Nachsuche ohne brauchbaren Jagdhund – Jäger verliert Jagdschein

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Ab wieviel Metern wird aus einer (legalen) Totsuche mit Dackel Waldi denn eine (illegale) Nachsuche, für die er keinen BP abgelegt hat?
Wird das bei einem gerichtl. Lokaltermin, oder im Rahmen der staatsanwaltschaftl. Ermittlungen mit dem geeichten Maßband gemessen, oder am Computer mittels GPS-Daten?
Was ist, wenn der geprüfte SH und SH-Führer das Stück trotz eindeutiger Pirschzeichen nicht finden? Müßte je eigendlich ein "Gegengutachten" in Form einer Nachsuche mit einem anderen Nachsuchegspann eingeleitet werden.
Droht desweiteren dann dem NS-Führer Entzug des Hundes (der bei einigen eh dem Verband gehört) und auch Entzug des Jagdscheines (mit dem ganzen Rattenschwanz: WBK, Jagdpacht und und und)?
 
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24 Feb 2021
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Unabhängig davon, dass hier Fehler passiert sind eine recht interessante Entscheidung. Spannend wäre es, was die Behörde an Feststellungen getroffen hat zur Frage, ob die Stücke bei Einsatz eines brauchbaren Hundes schneller gefunden und erlöst worden wäre.
 
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Es ging ja wohl auch um einige Verstöße mehr als nur die Nachsuche. Das war eine Steilvorlage. Das Urteil, wie eigentlich immer, natürlich im Höchstmaß. Scheint auch nette Jagdkollegen zu haben, der Mann. Irgendwie muss das ganze ja angezeigt worden sein...
 
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Am Verwaltungsgericht Regensburg (so glaube ich mich zu erinnern) erging ein Urteil das eigentlich eine klare Aussage im Hinblick auf die Verknüpfung zwischen Prüfung und jagdrechtlicher(!) Brauchbarkeit gab. So vor 10-12 Jahren etwa? :unsure:

Anlass war dass ein Jäger die Zulassung zur Prüfung erzwingen wollte.
 
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Was die genauen Umstände waren, wird im Artikel m.M.n. nicht ersichtlich.

Interessieren würde mich jedoch, ab wann eine Nachsuche als eine solche gilt, ab wann also ein Hund gesetzlich vorgeschrieben ist?

Ich denk sobald das Stück nicht dirket am Anschuss liegt? Und im Zweifel darf man mit dem Richter diskutieren?

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
 
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Zu den weiteren Vorwürfen gegen den Jäger:

Ebenso wären die Nachsuchen aus Sicht des Gerichts erfolglos geblieben, da der Jäger keine Wildfolge mit den angrenzenden Jagdrevieren vereinbart und somit „kein Betretungsrecht hatte“, heißt es weiter. Entgegen der Wildfolgeregelung laut § 23 LJagdG habe der Jäger zudem das Überwechseln der kranken Stücke nicht unverzüglich einem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers mitgeteilt.

Aufgrund der Verstöße gegen das Landesjagd- und Bundesjagdgesetz hielt das Verwaltungsgericht am Beschluss fest den Jagdschein zu entziehen. Erschwerend hinzu kam, dass der Jäger bereits mehrfach krankes Schalenwild, statt mit einem brauchbaren Hund mit seiner Münsterländer Hündin nachgesucht habe. Zudem sei "eigentlich zu erwarten, dass der Antragsteller die jagdrechtlichen Regelungen befolgt", da er ehemaliger Vizepräsident des Landesjagdverbandes ist.
 
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Ab wieviel Metern wird aus einer (legalen) Totsuche mit Dackel Waldi denn eine (illegale) Nachsuche, für die er keinen BP abgelegt hat?
Wird das bei einem gerichtl. Lokaltermin, oder im Rahmen der staatsanwaltschaftl. Ermittlungen mit dem geeichten Maßband gemessen, oder am Computer mittels GPS-Daten?
Was ist, wenn der geprüfte SH und SH-Führer das Stück trotz eindeutiger Pirschzeichen nicht finden? Müßte je eigendlich ein "Gegengutachten" in Form einer Nachsuche mit einem anderen Nachsuchegspann eingeleitet werden.
Droht desweiteren dann dem NS-Führer Entzug des Hundes (der bei einigen eh dem Verband gehört) und auch Entzug des Jagdscheines (mit dem ganzen Rattenschwanz: WBK, Jagdpacht und und und)?
Der ernsthafte NSF wird in der Regel dann einen befreundeten Hundeführer mit einem erfahreneren Hund zur Unterstützung rufen. Sooo groß ist die Sippschaft schließlich nicht.
Welcher HF führt denn einen Hund, der dem Verband gehört? Kann man den Vierbeiner dort tageweise mieten und man muss ihn abends dann wieder vollgefressen abgeben?
 
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In Niedersachsen ist das z.B. ganz klar geregelt: im Jagdgesetz steht ganz klar, dass zur Nachsuche ein dazu geeigneter, d.h. geprüfter, Hund eingesetzt werden muss!
Das sollten auch Diejenigen mal überdenken, die nachts mit der WBK hinter kranken Stücken verrennen!
Gut, aber nachts machst Du auch keine Nachsuche. WBK nimmt man ja nur wenn man auf kurze Fluchtstrecke nachsucht, wenn die Kreatur deutlich gezeichnet hat ohne direkt zu verenden.
 
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Ich hätte eine "geschichtliche" Frage. Habe auch schon im Netz gesucht aber nichts stichhaltiges gefunden...
Seit wann ist die geprüfte, jagdliche Brauchbarkeit vorgeschrieben?
Es mag sein, dass ich es in Kindertagen (70er / 80er) nicht mitbekommen habe, aber ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, dass Opa mit seinen Hunden bei Prüfungen war oder gar Ausbildungskurse besucht hätte. In meiner Erinnerung wurden die Hunde im Revier selbst ausgebildet und waren einfach "irgendwann" so weit, dass man sagen konnte: "Das ist ein guter Jagdhund"...

Bitte nicht falsch verstehen, ich will mit der Frage weder die Prüfungen noch die Ausbildung in Frage stellen, mich interessiert es historisch, seit wann es so geregelt ist und ob mir meine Erinnerung einen Streich spielt....
 
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Ihr habt schon mehr als die Überschrift gelesen?

Es ging um eine Drückjagd, bei der der Jagdleiter kein geprüftes Gespann vorgehalten hat, wie er es dem Jagdgesetz entsprechend hätte tun müssen, und in deren Zuge es zu einer Nachsuche mit einem ungeprüften Hund kam.

Das ist ein klarer Verstoß und fertig.

Dass irgendwer das angezeigt haben muss, ist allerdings auch klar...


Wohl die wenigstens, es geht hier nicht nur darum, dass der Jagdleiter eine vereinzelte Nachsuche auf ein krankes Stück Wild gemacht hat sondern um eine Reihe an Verstößen, die ihn in Summe den Jagdschein gekostet haben!

- kein Nachsuchengespann auf einer revierübergreifenden Drückjagd auf Abruf gehalten
- Wildfolgevereinbarung nicht getroffen und missachtet
- mindestens ein krankes Stück ohne geprüften Hund nachgesucht hat
- auch am Folgetag keinen bestätigten Schweißhundeführer eingesetzt hat

Selber Schuld!
 
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@ton_sohn
Ich kenne das von früher auch so wie Du. Mein Vater hatte wirklich gute Hunde, aber an Prüfungen kann ich mich nicht erinnern.

Das ist in dem Zusammenhang nicht wirklich das Threadthema.
Ein Hund kann halt einfach in einem bestimmten Bereich, bei bestimmten Situationen, an seine Grenzen kommen.
Dass der Verantwortliche diese Fälle von vornherein - obwohl in bestimmtem Rahmen erwartbar - nicht berücksichtigt hat UND auch dann als es soweit war dann weiterhin nicht gehandelt hat, dass ist die eigentliche Basis für Verhandlung und Urteil.

Wird ein Hund eingesetzt und er macht den Job - dann wird es nicht in einer Verurteilung enden nur weil der keine Prüfung abgelegt hat.
Ich erinnere dazu nochmal an das Verwaltungsgericht Regensburg. Da wollte einer sich einfach absichern und auf dem Klageweg die Zulassung zur Prüfung erzwingen, die (nach meiner Erinnerung) nur am Rassenachweis gescheitert ist.
Das Gericht hat seiner Klage nicht stattgegeben. Weil die Prüfung eine reine Vereinsangelegenheit ist und damit zwar in aller Regel von den Behörden als Nachweis anerkannt ist - aber eben keine behördlich ("vorgeschriebene") abgehaltene Prüfung ist. Da es keine andere Prüfung gibt, die einen behördlichen Charakter hätte, sah der Richter keinen Grund dass der Jäger den Hund nicht einsetzen dürfe. (So habe ich es in Erinnerung.) Der Richter hat lediglich festgestellt, dass es DIE Prüfung nicht gibt. Und Vereine/Verbände ihre Regeln eben so festsetzen dürfen wie sie es tun.

Sieh es mal so:
Es ist egal wo man seine Ausbildung zum Jungjäger macht. Die Prüfung ist "staatlich".
Bei den Hunden ist das nicht so.

Daher war es früher auch oft einfach so, dass man halt einfach keine Prüfung abgelegt hat, Hauptsache in der Praxis hat er funktioniert. Gefühlt wird heute mehr drauf geachtet, an der Rechtslage ändert das aber (im Vergleich zu früher) nichts.
 

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