft wird.
Man sollte es nicht glauben, aber da sind direkt Mal ein paar sinnvolle Punkte drin zu Papier gebracht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Sehr schön!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Als ob es irgendjemanden beeindrucken wird ;)

War mein erster Gedanke.

Regeln die keiner durchsetzt sind nur Beruhigungsdropse. Wir prangern an anderer Stelle (Waffenrecht, Verkehrsrecht) solche Dropse für die Deppen an und hier wird applaudiert.

Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Verlagerung der Aktivitäten in die Bereiche die am wenigsten überwacht werden, wie zB Schutzgebiete, Ruhezonen...

CdB
 
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Herrlich!

Da ist der neue Passus noch nicht mal gültig, aber alle wissen schon, dass es nichts bringt!
Erfahrungen aus anderen Gebieten (z.B. Österreich, wo es doch etwas restriktiver zugeht) zeigen, dass man durchaus auch Lenkungseffekte erzielen kann.
Klar gibt es immer wieder Kameraden, denen jedes Gesetz wurscht ist, zumindest solange es die eigene Freiheit einschränkt.

Aber die breite Masse (was in Zeiten von E-Bikes durchaus wörtlich zu nehmen ist) hält sich in der Regel daran.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Es ist nicht so dass ich es euch nicht gönne, aber sag doch mal was zur Personalausstattung in der Hinsicht in Österreich und zu den Befugnissen der Aufsichtspersonen, der Handlungsbereitschaft und Einsatzgeschwindigkeit.


Der Normalfall sieht doch in weiten Teilen Deutschlands so aus, dass am Wochenende im Ordnungsamt keiner zu greifen ist, in der Woche nur die zu errreichen sind die sich nach 5 m im Wald hoffnungslos verlaufen haben. Und auf die Einsatzkräfte der POlizei darf man warten bis man schwarz wird.


CdB
 

z/7

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Diese Unterscheidung zwischen Pedelec light einerseits und schwer und eBikes andererseits find ich schwierig. Haben letztere Kennzeichen, oder wie soll man die auseinanderhalten :unsure: ? Das ist doch Krampf.
 
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Jeder Weg, der mit Traktor oder Geländewagen befahrbar ist, wird auch in Zukunft mit Rädern / Pedelecs befahren werden dürfen.
 
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Diese Unterscheidung zwischen Pedelec light einerseits und schwer und eBikes andererseits find ich schwierig. Haben letztere Kennzeichen, oder wie soll man die auseinanderhalten :unsure: ? Das ist doch Krampf.
Kennzeichen haben doch nur die S-Pedelecs, die über 25 km/h noch mitschieben und im Zweifel auch ohne Treten stromern (das dürfte ja die Definition eines Kraftfahrzeuges sein, also ohne Unterstützung Vortrieb haben). Die bis 25 sind oft gepimpt und schieben auch bis ultimo weiter, normalerweise müsste bei 25 der Support aufhören.
 
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Es ist nicht so dass ich es euch nicht gönne, aber sag doch mal was zur Personalausstattung in der Hinsicht in Österreich und zu den Befugnissen der Aufsichtspersonen, der Handlungsbereitschaft und Einsatzgeschwindigkeit.


Der Normalfall sieht doch in weiten Teilen Deutschlands so aus, dass am Wochenende im Ordnungsamt keiner zu greifen ist, in der Woche nur die zu errreichen sind die sich nach 5 m im Wald hoffnungslos verlaufen haben. Und auf die Einsatzkräfte der POlizei darf man warten bis man schwarz wird.


CdB
Bei wieviel 100000km Waldwegen allein in BY sollen die Ordnungsbehörden genau was schaffen? Überall Präsenz im Wald zeigen UND auch noch Parkraumüberwachung? Ohne entprechenden Hinweis verirrt sich das Ordnungsamt nicht in unser Dörfchen, 15km von Bonn.
Und dann verklicker mal so jemandem, man befände sich an Rettungspunkt sowieso oder GPS-Lokation XYZ. Da sind wir wieder bei denen, die sich verlaufen :)
 
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Wenn sich die Rettungspunktschildchen als Denunziations-Problem erweisen sollten, ist das wohl der erste Abfall, der aus dem Wald entfernt wird.
 
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Es ist nicht so dass ich es euch nicht gönne, aber sag doch mal was zur Personalausstattung in der Hinsicht in Österreich und zu den Befugnissen der Aufsichtspersonen, der Handlungsbereitschaft und Einsatzgeschwindigkeit.


Der Normalfall sieht doch in weiten Teilen Deutschlands so aus, dass am Wochenende im Ordnungsamt keiner zu greifen ist, in der Woche nur die zu errreichen sind die sich nach 5 m im Wald hoffnungslos verlaufen haben. Und auf die Einsatzkräfte der POlizei darf man warten bis man schwarz wird.


CdB

Jagd- und Forstaufsicht sind befugt, die Übeltäter anzuhalten (Jagdaufseher zumindest in Oberösterreich; Jagdrecht ist in Ö reine Ländersache, es gibt bei uns kein BundesJagdG), und der Grundbesitzer hat natürlich auch entsprechende Rechte.

Zugegebenermaßen kenne ich jetzt keinen Fall aus erster oder zweiter Hand. Allerdings gibt es genügend Berichte, wo solche Anhaltungen auch tatsächlich (erfolgreich) stattgefunden haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Jagd- und Forstaufsicht sind befugt, die Übeltäter anzuhalten (Jagdaufseher zumindest in Oberösterreich; Jagdrecht ist in Ö reine Ländersache, es gibt bei uns kein BundesJagdG), und der Grundbesitzer hat natürlich auch entsprechende Rechte.

Zugegebenermaßen kenne ich jetzt keinen Fall aus erster oder zweiter Hand. Allerdings gibt es genügend Berichte, wo solche Anhaltungen auch tatsächlich (erfolgreich) stattgefunden haben.


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