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waffe-unterladen-waffenschrank-jaeger-verliert-jagdschein-
Hartes Urteil, aber es zeigt mal wieder wo der Hammer hängt. In diesem speziellen Fall, hätte man deutlich milder herangehen können. Jedenfalls solange der Sachverhat auch wirklich glaubhaft so ablief.
Kardinalsfehler ist aber überhaupt der Einlas zur Kontrolle.
De verweigert man besser mit vorgeschobener Begründung und gelobt gleichzeitig volle Kooperation.
Jäger kam von der Krähenjagd
Der Jäger klagte nun vor dem Verwaltungsgericht gegen dieses Vorgehen. Wie der "Main-Echo" berichtet, gab der Jäger an, er sei von der Krähenjagd heimgekommen. Er wäre gerade dabei gewesen, sich seine dicke Winterhose auszuziehen, als es an der Tür klingelte. Daraufhin habe er das Kleinkaliber-Gewehr schnell in den Waffenschrank gestellt. An der Tür war jedoch nicht der erwartete Postbote, sondern das Landratsamt. Bei der Kontrolle des Waffenschranks entdeckten die Mitarbeiter des Landratsamtes dann die unterladene Waffe mit fünf Patronen im Magazin.
"Diesen Fehler könne man nicht wegdiskutieren", gibt der "Main-Echo" den Jäger in der Verhandlung wieder. Dennoch seien die geforderten fünf Jahre unverhältnismäßig, argumentierte der Anwalt des Waidmanns. Das Landratsamt Miltenberg und der Angeklagte einigten sich schließlich darauf, dass die Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins auf drei Jahre verkürzt und das Verfahren eingestellt werde.
Hartes Urteil, aber es zeigt mal wieder wo der Hammer hängt. In diesem speziellen Fall, hätte man deutlich milder herangehen können. Jedenfalls solange der Sachverhat auch wirklich glaubhaft so ablief.
Kardinalsfehler ist aber überhaupt der Einlas zur Kontrolle.
De verweigert man besser mit vorgeschobener Begründung und gelobt gleichzeitig volle Kooperation.
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