Deshalb eine Schießbrille. Sieht man aber meist nur bei Schrotschützen.
1. Sehe ich nach dem "Tathergang" kein Vergehen am Schießstand. Nur eine Straftat des Arztes im Krh.In deinem Satz fehlt das Wort "auch", sein Vergehen heilt dass des anderen nicht.
Und ob ein Richter tatsächlich den Arzt zur Rechenschaft zieht wenn er im waffenfreundlichen Deutschland einen wertvollen Tipp für das nächste JS Entzugsverfahren gibt??
3. Richtig: OTWir sind jedenfalls weit OT!
Die Frage ist warum die Waffe überhaupt unterladen war?
Entweder ich hab das Ding geladen, oder es ist leer.
Unterladen kommt praktisch nicht vor. Zu was?
Kann ja außerhalb deiner Welt zum Glück noch jeder so handhaben wie er es für richtig hält.Unterladen kommt praktisch nicht vor. Zu was?
Kann ja außerhalb deiner Welt zum Glück noch jeder so handhaben wie er es für richtig hält.
Genau. Mit bekannten Folgen.
Auch beim Durchgehen ist es hie und da schlicht nicht mehr möglich erst noch zu laden. Immerhin hat man da die Waffe zum Selbstschutz dabei und eher selten lässt sich die anstürmende Wutz dazu überreden nochmal kurz innezuhalten bis man geladen hat, eh sie einem umrennt.
Kanone kommt ausm Auto, spannen, sichern, Magazin rein und dann zum Sitz und oben wird fertig geladen.Ansitz und Pirsch sind die Regel. Da ist das Ding geladen oder eben nicht. Unterladen macht da keinen Sinn.