Betrunkenem Jäger droht Verlust von Jagd- und Waffenschein

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§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)... oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung


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(1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
...
f)im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht, oder

Den Beleg braucht es also nur zum Führen.
Auch wenn man selbst weiter die Sachherrschaft über seine waffe ausübt, bedarf es keines Scheins.
Also zweimal: Nein.
 

ElCaracho

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"1,5 Promille in seiner Wohnung" ist auch für einen Jäger legal. "Er macht seinen Schrank auf" , ist ebenfalls legal. "Draußen kriegen es Leute mit" ist je nachdem vielleicht gar nicht zu vermeiden. Meines Wissens ist das nicht illegal. Mit Waffen rumfuchteln am Fenster ist m.E. unpassend. Unpassend finde ich übrigens auch bei manchen Avataren in eine Mündung schauen zu müssen.

Ich bin ja bei dir, dass es nicht per se illegal ist. Aber wenn die Mündung ausm Fenster guckt in der Stadt, da ist es meiner Ansicht nach noch glimpflich gelaufen. Hier direkt im Nachbarkreis hat ein entspannter Polizist (wir sind seit 20 Jahren befreundet) eine ähnliche Beobachtung nach Anruf durch Nachbarn gemacht. Der hat nicht geklingelt und das SEK hat dann "nachgeschaut". Es ist halt unheimlich schwer hier noch Argumente zu finden, die die Geschichte "legal" erscheinen lassen.
Wenn du Avatare mit Mündung nicht toll findest, dürftest du mein Firmenlogo hassen :(
 
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1. vernünftigen Anwalt einschalten.
2. Der Atemalkoholwert sagt null aus, da die Messung durch verschiedene Faktoren beeinflusst sein kann. Als Betroffener hätte ich vermutlich auf eine Blutentnahme bestanden.
3. Stand die Waffe bei der Kontrolle sicher verwahrt im Waffenschrank. Unter Umständen lässt sich abstreiten, dass die Waffe tatsächlich benutzt wurde, und nicht etwa ein umgebauter Besenstil für Karneval. ;)
4.Müsste geklärt werden, wer wann die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausgeübt hat.
5.Gibt es bestimmt Präzedenzfälle, was ich mit der Waffe in der Wohnung machen darf und was nicht.

Grundsätzlich bin ich gegen Alkohol auf Jagden, Alkohol im Straßenverkehr und Alkohol in Verbindung mit Waffen insgesamt.

Aber es gilt auch die Unschuldsvermutung, der Kanon "im Zweifel für den Angeklagten" und die Unverletzlichkeit der Wohnung und die damit verbundene Privatsphäre.

Hallo,

zu 2.:

Beim dem Atemalkoholtestgerät vor Ort handelt es sich in der Regel um ein Vortestgerät. Dies ist grundsätzlich nicht gerichtsverwertbar (im Strafverfahren), wenn es zum Beispiel um eine Trunkenheitsfahrt geht. Trotzdem sagt es etwas aus. Hätte es „Null“ Aussagekraft, könnte sich die Polizei die Anschaffungskosten für die Dinger ja sparen ;). Das du auf eine Blutentnahme bestanden hättest, ist schön. Es wäre aber keine Entnahme durchgeführt worden. Den Beamten wär es relativ egal gewesen. Eine Blutentnahme ist hier zumindest nicht vorgesehen. Die Vortestgeräte sind im Übrigen erschreckend genau, wenn man die entsprechenden Blutergebnisse mal gegenüberstellt. Da gibts keine großen Ausreißer nach oben oder unten.

Die Benutzung des Geräts ist übrigens freiwillig.

Der gute Mann hätte den Vortest verweigern können.

Das Betreten und Durchsuchen der Wohnung sehe ich hier als völlig unstrittig an.

Grüße
 
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Die Beamten wissen sicher, dass auch entlastende Beweise zu sichern sind udn auch um die Bewertung von Atemalkoholtests ;)
Was also am ende von den Schilderungen als Zeuge vom Gericht bewertet wird, bleibt abzuwarten.
Der Beschuldigte hat in der "Nachtatphase" auch einige Fehler gemacht. Einer ist die freiwillige Atemalkoholanalyse. Macht man nicht. Angaben macht man auch keine. Anwalt. Arzt. Sonst nichts.

Der Zutritt zur Wohnung scheint auch durch den vorliegenden Verdacht gerechtfertigt.
Nur wissen wir viel zu wenig darüber.

Es kann auch alles ganz anders sein.
Bsp:
Detonation und Lichtblitze SEK-Einsatz in Merseburg wegen Arbeiten mit Akkuschrauber
https://www.mz-web.de/merseburg/det...urg-wegen-arbeiten-mit-akkuschrauber-36518834
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hier direkt im Nachbarkreis hat ein entspannter Polizist (wir sind seit 20 Jahren befreundet) eine ähnliche Beobachtung nach Anruf durch Nachbarn gemacht. Der hat nicht geklingelt und das SEK hat dann "nachgeschaut".
Dein Bekannter hat vollkommen richtig gehandelt. Nur bei school shooting muß der einfache Beamte oder die Beamtin vorgehen, um das Feuer auf sich zu ziehen.
 
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Der Heimwerker schraubte ganz normal mit seinem ühandelsüblichen Akkuschrauber in Fensternähe. Das führte zum Großeinsatz und Stürmung durch das SEK.
Es kann also auch alles falsch laufen.
 
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Hallo,

zu 2.:

Beim dem Atemalkoholtestgerät vor Ort handelt es sich in der Regel um ein Vortestgerät. Dies ist grundsätzlich nicht gerichtsverwertbar (im Strafverfahren), wenn es zum Beispiel um eine Trunkenheitsfahrt geht. Trotzdem sagt es etwas aus. Hätte es „Null“ Aussagekraft, könnte sich die Polizei die Anschaffungskosten für die Dinger ja sparen ;). Das du auf eine Blutentnahme bestanden hättest, ist schön. Es wäre aber keine Entnahme durchgeführt worden. Den Beamten wär es relativ egal gewesen. Eine Blutentnahme ist hier zumindest nicht vorgesehen. Die Vortestgeräte sind im Übrigen erschreckend genau, wenn man die entsprechenden Blutergebnisse mal gegenüberstellt. Da gibts keine großen Ausreißer nach oben oder unten.

Die Benutzung des Geräts ist übrigens freiwillig.

Der gute Mann hätte den Vortest verweigern können.

Das Betreten und Durchsuchen der Wohnung sehe ich hier als völlig unstrittig an.

Grüße

Habe ausgesprochen selten damit zu tun: sind die Atemalkoholgeräte mittlerweile so genau, dass sie unterscheiden können, ob jemand kurz vorher eine Schnapspraline gegessen hat, oder bereits so betrunken ist, dass er tatsächlich 1,5%o intus hat?
 
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Habe ausgesprochen selten damit zu tun: sind die Atemalkoholgeräte mittlerweile so genau, dass sie unterscheiden können, ob jemand kurz vorher eine Schnapspraline gegessen hat, oder bereits so betrunken ist, dass er tatsächlich 1,5%o intus hat?

Hallo,

die Geräte messen den Atemalkohol. Wird vorgebracht, dass man kurz zuvor etwas konsumiert hat, wird der Test nach etwas Wartezeit wiederholt. Dann hat sich das wieder eingepegelt.

Bei einer Alkoholfahrt im Ordnungswidrigkeitenbereich (also zwischen 0,5‰ und 1,09‰) wird auf der Wache eine erneute Atemalkoholtestung mit einem stationären (und gerichtsverwertbaren) Testgerät gemacht. Hierbei ist bspw. vorgeschrieben, dass zwischen Vortest und Test auf der Wache mind. 20 Minuten liegen, so dass jedweder „Mundalkohol“ Zeit hatte sich zu verflüchtigen/abzubauen.
 

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