[Brandenburg] Abgrenzung Wildschaden

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Natürlich sind wir ersatzpflichtig, aber wenn jemand zum 3. mal WW auf seine zuvor gepflügte Rübenmiete drillt, dann fahr ich da auf den Hof und frag schon mal wie groß die Macke ist:mad:
schlecht gerodete Rüben zeige ich dem Landwirt schon in der Ernte und wenn jemand wegen 100 qm gefressenem Weizen auf einem 20 HA Schlag quakt, kann ich nicht ernst nehmen. Wir wissen was die paar wirtschaftenden Betriebe wo tun, man spricht zusammen, auf einigen Flächen hat der Anbau von Grannenweizen Erfolg gebracht , sie sehen, dass wir uns kümmern, wenn jemand sagt, da und dort, steht da am gleichen Tag ein Sitz, wenn mich jemand anruft und sagt wir dreschen morgen den Raps, dann bin ich da, auch wenn die Aussicht auf Sauen gering ist. Wenn irgendwo größerer Schaden auftritt, kippen wir mal ein Fuder Rüben an seine Miete, oder bringen 5 to Weizen hin und einem, der immer quakte und bei Neumond anrief, ob wohl Er selbst Jäger ist, hab ich einen kostenlosen Begehungsschein für seine Flächen gegeben, Sauen kann Er behalten;)
Kürzlich war ein Interview mit dem Schätzer unseres Landkreises in der Tageszeitung, Er gab an zwischen 0 und 4 mal/Jahr gerufen zu werden und unser Landkreis ist knapp 750 Quadratkilometer groß.
 
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Danke für die Erläuterung, in diesem Fall also Mais im August reichen also 4 Wochen... Bei anderen Kulturen oder beim Mais zu einem anderen Reifezeitpunkt reicht es also nicht.

So ist das nach meiner Kenntnis auch nicht richtig! Es geht um die Feststellung des Erstschadens. Wenn dieser früher nicht bekannt wird und als Verursacher einwandfrei Schalenwild bewiesen werden kann, reicht das evenuell.
Wenn aber z.B. der Jagdpächter den Schaden schon 3 Wochen vorher gesehen und dokumentiert hat und dafür Zeugen vorweisen kann, ist 3 Wochen später Erst- und Folgeschaden nicht mehr trennbar und die Ersatzpflicht entfällt. Der Jagdpächter muß den Schaden nicht melden, sollte aber sicher Gegenmaßnahmen getroffen haben.
 
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So ist das nach meiner Kenntnis auch nicht richtig! Es geht um die Feststellung des Erstschadens. Wenn dieser früher nicht bekannt wird und als Verursacher einwandfrei Schalenwild bewiesen werden kann, reicht das evenuell.
Wenn aber z.B. der Jagdpächter den Schaden schon 3 Wochen vorher gesehen und dokumentiert hat und dafür Zeugen vorweisen kann, ist 3 Wochen später Erst- und Folgeschaden nicht mehr trennbar und die Ersatzpflicht entfällt. Der Jagdpächter muß den Schaden nicht melden, sollte aber sicher Gegenmaßnahmen getroffen haben.

muss man nicht verstehen :unsure:

wenn am 01. August die Sauen erstmals zu schaden gehen und am 10. nochmals, dann ist die Frist für alles eingehalten, wenn am 20.08. erstmalig gesehen und angemeldet wird.
 
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Du gehst irr.

Den Inhalt beweist man, indem man das Schreiben mit einem Zeugen verpackt und aufgibt (wie bereits oben von mir angerissen).

Einschreiben -Rückschein ist zugegangen wenn
- jemand angetroffen wurde (Empfänger oder Bevollmächtigter)
- es nach nicht erfolgreichem Zustellversuch in der Postfiliale niedergelegt wurde und dann vom Empfänger oder einem Bevollmächtigten abgeholt wurde

Es besteht allerdings keine Pflicht ein Einschreiben abzuholen. Siehe das ausführliche Urteil des LAG Hamburg das ich oben zitierte!

Ein Einwurfeinschreiben ist mit Einlegung in den Briefkasten zugegangen, da der Briefkasten eine passive, vom Empfänger vorgehaltene Empfangsvorrichtung der üblichen Verkehrssitte ist.

Das ist bis zum BGH rauf durchentschieden.

Also: Niet- und Nagelfest...
Einwurf Einschreiben und den Inhalt beweisen können: Zeuge liest BEREITS VON MIR EIGENHÄNDIG UNTERSCHRIEBENES (NICHT PARAPHIERTES!) Schreiben, das wird verpackt in seinem Beisein und bei der Post aufgegeben.

Postbeleg aufbewahren. Auf Kopie des unterschriebenen Schreibens unterschreibt der Zeuge “verpackt und aufgegeben in meinem Beisein am ... mit Einschreiben Nr ...” -> fertig.

Zeuge hat auch Monate später noch eine Erinnerungsstütze und alles ist geritzt.

Häufige Fehler: Paraphe statt Unterschrift (Muss zumindest andeutungsweise ein leserlicher Namenszug sein der individualisiert den Unterfertigenden und seinen Willen zu unterfertigen erkennen lassen muss)

Normale Post und kein Einschreiben.

Zeuge unterschreibt nicht auf unterschriebener Kopie und eiert dann im Zeugenstand rum bei Fragen wie:

Woher wissen Sie denn 6 Monate nach der Aktion noch so sicher, dass das Schreiben unterschrieben war? ... dass es exakt dieses Schreiben war? ... dass es genau dieser Tag war? ... dass es genau diese Einschreiben-Nummer war? ... dass genau dieses Schreiben verpackt und aufgegeben wurde? Sie machen hier ja eine Gefälligkeitsaussage!

So kann der Zeuge sagen:

Weil der Herr X das bereits unterschriebene Schreiben kopiert hat, mir beides vorgelegt hat und ich es verglichen habe und dann haben wir es in meinem Beisein eingepackt, haben es gemeinsam per Einschreiben aufgegeben mit der Nummer die ich eigenhändig auf der Kopie protokolliert und mit meiner Unterschrift bestätigt habe - das ist meine eigenhändige Unterschrift die ich damals tätigte!

Wer das für übertrieben hält darf sich gerne bei meiner besseren Hälfte als Praktikant bewerben. Grausame Realität.
Ich würde größere Geldbeträge, meinen Wohnraum oder meine Existenz nicht an die Zuverlässigkeit der DPAG hängen...

Zumindest bei dieser Aufstellung ist es doch etwas differenzierter und kommt meinem "Bauchgefühl" nahe:

https://www.ar-law.de/news/rechtssichere-zustellung-von-briefen-durch-einschreiben.html
 
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wenn am 01. August die Sauen erstmals zu schaden gehen und am 10. nochmals, dann ist die Frist für alles eingehalten, wenn am 20.08. erstmalig gesehen und angemeldet wird.

Nein. Da Erst- und Zweitschaden nicht mehr zu trennen sind, gibts nichts. Und die Wochenfrist kann nicht einfach so weggewischt werden.
 
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Ich würde größere Geldbeträge, meinen Wohnraum oder meine Existenz nicht an die Zuverlässigkeit der DPAG hängen...

Zumindest bei dieser Aufstellung ist es doch etwas differenzierter und kommt meinem "Bauchgefühl" nahe:

https://www.ar-law.de/news/rechtssichere-zustellung-von-briefen-durch-einschreiben.html
Ein Gerichtsvollzieher packt es auch nur in einen PZU-Umschlag und verlangt dafür 18 EUR ... über die Dt. Post AG.

Und wenn der Briefträger die Postzustellungsurkunde paraphiert oder schlampig ausfüllt - wieder angeschissen.

Wenn irgendwie kurzfristig mit Auto zu erreichen - Zeuge in Auto packen, selber einwerfen.

Oder Anwalt zu Anwalt Zustellung. Aber der muss das auch können, kann man auch versaubeuteln.
 
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Lies lieber selbst noch einmal.

Nebenbei: Wir zerreden hier einen Einzelfall, wollen höchstrichterliche Revisionsentscheidung in einem Einzelfall von einer Hobbypferdewiese auf Mais übertragen usw...

In meiner Realität läuft es so, dass die Landwirte in unserer Jagd sehen wollen, dass wir etwas tun. Der größte Landwirt ist stolz, noch nie - seit 3 Generationen - Wildschaden eingefordert zu haben. Als Jagdpächter kontrollieren wir die Flächen und leisten Wildschadensabwehr. Damit waren bisher unsere Bauern zufrieden. Wenn dann mal was schief ging wurde es anders geregelt. Sie wissen aber auch, das man nur bedingt etwas tun kann, wenn die letzte Reihe schon unter den Bäumen am Waldrand gesät wurde....
 
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Der Wildschaden besteht in einer von Widsauen umgedrehten Pferdewiese. Kein Aufwuchsschaden, sondern nur Narbenschaden. Ich würde diese Wiese im zeitigen Frühjahr einebnen mit dem Wiesenhobel oder Kreiselegge und dann neu einsäen! Die Kosten halten sich in Grenzen und es fließt kein Bargeld an die Pferdehalterin.
 
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Nebenbei: Wir zerreden hier einen Einzelfall, wollen höchstrichterliche Revisionsentscheidung in einem Einzelfall von einer Hobbypferdewiese auf Mais übertragen usw...

In meiner Realität läuft es so, dass die Landwirte in unserer Jagd sehen wollen, dass wir etwas tun. Der größte Landwirt ist stolz, noch nie - seit 3 Generationen - Wildschaden eingefordert zu haben. Als Jagdpächter kontrollieren wir die Flächen und leisten Wildschadensabwehr. Damit waren bisher unsere Bauern zufrieden. Wenn dann mal was schief ging wurde es anders geregelt. Sie wissen aber auch, das man nur bedingt etwas tun kann, wenn die letzte Reihe schon unter den Bäumen am Waldrand gesät wurde....
Die LANDWIRTE in DEINER Jagd sind wohl so. Schwiegervater ist auch so.

Der redet schonmal den Pächter niederbayerisch-saublöd an was “dessen” Schweine auf seinen schönen Wiesen angestellt haben weil selbiger “ums Verrecken nicht von der Couch kommt” und ein “stinkfauler Hund ist”. (Klingt für Außenstehende krass, ist aber neckisch zu verstehen)

Geld für Wildschaden nimmt der ums Verrecken nicht, sähe ja aus als ob er’s nötig hätte und blank wäre... (wenn einer Geld hat dann er)

Aber er will halt ein bisschen tadeln, sich mal beim Dorfwirt ein Bier ausgeben lassen, bisschen ratschen, scherzen, socialisen... sowas halt.

ABER: In dem konkreten Fall segelst du am Thema vorbei.

Es sind Hobbypferdeverrückte die sich mit dem Wildschaden eine flotte Mark machen wollen, darin keine Schadenswiedergutmachung sondern eine monetäre Einnahmequelle sehen und das Geld in Gedanken schon ausgegeben haben.

Das sind die Leute die auf Krampf mehr aus einer Versicherung rausholen wollen als sie reingesteckt haben und die, die sich auf Kosten anderer in der Werkstatt noch einen selbstverschuldeten Altschaden reparieren lassen.

Die wollen das Geld. Basta.

Und wer mich übervorteilen wollte, der bekäme da auch Gegenwind.
 
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Nebenbei: Wir zerreden hier einen Einzelfall, wollen höchstrichterliche Revisionsentscheidung in einem Einzelfall von einer Hobbypferdewiese auf Mais übertragen usw...

In meiner Realität läuft es so, dass die Landwirte in unserer Jagd sehen wollen, dass wir etwas tun. Der größte Landwirt ist stolz, noch nie - seit 3 Generationen - Wildschaden eingefordert zu haben. Als Jagdpächter kontrollieren wir die Flächen und leisten Wildschadensabwehr. Damit waren bisher unsere Bauern zufrieden. Wenn dann mal was schief ging wurde es anders geregelt. Sie wissen aber auch, das man nur bedingt etwas tun kann, wenn die letzte Reihe schon unter den Bäumen am Waldrand gesät wurde....
Wir wollen keine BGH Entscheidung auf den Einzelfall einer Hobby-Pferdeweide übertragen.
Ich habe @deepSky mein Vorgehen beim Schätzen eines Wildschadens geschildert.
@Katerle hatte einen begründeten Einwand.
Darauf habe ich das BGH-Urteil eingestellt.

Ich schätze das Ergebnis der Verhandlungen ähnlich ein wie @Bollenfeld
Fläche instandsetzen. Kein Aufwuchsschaden, oder ein Betrag, der kaum die Kosten des Verfahrens deckt.
Wir reden hier ja nicht über ein fünfschüriges Grünland am Niederrhein oder in der Wesermarsch.

Meistens sind alle Beteiligten auch vernünftige Menschen, auch hier.
Grundsätzlich wird bei uns hier in der Gegend in den meisten Fällen der Wildschaden toleriert.
In den zweit meisten Fällen unter den Beteiligten ohne Gemeinde oder Schätzer geregelt.
Verbleiben noch ein paar Restfälle. Davon erschlage ich in der Regel wiederum die allermeisten, in dem ich das Gespräch moderiere. Dann kommt es nicht zum Schätzen, weil man sich vorher einigt. Dann nehme ich denen auch kein Geld ab.
Verbleibt ein kleiner Rest, den ich schätze, davon sind auch nicht alle im Streit. Oft geht es doch nur darum bei großen Schäden jemand drittes zu haben, der eine objektive Summe nennt, damit keiner ein ungutes Gefühl hat. Bei uns kommt noch ein Sonderfall hinzu, die allermeisten JABs sind Jagdgenossen und selbst Landwirte. Hier in der Gegend wird so gut wie nie fremdverpachtet. Bei Großschäden kann es passieren, das einer der Jagdpächter gleichzeitig Geschädigter ist, und man auch da im Innenverhältnis einen geschätzten Wert braucht.
 
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Bei uns gibt es übrigens auch noch ganz traditionelle Wildschäden Nordwestdeutschlands.
 
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Auf einer Weide muss kein Unterstand sein. Ich kenne es so, das die Pferde abends meist rein geholt werden. Kenne da aber die Vorschriften nicht.

Unsere Pferde sind ganzjährig draußen und haben sowohl Unterstand und Zellt. Außerdem alle 4m ein Eichenpfahl und 3 Litzen Breitband.

Sind aber etwas andere Voraussetzungen.
Wenn die Pferde einer Landwirtschaft dienen, braucht man keine Baugenehmigung. Zahlungen an die TSK reichen nicht aus. Aus den Pferden muss Einkommen generiert werden. Dessen Höhe ist nicht genau festgelegt. Ein bestehender Hof kann bei weitaus geringeren Einnahmen Zäune errichten als jemand, der das nur als Hobby hat und dann ein Betriebskonzept und einen Businessplan braucht, um die "Landwirtschaft" halbwegs plausibel zu begründen.

In der Praxis kräht da natürlich (meist) kein Hahn nach.

Allerdings ist es klar geregelt, dass Hobbyhalter im Außenbereich nichts bauen dürfen. Keinen Zaun, gar nichts. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Auch zu beachten: Mord und Schwarzbauten verjährt nicht.
 

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