Wohnen im Außenbereich

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7 Jul 2020
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Hofstelle ist eine Sache, betreibst du Landwirtschaft? Wenn nicht dann nützt dir die Hofstelle garnix. Hier hatten wir schon Fälle...20m außerhalb des Ortsschilds, Haus gekauft, Genehmigung für Neubau bekommen, alte Hütte abgerissen und plötzlich doch keine Genehmigung mehr. Gerichtsverfahren....mehrere Jahre...dann durfte irgendwann doch gebaut werden.
Anderer Fall: Resthof im Außenbereich gekauft. Voll der Schrott, sollte neu gebaut werden, aber die glücklichen Besitzer sollten erstmal 2 Jahre dort wohnen und dann erst eine Genehmigung bekommen. Also vielleicht bekommen...mal sehen.... Und dann sitzt du da mit Löchern im Dach und dem ganzen Schrott.
Exakt beschrieben, man muss zwingend zwei oder drei Jahre in einem Gebäude wohnen, um einen Ersatzbau genehmigt zu bekommen.
Es ist allerdings noch ein Punkt zu beachten. Der Ersatzbau oder bei Landwirten ein zusätzliches Betriebsleiterhaus sind in der Größe eingeschränkt. Gerichtsurteile weisen meist Größen von 120 m2 bei Betriebsleiterhäusern und 90 m2 bei Altenteilerhäusern auf.
 
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7 Jul 2020
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Was aber wieder geht: Betriebsleiterhaus und Altenhaus als eine Doppelhaushälfte zusammenfassen. Muss man halt mit 2 Haustüren leben :cool:
Man kann als Landwirt auch noch zusätzlich Fläche für Büro oder Unterbringung der Lehrlinge hinzufügen, die bleiben dann aber in der Regel im Betriebsvermögen.
 
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31 Jan 2013
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Die Versteigerung ist in 4 Wochen.
Mir haben viele davon abgeraten aber ich werde das Ding trotzdem ersteigern . Es sei denn jemand anderes ist bereit da sehr sehr sehr viel Geld dafür zu bezahlen. Aber dann Sorge ich dafür das er das auch muss ...einfach weil ich ein netter Mensch bin :ROFLMAO:
 
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11 Feb 2018
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Hi!

vor knapp 10 jahren, als ich mit der Holden auf Haussuche war
( wir wollten nicht bauen, was fertiges war gewünscht)
gabs auch ein Objekt hier im Wald, das für einen rel. günstigen Preis um 100.000 zu haben war.

knapp5000qm Grund plus optional für wenig Geld 5000weitere als Pachtland, ca 500/600 Meter tief im Wald, Schotterweg, kl. fischteiche, Bach daneben...

War mal Hundezucht/in den 70ern mit "klüngel" über den Landesforstrat gebaut irgendwie so, aber legales Wohnhaus, ohne gewerbebindung, kannte das aus der Kindheit, ein Klassenkamerad wohnte dort.

Haben uns letztlich doch für ein Haus im Ort entschieden, da der Wohnzustand- Baujahr 70er und kaum was gemacht- bedenklich war, alte Ölheizung, abblätternde Eternitplatten usw.
hätte man sicher noch zigtausende Euro in zig Baustellen stecken dürfen.

Dazu daß Problem, daß weder Müll noch Post dort hinfahren, muß man alles im Ort hinstellen/holen über die selbst zu räumende Schotterpiste..

Zu bedenken war auch, daß meine Frau und ich Vollzeit WOANDERS berufstätig sind = Haus steht den ganzen Tag an einem Weg im Wald -Zaun hätte man auch erneuern müssen- , somit einbruchgefahr.

dennoch denke ich auch heute noch oft dran und male aus "was wäre wenn"....
 
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Die Versteigerung ist in 4 Wochen.
Mir haben viele davon abgeraten aber ich werde das Ding trotzdem ersteigern . Es sei denn jemand anderes ist bereit da sehr sehr sehr viel Geld dafür zu bezahlen. Aber dann Sorge ich dafür das er das auch muss ...einfach weil ich ein netter Mensch bin :ROFLMAO:

oder er denkt genau so :ROFLMAO::LOL: dann könnte es auch für dich richtig teuer werden.
 
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Bei meinem alten Haus waren es vor 10 Jahren ca. 12.000 Euro (4-Personen-Haushalt).

Abwassergebühren wären teurer gewesen, trotz regelmäßiger Leerung der Klärgrube und 2x im Jahr externe Kontrolle/Wartung.

Ich würde auch dringend weitere Infos über die Klärgrube einholen und sicherstellen, dass du diese noch betreiben darfst.
Guckst Du hier

oder da.

Wenn die in Frankreich zugelassen sind, müssen sie hier auch zugelassen werden. Kosten möglicherweise weniger, als bei uns, weil die Nachbarn mehr isolierte Bauernhäuser stehen haben, die bewohnt werden und weit weg von der nächsten Kanalisation sind. Du brauchst für Haushaltsabwässer keine biologische Kleinkläranlage mit angeschlossenem Mückenbrüter.

Das einfachste legale Prinzip ist eine Dreikammerlatrine, die einen Versickerungsschacht oder eine entsprechende Rohrleitung hat, aus der das vorbehandelte Wasser aus der 3. Kammer in die vadose Zone versickert und dort unterirdisch biologisch geklärt wird. Kommt auf den Boden und die Lage (auf dem Hügel, am Hang, im Tal ...) an.

Gruß,

Mbogo
 
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Das hiesige Landratsamt holt eine Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes ein, ob es sich um eine Landwirtschaft mit Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei handelt. LLetzteres hülft gar nicht...
 
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Die Versteigerung ist in 4 Wochen.
Mir haben viele davon abgeraten aber ich werde das Ding trotzdem ersteigern .

Höre ich da eine gewisse Beratungsresistenz heraus, die auch Dein Anwalt genau kennt. :rolleyes:
Naja, viel Glück und möge es alles so in Erfüllung gehen, wie Du Dir das vorstellst.

Remy
 
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Guckst Du hier

oder da.

Wenn die in Frankreich zugelassen sind, müssen sie hier auch zugelassen werden. Kosten möglicherweise weniger, als bei uns, weil die Nachbarn mehr isolierte Bauernhäuser stehen haben, die bewohnt werden und weit weg von der nächsten Kanalisation sind. Du brauchst für Haushaltsabwässer keine biologische Kleinkläranlage mit angeschlossenem Mückenbrüter.

Das einfachste legale Prinzip ist eine Dreikammerlatrine, die einen Versickerungsschacht oder eine entsprechende Rohrleitung hat, aus der das vorbehandelte Wasser aus der 3. Kammer in die vadose Zone versickert und dort unterirdisch biologisch geklärt wird. Kommt auf den Boden und die Lage (auf dem Hügel, am Hang, im Tal ...) an.

Gruß,

Mbogo


Vorgehensweise in Bayern
 
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Guckst Du hier

oder da.

Wenn die in Frankreich zugelassen sind, müssen sie hier auch zugelassen werden. Kosten möglicherweise weniger, als bei uns, weil die Nachbarn mehr isolierte Bauernhäuser stehen haben, die bewohnt werden und weit weg von der nächsten Kanalisation sind. Du brauchst für Haushaltsabwässer keine biologische Kleinkläranlage mit angeschlossenem Mückenbrüter.

Das einfachste legale Prinzip ist eine Dreikammerlatrine, die einen Versickerungsschacht oder eine entsprechende Rohrleitung hat, aus der das vorbehandelte Wasser aus der 3. Kammer in die vadose Zone versickert und dort unterirdisch biologisch geklärt wird. Kommt auf den Boden und die Lage (auf dem Hügel, am Hang, im Tal ...) an.

Gruß,

Mbogo
1. Wenn abwassertechnische Anlagen in F zugelassen sind, sind die noch nicht automatisch in D auch erlaubt. Wir haben strengere Anforderungen an die Reinigungsleistung.
2. In den meisten Bundesländern (Wasserrecht ist Länderrecht) sind 3-Kammergruben mit Untergrundversickerung oder Verrieselung durch die belebte Bodenzone nicht mehr erlaubt.

Wmh
TicTac
 
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Bei meinem alten Haus hatte ich ein Dreikammersystem mit Versickerung. Das musste aber - wie bei allen anderen Häusern die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden konnten - auf eine Kleinkläranlage mit Belüftung umgestellt werden.

Die hat auch drei Kammern, nur in eine Kammer wird eben noch Luft eingeblasen.
 

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